Diskutieren wir das Regierungsprogramm 2013-18

Am 12. Dezember hat die zukünftige Österreichische Regierung ihr Regierungsprogramm veröffentlicht. Als Menschen, die in Österreich leben müssen wir dieses Dokument genau unter die Lupe nehmen. Das ist eine Annotierbare HTML version - fügt einfach eure Kommentare hinzu.

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Erfolgreich. Österreich.

Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs und die Österreichische Volkspartei verbindet der Glaube an Österreich, das feste Vertrauen in die Stärke der Österreicherinnen und Österreicher und der Wille, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bewältigen. Die letzten Jahre der Krise haben eines deutlich gezeigt: Die konstruktive Zusammenarbeit von zwei unterschiedlichen politischen Kräften hat Österreich gut durch schwierige Zeiten geführt. Unser Land, seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und seine Unternehmen gelten heute in vielen Fragen in Europa als Vorbild; von der Beschäftigung über die Innovationskraft, von der Lehrlings- und Facharbeiterausbildung bis zum sozialpartnerschaftlichen Ansatz, Herausforderungen gemeinsam zu bestreiten.Wir werden auch in den kommenden fünf Jahren im Wissen arbeiten, dass die Koalitionspartner zwei unterschiedliche Parteien mit verschiedenen Sichtweisen auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Fragestellungen sind. Aber genau diese Unterschiedlichkeiten können zu kraftvollen gemeinsamen Ergebnissen führen, weil wir stets Österreich und seine Menschen, die Probleme der Gegenwart und die Herausforderungen der Zukunft in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Gemeinsam ist uns auch die Überzeugung, dass Österreich nur in einem starken Europa sein ganzes Potential ausschöpfen kann. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Regierungsarbeit und die notwendigen Veränderungen so zu gestalten, dass sie von breiten Bevölkerungsschichten mitgetragen werden können. Wir werden uns aktiv um Verständnis für Entscheidungen, Zustimmung zu Veränderungen und Anerkennung von Neuerungen bemühen. Besonders wichtig ist uns dabei der Ausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen, zwischen den Städten und dem ländlichen Raum, zwischen Alt und Jung und zwischen Arm und Reich. Wir wissen, dass es gut für unsere Gesellschaft und unser Land ist, Raum für Initiative und unternehmerisches Handeln zu schaffen. Wir wissen genauso, dass der soziale Ausgleich entscheidend für den Wohlstand und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ist. Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben, seinen Erfolg, seine Zukunft nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wir wollen jedem die Möglichkeiten bieten, seine Ideen und Lebensvorstellungen zu verwirklichen, gleichzeitig auch Sicherheit geben und für Chancengerechtigkeit sorgen. Die Menschen erwarten sich von der Politik und vom Staat zu Recht Verlässlichkeit, Stabilität, soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Wir werden unser Bestes geben, damit Österreich gestärkt aus der noch immer andauernden Krise hervorgeht: mit einer berechenbaren Politik, die notwendige Reformschritte setzt, und Bewährtes sichert. Dazu brauchen wir:

Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die Österreichische Volkspartei (ÖVP) bilden eine gemeinsame Bundesregierung mit dem Ziel, in der XXV. Gesetzgebungsperiode auf Grundlage des vorliegenden Regierungsprogramms in der Bundesregierung, im Parlament, und in den Organen der Europäischen Union konstruktiv, effizient und zielorientiert zusammenzuarbeiten und dieses Programm umzusetzen. Die in Regierung und im Parlament getroffenen Entscheidungen werden gemeinsam in der Öffentlichkeit vertreten. Die parlamentarischen Fraktionen der Koalitionsparteien und deren Klubobleute stimmen das parlamentarische Vorgehen im Interesse einer sachlichen Kooperation zeitgerecht ab und stellen eine gemeinsame Arbeit der Koalitionsparteien in sämtlichen parlamentarischen Angelegenheiten, einschließlich der Abstimmungen, sicher. Die Mitglieder der Bundesregierung erklären sich bereit, in regelmäßigen Abständen den Abgeordneten des Koalitionspartners die Gelegenheit zu einer Aussprache über aktuelle Fragen der gemeinsamen Regierungsarbeit zu geben. Die beiden Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms im einvernehmlichen Vorgehen das Gespräch mit den im Parlament vertretenen Parteien, den Dialog mit den Sozialpartnern und der gesamten Öffentlichkeit. Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der SPÖ und der ÖVP gilt als beendet, wenn gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Ausschüssen des Nationalrates mit Stimmen von Abgeordneten der anderen Koalitionspartei ein Beschluss gefasst wird. Gleiches gilt, wenn auf Grund der Unterstützung durch Abgeordnete einer Koalitionspartei gegen den Willen der anderen Koalitionspartei eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Für diesen Fall und für den Fall, dass eine Partei die andere bei Gesetzesbeschlüssen, Beschlussfassungen über Volksabstimmungen oder sonstigen parlamentarischen Beschlüssen überstimmt, verpflichten sich die beiden Koalitionsparteien, gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen.

Wachstum und Beschäftigung für Österreich

Wachstum

Ziel: Massive Steigerung der Beschäftigung mit dem Ziel der Vollbeschäftigung durch überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum gegenüber der Eurozone.

Herausforderungen: Ein stärkeres Wirtschaftswachstum ist der entscheidende Faktor, um Beschäftigung und Wohlstand in Österreich nachhaltig zu sichern und zu erhöhen. Die europäische Wirtschaftspolitik war in den letzten Jahren unter anderem auch auf rasche Konsolidierung ausgerichtet. Aufgrund des anhaltend schwierigen internationalen Umfelds ist es auch notwendig, Spielräume für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Dazu braucht es Maßnahmen auf der Angebots- und Nachfrageseite, die sowohl auf nationaler als auch – auf Grund der starken internationalen Vernetzung - auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Mit Zukunftsinvestitionen muss sich Österreich seine führende Position in den Top Industrie- und Dienstleistungsstandorten der Welt sichern.

Internationale Chancen stärker nützen

Wirtschaft mit Innovationen weiterentwickeln

Industriestandort stärken, Finanzierungen erleichtern

Neue Gründerwelle auslösen

Faire Spielregeln für Wettbewerb schaffen

Öffentliche Nachfrage stärken

Aus Schwarz-mach-Weiß

Senkung der Lohnnebenkosten
Der Faktor Arbeit ist in Österreich stark belastet, die Lohnnebenkostenbelastung liegt im internationalen Spitzenfeld. Eine Senkung dieser wirkt wachstumssteigernd und beschäftigungsfördernd.

Beschäftigung

Ziel: Ausbildung bis 18
Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.

Herausforderungen: Rund 10.000 Jugendliche jedes Jahrgangs verfügen über keine weiterführende Ausbildung, die Early-School-Leaver-Rate liegt bei 7,6%, die Quote von Personen im Alter von 15-24 Jahren mit dem Status „not in education employment or training“ (NEETs) bei 6,5%.

Ziel: Aufwertung der Lehre
Gute FacharbeiterInnen sind das Rückgrat der Österreichischen Wirtschaft. Die Lehrlingsausbildung ist trotz ihrer internationalen Anerkennung mit Imageproblemen konfrontiert. Damit die Lehrlingsausbildung auch in den nächsten Jahrzehnten attraktiv und erfolgreich ist, sind weitere Schritte erforderlich. Die Sozialpartner haben mit dem Papier „Bildungsfundamente – Ziele und Maßnahmen für eine zukunftsorientierte Bildungsreform“ bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt.

Ziel: Weiterbildung aller Altersgruppen
Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung aller Altersgruppen und Verbesserung der Grundkompetenzen im Berufsleben durch Weiterbildungsmaßnahmen, insb. für gering Qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen.

Herausforderungen: Knapp eine Million Erwachsene dürfte gravierende Probleme mit Texten aller Art haben, davon sind 62% in Beschäftigung. Die Beschäftigungsquote ist von formaler Bildung abhängig. 46% der Arbeitslosen verfügen höchstens über einen Pflichtschulabschluss. Primär ist im Bildungssystem anzusetzen. Weiters ist die Erwachsenenfort- und -weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebs stärker zu unterstützen.

Ziel: Frauenbeschäftigung fördern
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie Verbesserung ihrerEinkommenschancen und dadurch verbesserte Existenzsicherung. Herausforderungen: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist niedriger als jene der Männer, der Gender Pay Gap besteht weiterhin, dadurch ist auch die Existenzsicherung im Alter oder in Zeiten der Arbeitslosigkeit niedriger.

Ziel: Beschäftigung Älterer steigern
Die Arbeitslosenquote der über fünfzigjährigen liegt über dem Durchschnitt. Ältere, die ihre Beschäftigung verlieren, finden schwer wieder in den Arbeitsmarkt zurück, Pensionsreformen erfordern verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.

Ziel: Qualifizierte Zuwanderung und Willkommenskultur
Qualifizierte Zuwanderung zur Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Herausforderungen: Qualifizierte Zuwanderung schafft Arbeitsplätze und Wachstum. MigrantInnen werden als Fachkräfte benötigt, dennoch gibt es Defizite bei der Willkommenskultur, der Integration und beim Vollzug der Rot-Weiss-Rot-Karte (RWR-Karte) durch die Niederlassungsbehörden. Sie werden oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ist selbst nach vielen Jahren nicht immer einfach.

Arbeitsrecht

Ziel: Neue Ansätze und Instrumente im Arbeitsrecht, Vereinfachungen und Erleichterungen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zentrale Anliegen, um das Ziel einer fairen, modernen und ausgleichenden Arbeitswelt zu erreichen.

Herausforderungen: ArbeitnehmerInnen und Unternehmen wünschen sich gleichzeitig sichere und flexible Rahmenbedingungen, um die Arbeitswelt nach ihren Bedürfnissen gestalten zu können.

Maßnahmen, die die Gestaltung von Freizeit und Arbeitszeit im Interesse der ArbeitnehmerInnen sowie der Unternehmen verbessern:

Maßnahmen zur Vereinfachung und Erleichterung des Arbeitslebens zum Vorteil von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen:

Maßnahmen für neue Spielregeln und Instrumente, die für mehr gegenseitige Fairness im Arbeitsverhältnis sorgen:

Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis entgegenkommen

Maßnahmen für in Österreich tätige Betriebe gegen das Unterlaufen der Preise und Arbeitsbedingungen durch Lohn- und Sozialdumping:

Unternehmensfinanzierung

ZIEL: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarktes

Herausforderungen: Die entscheidendes Kriterium für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sowie der Einführung europaweiter Stabilitätsanforderungen an Kreditinstitute gilt es umso mehr, bedarfsorientierte Finanzierungen für heimische Betriebe sicherzustellen. Trotz einer gewissen Verbesserung besteht bei den Eigenkapitalquoten im europäischen Vergleich noch Aufholbedarf. Ergänzende Instrumente zur klassischen Fremdfinanzierung von Unternehmen sind daher rasch zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der österreichische Kapitalmarkt eine wichtige Funktion bei der Unternehmensfinanzierung und hilft, den Investitionsspielraum für Firmen zu erweitern. Der Finanzplatz muss als Standortfaktor wieder stärker beachtet werden, was eine offensive Kapitalmarktpolitik erfordert. Die Eigenkapitalaufnahme soll dringend erleichtert und der Zugang zum Kapitalmarkt auch für kleinere Unternehmen ermöglicht werden.

Heimisches Wachstumskapital besser nutzen
Umsetzung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und Klärung von Details bis Mitte 2014

Staatliche Garantien für Unternehmen ausweiten und sichern

Kapitalmarkt durch aktive Politik stärken

Alternative Finanzierungen ausbauen

Entbürokratisierung und Entlastung

Ziel: Durch Bürokratie verursachte Kosten und Zeitaufwand massiv reduzieren

Herausforderungen: Bürokratische Barrieren stellen insb. für Unternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand dar, den es zu reduzieren gilt. Schleppende Verfahren und einander überschneidende Zuständigkeiten erschweren es Unternehmen, wirtschaftlich effizient und damit erfolgreich zu arbeiten. Eine Änderung des Handelns der öffentlichen Verwaltung soll auf allen Ebenen eine Reduktion von Auflagen und bürokratischen Anforderungen deutliche Verbesserungen bringen.

Umfassende Deregulierung

Modernisierung der Verwaltung

Förderabwicklung

Vereinfachung der Lohnverrechnung
Die Komplexität der Lohnverrechnung hat einen Grad erreicht, der weder durch die Unternehmen noch durch die Behörden mit vertretbarem Aufwand administrierbar ist. Arbeitnehmer haben vielfach keine Chance, die Lohnabrechnungen zu überprüfen. Daher bedarf es einer Vereinfachung der Lohnverrechnung mit folgenden Schlüsselelementen:

Vereinfachungen im Arbeitslosenversicherungsrecht
Das Arbeitslosenversicherungsrecht ist unübersichtlich und stammt in seinen Grundzügen aus der Nachkriegszeit. Die Arbeitswelt ist dynamischer geworden und benötigt das Arbeitsmarktservice (AMS) als Serviceorganisation. Im Sinne der BezieherInnen, jener, die die Leistungen administrieren, und des Arbeitsmarktbudgets, gilt es, Ressourcen zu heben. Ziel ist eine möglichst rasche Beratung und Vermittlung sowie die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen.

Beratung statt Strafe

Normung

Land- und Forstwirtschaft: Wachstum und Beschäftigung am Land

Ziele:

Herausforderungen:

Maßnahmen und Projekte:

Österreich fit für die Zukunft machen

Familienpolitik

Österreich ist ein besonders familien- und kinderfreundliches Land. Alle Kinder sollen in Österreich unbeschwert aufwachsen können und die besten Zukunftschancen haben. Daher wollen wir die Eltern durch Bildungs- und Betreuungsangebote sowie durch finanzielle Zuwendungen bzw. steuerliche Erleichterungen unterstützen. Die elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungsangebote werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut, um jedem Kind, für das ein Betreuungsplatz gesucht wird, einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen. Kinder werden so bestmöglich auf ihre weitere Bildungslaufbahn vorbereitet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert.

Ziel: Ausbau und Stärkung der elementarpädagogischen Einrichtungen als Bildungseinrichtungen

Herausforderung: Quantitative und qualitative Weiterentwicklung der elementarpädagogischen Einrichtungen in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Schaffung von besten Rahmenbedingungen zur Unterstützung für Familien.

Maßnahmen:

Ziel: Finanzielle Unterstützung von Familien und Kindern

Herausforderung: Mehr Transparenz und Vereinfachung bei den Familienleistungen

Maßnahmen:

Ziel: Weiterentwicklung des Schutzes und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Herausforderung: Leistung eines nachhaltigen Beitrags zur biopsychosozialen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Maßnahmen:

Ziel: Familienfreundliche Gesellschaft und Wirtschaft

Herausforderung: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitiger Wertschätzung der Familienarbeit und echter Wahlmöglichkeitsowie Unterstützung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.

Maßnahmen:

Jugend

Ziel: Jugendpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Fähigkeiten und Bedürfnisse junger Menschen sollen erkannt und respektiert werden. Individuelle Förderung und Chancengleichheit sind dabei zentral. Dazu zählt auch, dass die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ernst genommen werden. Insbesondere sollen Jugendliche bzw. junge Erwachsene bei der Findung ihres individuell geeigneten Bildungs- und Berufsweges unterstützt und gefördert werden, unabhängig davon, ob sie sich für eine Lehre, eine schulische Ausbildung oder ein Studium entscheiden. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung von Jugendlichen in Politik und Gesellschaft sowie ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen werden ausgeweitet, ihre Anliegen müssen sich stärker in politischen Entscheidungen widerspiegeln.

Herausforderungen:

Maßnahmen:
Verstärkte Einbindung von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftliche/öffentliche/politische Entscheidungsprozesse

Bessere Unterstützung von Jugendlichen bei der Findung des passenden Berufs- und Bildungsweges – Vorbereitung auf die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn

Verstärkte Unterstützung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen beim Übergang zur Eigenständigkeit

Integration

Integration ist eine der großen Herausforderungen Österreichs für den Erhalt des sozialen Friedens und des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftliche Vielfalt ist als Chance für Österreich zu nutzen.Defizite im Zusammenleben sollen gezielt vermieden bzw. beseitigt werden, um die Potenziale von Personen mit Migrationshintergrund im Interesse aller Beteiligten noch besser nutzen zu können.

Gesellschaftliche Integration: Werte und Engagement für Österreich:

Sprachliche Integration: Deutsch als Fundament

Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum Erfolg

Schaffung von Integrationsstrukturen: Österreich im Wettbewerb um die besten Köpfe

Forschung und Innovation

Ziele:

Herausforderungen: Sicherstellung einer adäquaten öffentlichen Forschungsfinanzierung für exzellente Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Technologieentwicklung, Sicherstellung von Wissenstransfer sowie Hebung des privaten und internationalen Investitionsanteils; Schaffung und Verbesserung von Karriereperspektiven für den Nachwuchs, Effizienzsteigerung bei Forschungsstrukturen und Abbau bürokratischer Hemmnisse;

Maßnahmen: Exzellenz- und Talentförderung: Exzellenten ForscherInnen-Nachwuchs sowie individuelle Talente und Karrierewege forcieren, durch zusätzliche 2500 Doktorats-und Post-Doc-Stellen (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung -FWF, Österreichische Akademie der Wissenschaften - ÖAW, Institute of Science andTechnology Austria - ISTA) sowie Förderung von NachwuchsforscherInnen und TechnikerInnen im wirtschaftsnahen Bereich (FFG) ausbauen. Ressortübergreifendes Maßnahmenpaket, das bereits im Kindergarten- und Schulalter ansetzt, um die Innovationslust junger Menschen zu wecken und das Interesse für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu steigern ( z.B. jährlich 2000 Forschungspraktika Kinderuni, „Jugend Innovativ“).Maßnahmen zur Vermeidung von „Brain Drain“ und zur Unterstützung hochqualifizierter Forscherzuwanderung; Aus- und Weiterbildungsinitiativen für F&E-Personal forcieren. Den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft fördern. Frauenanteil in der Forschung erhöhen;

Innovationsaktives Unternehmertum: Durch Einsteigerangebote die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen erhöhen, Start-Ups durch u.a. geeignete Förder-, Finanzierungs- und Betreuungsangebote forcieren ( z. B. Venture Capital) Ansiedlung F&E-intensiver Unternehmen und F&E-Zentralen international tätiger Unternehmen in Österreich forcieren, Produktions- und Schlüsseltechnologien verstärkt fördern; Vernetzung von Universitäten und Fachhochschulen mit Blick auf Ansiedlung forschender Unternehmen verstärken;

Forschung zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen: Thematische Ausrichtung u.a. auf Lebensqualität, Energie, Mobilität, Gesundheit, demographischen Wandel, integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften und Dienstleistungs- sowie soziale Innovationen. Potentiale der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) heben. „Living labs“ unter Einbindung von Bedarfsträgern, Unternehmen, KonsumentInnen und GSK etablieren.

Forschungsinfrastruktur:
Erneuerung sowie abgestimmter und bedarfsorientierter Ausbau der Forschungsinfrastruktur auch für die gemeinsame Nutzung durch Wissenschaft und Wirtschaft sowie Nutzung internationaler Forschungsinfrastrukturen etwa des European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI); Verwendung von EU-Mitteln zur Kofinanzierung;

Spitzenforschung im Grundlagen- und Anwendungsbereich stärken, Innovationskette umfassend fördern:
Die gesamte Innovationskette umfassend fördern, von der exzellenzorientierten Grundlagenforschung (stärkere Profilbildung bei der ÖAW und Universitäten) über die angewandte FTI bis hin zur Überleitung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verstärken (z.B. Comet, Bridge, Proof of Concept-Programm, Christian Doppler-Forschungsgesellschaft, Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, Wissenstransferzentren, Austrian Cooperative Research; Einrichtung von zehn Stiftungsprofessuren in wichtigen Technologiebereichen (FFG) und Förderung von Markterschließung für KMU und Start Up-Unternehmen.

Gesamtstrategie für geistiges Eigentum
: Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums.

Österreich als Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort international stärker verankern:
Internationale und EU-Mittelflüsse nach Österreich durch Verbesserung des Beratungsangebotes steigern, Sicherstellung des internationalen Brandings als Wissenschafts- und Innovationsstandort, Erhöhung von ForscherInnenmobilität sowie Etablierung eines nachhaltigen Netzwerks von ForscherInnen mit Österreichbezug; globale Vermarktung österreichischer Spitzentechnologien und bessere internationale wissenschaftliche Vernetzung durch Abschluss von Wissenschafts- und Technologieabkommen mit strategisch relevanten Zielländern; Wissenschaftsaussenstellen (OSTA) sowie FTI-Attachés in prioritären Ländern.

Stärkung des Forschungsstandorts Österreich und Bürokratieabbau:

Sichere Energieversorgung für Österreich

Ziele:Ein effizientes, leistbares und sozial verträgliches Energiesystem garantiert Versorgungssicherheit, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und lebenswerte Umwelt; Vorreiterrolle Österreichs durch konsequente Fortsetzung der österreichischen Anti-AKW-Politik stärken!

Herausforderungen: Europäische Rahmenbedingungen, Energiewende, Weiterentwicklung der Netz-Infrastruktur, Wettbewerb, Verfahrensdauer im Energieinfrastrukturbereich, Fördersystem, Versorgungssicherheit, leistbare Energie

Maßnahmen:Energiepolitischer Rahmen

Energieeffizienz

Versorgungssicherheit/Infrastruktur

Erneuerbare/Ökostrom/Förderungen

Europäische Energiepolitik/Wettbewerb

Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts

Anstoßen von Innovationen im Energiesystem

Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern

Ziele: Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik. Ökosoziales Handeln ermöglicht wirtschaftliche Nachhaltigkeit, verbessert die Lebensqualität, verringert die Belastung durch Schadstoffe und Lärm, erhält biologische Vielfalt, baut erneuerbare Energie aus und steigert die Energie- und Ressourceneffizienz. Sie nimmt die globale Verantwortung durch eine ambitionierte Klima- und Anti-AKW-Politik wahr und stärkt den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort.

Maßnahmen:Globale Verantwortung: Klimawandel, Anti-AKW Politik „Raus aus der Erdölfalle!“

Schutz des Lebensraumes und nachhaltige Ressourcennutzung

  • Biodiversität:
    • Erarbeitung einer neuen österreichischen Biodiversitätsstrategie; Einhaltung und Weiterentwicklung internationaler Abkommen im Landschafts- und Naturschutz;
    • Verstärkung der Nachhaltigkeit im Flächenmanagement;
    • Stärkung multifunktionaler Artenschutz- und lebensraumbezogener Programme (z.B. im Agrarumweltprogramm); Stärkung der Nationalparks und Naturschutzgebiete;
    • Nutzung biogener Ressourcen und Unterstützung der Forschungsinitiative Bioökonomie;
  • Hohe Lebensqualität und Chancen durch nachhaltiges Wirtschaften

    Verkehr und Infrastruktur

    Ziel:Gesamtverkehrsplan stärken und verkehrsträgerübergreifende Strategie weiterentwickeln: Das Ziel der Bundesregierung ist, den Mobilitätsbedarf der Menschen und der Wirtschaft durch eine effiziente, nachhaltige und intermodale Gestaltung des Verkehrssystems unter freier Wahl der Verkehrsmittel für die Zukunft sicherzustellen.

    Herausforderung:Auf dem Gesamtverkehrsplan für Österreich als Arbeitsgrundlage aufbauend wird zu den wesentlichen verkehrspolitischen Herausforderungen in vertiefenden Projektfeldern (moderne Infrastruktur, flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr, Güterverkehr und Logistik, Raumentwicklung und Verkehr sowie Bewusstseinsbildung) unter breiter Einbindung von Stakeholdern und ExpertInnen eine gemeinsame verkehrsträgerübergreifende Strategie der österreichischen Bundesregierung erarbeitet.

    Maßnahmen:

    Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen

    Bildung

    Ziel: Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung

    Herausforderung: Erreichung des Barcelona-Ziels (33% Betreuungsquote) in allen Bundesländern

    Maßnahme: Der Bund stellt bis 2017 in Summe 350 Mio. € Anschubfinanzierung zur Verfügung. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Unter-3-Jährigen-Betreuung, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung und der Sprachförderung. Institutionelle Einrichtungen, Tageseltern, betriebliche Lösungen oder gemeindeübergreifende Projekte werden forciert.

    Ziel: Elementarpädagogik stärken

    Herausforderung: Weiterentwicklung der Qualität

    Maßnahme: An den Pädagogischen Hochschulen wird das Fort- und Weiterbildungsangebot im Bereich der Elementarpädagogik ausgebaut und geht inein Ausbildungsangebot über; der Forschungsauftrag umfasst insbesondere auch die Elementarpädagogik.

    Ziel: Kindergarten als Bildungseinrichtung stärken

    Herausforderung: Frühest mögliche Förderung aller Kinder

    Maßnahme: Im Alter von vier Jahren wird in einem Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden der Entwicklungstand (Schwerpunkt Sprachstandfeststellung) umfassend festgestellt. Entsprechende Fördermaßnahmen und Unterstützung von Begabungen, insbesonders die frühe sprachliche Förderung bis zur Schuleingangsphase werden verstärkt.

    Ziel: Übergangsmanagement vom Kindergarten zur Volksschule

    Herausforderung: Bessere Übergänge ermöglichen

    Maßnahme: Schaffung der Voraussetzungen für das Weiterleiten der notwendigen pädagogischen Informationen vom Kindergarten an die Volksschule nach der SchülerInneneinschreibung; Weiterentwicklung von Kooperation von Kindergarten-und VolksschulpädagogInnen.

    Ziel: Schuleingangsphase und Stärkung der Volksschulen

    Herausforderung: Übergänge gut gestalten und Grundkompetenzen stärken

    Maßnahme: Das letzte (verpflichtende) Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre werden als gemeinsame Schuleingangsphase aufgefasst. Im Bereich der Schuleingangsphase sowie in der gesamten Grundstufe I und II ist das jahrgangsübergreifende Unterrichten mit flexibler innerer Differenzierung an jeder Schule möglich. Für Kinder mit Sprachförderbedarf werden verpflichtende sprachliche Intensivkurse eingerichtet, damit die Schuleingangsphase erfolgreich absolviert werden kann. Schulautonom können bis einschließlich der 3. Schulstufe alternative Leistungsbeschreibungen festgelegt werden. Weiterentwicklung der Lehrpläne in Richtung Kompetenzorientierung mit der klaren Fokussierung auf die verstärkte Vermittlung der Grundkompetenzen (kognitiv, affektiv, psychomotorisch) und insbesondere der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Auf Basis eines transparenten bundeseinheitlichen Controllingsystems und entsprechender qualitätssichernder Maßnahmen werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung gestellt, um Begabungs-/Begabten-, Förder- und Stützmaßnahmen in allen Bereichen – insbesonders auch im Bereich der Sprachentwicklung – schulautonom zu setzen. Dafür wird ein Rahmenmodell erarbeitet, welches auf regionale Unterschiede, Standortgrößen und spezifische sozioökonomische Rahmenbedingungen der Schulen Rücksicht nimmt.

    Ziel: Berufs- und Bildungswegorientierung mit persönlicher Stärkenanalyse

    Herausforderung: optimale Förderung und Unterstützung der SchülerInnen bei der Bildungs- und Berufswahl entlang von individuellen Interessen und Begabungen

    Maßnahme: Berufs- und Bildungswegorientierung als verbindliche Übung auf der gesamten Sekundarstufe I mit flexiblen Formen der Umsetzung im Unterricht und unter Einbeziehung externer ExpertInnen.

    Ziel: „Polytechnische Schule PLUS“ – Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Ausbildungswege

    Herausforderung: individuelle Vorbereitung auf den weiteren Bildungsweg oder Berufseinstieg

    Maßnahme: Die Polytechnische Schule als Orientierungs- und Übergangsschule mit Wahl- und Pflichtmodulen zum Nachholen von Berechtigungen; individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung durch modularisierten Unterricht.

    Ziel: qualitativer und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe

    Herausforderung: Sicherstellung des Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter/nicht-verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung

    Maßnahme: Zur Verbesserung der Wahlfreiheit soll in Abstimmung mit dem Schulerhalter (klassenweise) an jedem Schulstandort mit mehr als einer Jahrgangsklasse oder in zumutbarer Entfernung neben einer Klasse mit nichtverschränkter Form, mindestens eine Klasse pro Schulstufe in verschränkter Form ganztätig geführt werden, wenn der Bedarf entsprechend der derzeitigen Rechtslage gegeben ist (12 bzw. 15 Schüler). Berechtigungssprengel werden verankert (zwischen den Schulerhaltern ist Einvernehmen über die Kostentragung herzustellen, bei kleineren Schulen ist auf den Erhalt der Schulstandorte zu achten). Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen werden forciert; Die Vorgaben der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG bleiben davon unberührt.

    Ziel: Stärkung der Schulautonomie

    Herausforderung: mehr Gestaltungsspielräume an allen Schulen

    Maßnahme: Stärkung der Profilbildung in Schulen zB durch die Flexibilisierung der Zeitstruktur an Schulen; Ausbau der kompetenzorientierten Mitwirkung der SchulleiterInnen bei der PädagogInnenauswahl; Mitwirkungspflicht der SchulleiterInnen bei der Fort- und Weiterbildung der PädagogInnen im Sinne der Ergebnisverantwortung und Qualitätssicherung; Flexiblere Einsatzmöglichkeiten der den Schulen zugewiesenen Ressourcen, sowie zusätzliche Stundenkontingente und standortübergreifende Stundenpools für Förderbedarfe in Form von „Projekttöpfen“(nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten), insbesonders im Volksschulbereich. Umfassende Durchforstung der Schulgesetze zur Optimierung autonomer Gestaltungsmöglichkeiten; in der Neuen Mittelschule (NMS) soll die Doppelbesetzung bei gleichbleibender Stundenanzahl zu einem Drittel auch für andere Fächer als Deutsch, Englisch und Mathematik möglich sein.

    Ziel: Politische Bildung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I

    Herausforderung: Vorbereitung junger Menschen auf das gesellschaftliche und politische Leben

    Maßnahme: Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich.

    Ziel: Verbesserung des Zugangs zu elektronischen Medien für Schulen und SchülerInnen

    Herausforderung: Moderne Technologien im österreichischen Schulwesen verankern

    Maßnahme: schrittweise Ergänzung der klassischen Unterrichtsmittel (zB Schulbücher) durch digitale Medien (zB Tablet-PCs, E-Books, „Bildungs-Apps“) im Rahmen der Schulbuchaktion und unter Einbindung der Schulerhalter.

    Ziel: Stärkung der Schulpartnerschaft

    Herausforderung: Einbindung von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen aller Schularten

    Maßnahme: Im BMUKK wird ein gesetzlich verankerter Bundes-Schulpartner-Beirat eingerichtet, der jedenfalls aus den VertreterInnen von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen aller Schularten besteht. Diese Möglichkeit kann auch auf Landesebene eröffnet werden.

    Ziel: Ausbau der Integrationsklassen und Weiterentwicklung der inklusiven Bildung

    Herausforderung: Gemeinsame Bildungsmöglichkeiten für alle SchülerInnen

    Maßnahme: Schulversuche auf der Sekundarstufe II weiterentwickeln; Evaluierung und Erprobung von Modellen der integrativen Berufsausbildung an BMS; Konzeption von Modellregionen zur optimalen und bedarfsgerechten Förderung aller SchülerInnen dieser Region mit wissenschaftlicher Begleitung; Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Zentren; Überarbeiten der Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf über die gesamte pädagogische Bandbreite. Die Höhe der SPF-Quote soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Verankerung der inklusiven Pädagogik in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Rahmen der integrativen Berufsausbildung.

    Ziel: Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Schule und Lehre

    Herausforderung: Anrechnung von Schulzeiten auf die Lehrausbildung und umgekehrt

    Maßnahme: SchülerInnen der AHS und BMHS sowie Lehrlingen soll durch Anrechnung erworbener Qualifikationen eine bessere Durchlässigkeit in Bildungs-und Ausbildungswegen ermöglicht werden.

    Ziel: Gleiche Zahl an Ausbildungsstunden für alle Lehrlinge

    Herausforderung: Unterschiedliche Anzahl an Ausbildungsstunden

    Maßnahme: Es soll mindestens 1260 Ausbildungsstunden an Berufsschulen im Einvernehmen mit den Sozialpartnern für alle Lehrberufe geben. Die Verteilung orientiert sich am Berufsbild.

    Ziel: Weiterentwicklung der österreichischen Erwachsenenbildung

    Herausforderung: Zugang zu Bildung im Erwachsenenalter erleichtern

    Maßnahme: Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss); Ausbau der Bildungsinformation und der Bildungsberatung im Bereich der Erwachsenenbildung

    Ziel: Stufenplan zur täglichen Bewegungseinheit

    Herausforderung: Aufwertung von Bewegung und Sport

    Maßnahme: Im Rahmen der Schulautonomie und in ganztägigen Schulformen Einführung von bis zu fünf Einheiten „Bewegung und Sport“ (Unterricht, Pause, Schwerpunkte, Freizeit); Schwerpunkt Volksschule; Kooperationen mit Sportvereinen;

    Ziel: Schulen in freier Trägerschaft

    Herausforderung: bestehendes alternatives Bildungsangebot mit reformpädagogischen Schwerpunkten erhalten

    Maßnahme: Kooperationen mit Schulen in freier Trägerschaft fördern. Unterstützungsstrukturen aufrechterhalten und verbessern.

    Ziel: Etablieren der neuen PädagogInnenbildung unter Nutzung regionaler Synergien

    Herausforderung: neue PädagogInnenbildung mit den unterschiedlichen Trägern etablieren und die Fort- und Weiterbildung verstärken.

    Maßnahmen: Verankerung der neuen PädagogInnenbildung auf Basis eines gesamtösterreichischen Entwicklungsplans durch den Qualitätssicherungsrat; Ausbau von berufsbegleitend organisierten Studienangeboten für QuereinsteigerInnen; Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen;

    Ziel: Internationalisierung des österreichischen Bildungswesens

    Herausforderung: Stärkung der Diversitätskompetenz für Lehrende und der interkulturellen Kompetenz für Lernende

    Maßnahme: internationale Kooperations- und Austauschprojekte als wichtige Quelle der Kompetenzentwicklung für Lernende und Lehrende; Mobilität und grenzüberschreitende Kooperationen; Teilnahme an europäischen und internationalen Bildungsprogrammen; internationale Austausch- und Partnerschaftsprojekte von Schulen; Auslandsschulen

    Ziel: Begabungs- und Begabtenförderung – Entdecken und fördern aller Talente und Begabungen

    Herausforderung: Ausbau der Begabungs-/Begabtenförderung an Schulen

    Maßnahmen: Ausbau der Begabungserkennung und Begabtenförderung; Stärkung der anwendungsorientierten Begabungsforschung und der vorhandenen Netzwerke und Kooperationen; Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung

    Ziel: Schulmanagement neu

    Maßnahme: Entlastung von administrativen Tätigkeiten der LehrerInnen zu Gunsten der Pädagogik durch Vereinheitlichung und Straffung der Verwaltungsabläufe in den Schulen

    Wissenschaft

    Ziel: Wissenschaft und Forschung werden als elementare Stützen der gesamtstaatlichen Entwicklung Österreichs und seiner Potentiale langfristig abgesichert.

    Herausforderung: Rahmenbedingungen und strukturelle Voraussetzungen müssen bestmöglich, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert gestaltet werden.

    Zur Erreichung dieser Ziele wurden drei Projekte für Österreich entwickelt:Eine Gesamtstrategie für Universitäten und Forschung in Österreich: durch beste Lehr- und Studienbedingungen zu einem innovativen Klima und an die internationale Spitze

    • Die Positionierung in internationalen Vergleichen wird durch eine Stärkung des tertiären Sektors und der Forschung, das heißt durch verbesserte budgetäre Rahmenbedingungen, erhöht. Konkrete budgetäre Maßnahmen, um das Ziel, 2 % des BIP für tertiäre Bildungseinrichtungen bis 2020 zu halten, werden gesetzt (Karrieremaßnahmen, Medizinische Fakultät Linz; Anreize für mehr private Investitionen werden geschaffen).
    • Die weiteren gesetzlichen Schritte zur Studienplatzfinanzierung werden wie vorgesehen umgesetzt, der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan wird erstellt, die Gesamtzahl der an den Universitäten zugelassenen Studierenden soll nicht verringert werden. Im Zuge der Ausweitung der derzeitigen Kapazitätsregelung (derzeit 5 Felder) werden dabei weitere Stellen für Professoren bzw. Professorinnen (bis zu 200 Stellen im Sinn der bisherigen Vorgangsweise) geschaffen und die Betreuungsverhältnisse verbessert.
    • Die gesamthafte Hochschulentwicklung ist für Österreich von großer Bedeutung. Dabei sind die Qualität, die Leistung, die Profilbildung, ein effektiver Mitteleinsatz und erforderliche Infrastrukturmaßnahmen (Bauleitplan, Großforschungsinfrastruktur), eine optimale Durchlässigkeit zu, an und zwischen den tertiären Bildungsinstitutionen sowie eine qualitätsorientierte Governance (z.B. schlankes und effizientes Berichtswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Wirkungsorientierung) sowie die Qualität der Lehre und der Studienberatung und deren Verbesserung wesentliche Eckpfeiler. Die Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulplans und der Hochschulkonferenz wird fortgeführt, ebenso die Pädagog/innenbildung neu.
    • Geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Exzellenz-Schwerpunkte in Österreich werden gefördert, ebenso Themen im Kontext von Wissenschaft und Ethik.
    • Universitätsgesetz (UG): Es erfolgt eine Weiterentwicklung im Hinblick auf Planungssicherheit, im Hinblick auf vorhandene Befristungen und legistische Vereinheitlichungen und unter Bedachtnahme auf Evaluierungen (z.B. § 124, § 64 Abs 4, § 66 u.a.). Es erfolgen Anpassungen im Studienrecht (Durchlässigkeit, Weiterbildung, Studien- und Prüfungsbereich, mehr Verbindlichkeit bei Aufnahmeverfahren).
    • Konzepte im Zusammenhang mit Problemstellungen bei einer asymmetrischen Studierendenmobilität werden erarbeitet. Die Quotenregelung bzw. eine entsprechende Nachfolgeregelung sollen dauerhaft abgesichert werden. Es bedarf einer gesamthaften Betrachtung bei der Entwicklung und des Ausbaues der Medizin-Studienplätze in Österreich (auch hinsichtlich der postpromotionellen Ausbildung und Berufsausübung). Der klinische Mehraufwand wird nach den Kriterien von Einfachheit, Einheitlichkeit und Transparenz bis Anfang 2015 neu geregelt. Dabei sollen ein klares Pauschalierungssystem, ein leistungsgerechtes und verantwortungsvollesZusammenwirken, eine exakte Kosten- und Leistungssteuerung (unter Wahrnehmung wechselseitiger Verantwortung, der Berücksichtigung der Personalentwicklung sowie von Infrastrukturfragen) und die jeweiligen eigenen Aufgabenstellungen von Wissenschaft und Krankenversorgung sowie die Bedachtnahme von Kooperationen von Spitalsträgern mit medizinischen Privatuniversitäten, wesentliche Parameter sein.

    Unser Ziel: 50.000 Fachhochschulplätze bis 2018

    • Im Rahmen eines zukünftigen Fachhochschulentwicklungs- und - finanzierungsplans werden die Fachhochschulplätze auf 50.000 Plätze ausgebaut, die Fördersätze werden erhöht.
    • Die Angebote für Absolventen/innen des dualen Systems und des berufsbildenden Schulwesens werden weiterentwickelt, u.a. mit dem Zweck einer vermehrten Anrechnung facheinschlägiger Qualifikationen.

    Qualitäts- und Leistungspaket für Studierende und Jungforscher/innen Österreich

    • Die Zahl der Laufbahnstellen wird erhöht, neue Laufbahnprogramme werden angeboten. Die Zahl der Forschungsstellen für Doktoranden, Postdoktoranden und in Doktoratskollegs wird erhöht; Wissenstransferzentren werden eingerichtet. Neue Karrieremöglichkeiten bzw. Karrieremodelle werden erarbeitet, Frauenförderungsmaßnahmen, geschlechtsspezifische Maßnahmen, ebenso Familien- und Berufsvereinbarkeitsmaßnahmen, sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Studium und von nichttraditionellen Zugängen zum Studium im gesamten Hochschulsektor werden gesetzt. Leistung, Verantwortung und gestärkte Partizipationsmöglichkeiten für hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal müssen wichtige Parameter einer erfolgreichen hochschulischen Entwicklung sein.
    • Zur Stärkung des Europäischen Gedankens soll die Beteiligung der österreichischen Studierenden und Lehrenden an europäischen Mobilitätsprogrammen (z.B. Erasmus) weiterhin gesteigert werden.
    • Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz wird im Hinblick auf mögliche Reformpunkte unter Einbeziehung Beteiligter evaluiert bzw. novelliert (Wahlrechtsfragen, Gestions- und Haftungsfragen, u.a.)

    Frauen

    Ziel: Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen und Gender Budgeting vorantreiben

    Herausforderung: Der steigenden Beratungs- und Betreuungsnachfrage gerecht werden

    Maßnahmen:

    • Absicherung und Ausbau der notwendigen Einrichtungen (z.B. Gewaltschutzzentren, Notwohnungen sowie Frauen und Mädchenberatungsstellen)
    • Gender Budgeting: Wirksamkeit überprüfen und Umsetzung von Gender Budgeting gemeinsam mit dem BMF konsequent vorantreiben

    Ziel: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt

    Herausforderung: Einkommensunterschiede verringern, Frauen am Arbeitsmarkt entsprechend ihrer Qualifikationen fördern und Diskriminierungen beseitigen

    Maßnahmen:

    • Gemeinsam mit den Sozialpartnern versteckte Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen (Aufhebung der Stereotype und Neubewertung der Arbeitsfelder mit dem Ziel existenzsichernde Einkommen zu schaffen, Anrechnung von Elternkarenzzeiten in Kollektivverträgen als Dienstzeiten).
    • Fortführung des „NAP Gleichstellung“: Schwerpunkt zur Bewusstseinsbildung über die Vor- und Nachteile von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gemeinsam mit AMS, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Sozialpartnern. Informationsrecht über Vollzeitarbeitsangebote sowie Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe. Maßnahmenbündel für qualifizierte Teilzeitarbeit. Frauenförderung im Betrieb (Mentoring, Frauenförderpläne)
    • Einkommenstransparenz: Gehaltsangaben in Stelleninseraten und Einkommensberichte evaluieren und gegebenenfalls unter Einbindung der Sozialpartner weiterentwickeln (z.B. Maßnahmenplan, Antragsrecht).
    • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Politik, Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Einrichtungen der Selbstverwaltung. Als Vorbild dafür soll die Regelung der Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen von März 2011 dienen.
    • Mehr Frauen in atypische Berufe: Aufbau einer Informationsplattform „Frauen/Mädchen in die Technik“, Weiterführung gezielter Projekte für atypische Berufe und Evaluierung der Lehrstellenförderung zur Ausbildung von Mädchen in atypischen Berufen auf ihre Wirksamkeit
    • Karenzmanagement: Ausbau und Weiterentwicklung der AMS- WiedereinsteigerInnenberatung. Forcierung von MitarbeiterInnengesprächen über Karriereperspektiven vor und nach der Karenz sowie Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines strukturierten Karenzmanagements im Betrieb.

    Ziel: Sicherheit für Frauen erhöhen

    Herausforderung: Frauen ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges und gewaltfreies Leben ermöglichen

    Maßnahmen: Soziale Sicherheit und Gewaltschutz

    • Informationskampagne zum Thema Frauen und Pensionen (Pensionssplitting, Teilzeit, Elternkarenz etc.) unter anderem durch Aushändigung einer genauen Information im Zuge der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes.Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes, Erstellung einer aktuellen „Kinderkostenanalyse“ und darauf aufbauend eine Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen.
    • Interministerielle Arbeitsgruppe zum NAP „gegen Gewalt an Frauen“ fortsetzen
    • Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzgesetze insbesondere forensischer Beweissicherung

    Ziel: Aktionsplan Frauengesundheit

    Herausforderung: Qualitätsverbesserung der medizinischen Angebote für Frauen unter dem Aspekt des biopsychosozialen Modells

    Maßnahmen:

    • Stärkere Einbindung von Gendermedizin in der Krankenversorgung, Forschung und Rehabilitation
    • Ausbau von „FirstLove-Ambulanzen“ und Frauengesundheitszentren in allen Bundesländern
    • Vorsorgeprogramme zu spezifischen Frauengesundheitsthemen (z.B. Osteoporose, Mamma-Screening)

    Ziel: Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts und der Gleichbehandlungsinstrumente

    Herausforderung: Sexualisierte Darstellungen in Werbung und Medien aufzeigen und zurückdrängen, Gleichbehandlungsrecht soll spezial- und generalpräventiv wirken

    Maßnahmen:

    • Bekämpfung von Sexismus in Werbung und Medien
    • Evaluierung der Instrumente zur Durchsetzung der Gleichbehandlung.

    Kunst und Kultur

    Ziel: Nachhaltige Absicherung von Kunst und Kultur in Österreich

    Herausforderung: Politisches Bekenntnis zur öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur, zur Freiheit der Kunst, zur kulturellen Vielfalt und zur Geschlechtergerechtigkeit

    Maßnahmen:

    • Bedarfsorientierte Basisabgeltungen für Bundesmuseen, die Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater (mit kulturpolitischen Rahmenzielen, Governance-Optimierung und begleitendem Monitoring), Investitionsprogramm für Bundestheater, „Kulturinvestitionskonto“ für Investitionen in öffentlich geförderte Kunst- und Kultureinrichtungen (außerhalb der Bundesinstitutionen) zur Konjunkturbelebung, Prüfung der Möglichkeiten zur Ausweitung der Bundeshaftung auf Dauerleihgaben an Bundesmuseen und zur Erhöhung der Haftungssumme
    • Steuerliche Absetzbarkeit für Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) zur Erhaltung von unter Denkmalschutz stehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden, an öffentlich finanzierte Kunst- und Kultureinrichtungen und für Kunstankäufe von Werken lebender, zeitgenössischer Künstlerlnnen (mit Betragsbegrenzung)
    • Modernisierung Denkmalschutz (Novelle DMSG), Errichtung eines Tiefspeichers der österreichischen Nationalbibliothek

    Ziel: Schwerpunkt Zeitgenössische Kunst

    Herausforderung: Schaffung nachhaltiger finanzieller Rahmenbedingungen für KünstlerInnen, Festspiele und Kultureinrichtungen. Weiterentwicklung des zeitgenössischen, heutigen Kunstschaffens

    Maßnahmen:

    • Zielgerichtete Förderung für zeitgenössische Kunst im Rahmen der Staatsausgaben für Kunst und Kultur
    • Schwerpunkte bei regionalen Kulturinitiativen, Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, Film, Architektur, Baukultur, junge Kunst und Frauenförderung in den genannten Bereichen
    • Ausbau Film- und Musikstandort Österreich: gesetzliche Absicherung des Film- Fernsehabkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung, gesetzliche Festschreibung von FISA, Erhöhung des Anteils österreichischer Film- undFernsehproduktionen gemessen an der ORF-Gesamtproduktion, Anhebung der Mittel des Fernsehfonds, Durchsetzung der ORF-Selbstverpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung österreichischer Musik. Musikproduktion, Musikvermarktung und Musikvertrieb stärken

    Ziel: Ausbau der Kulturvermittlung

    Herausforderung: Zugang zu Kunst und Kultur für alle Menschen unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und sozialen Stellung, Förderung der kulturellen Partizipation und sozialen Öffnung

    Maßnahmen:

    • Weiterführung „Freier Eintritt bis 19“ in die Bundesmuseen und die österreichische Nationalbibliothek mit Vermittlungsinitiative für Kinder und Jugendliche, Initiativen für verstärkte Kooperation von Kultur- und Bildungseinrichtungen
    • Erarbeitung eines „Österreichischen Bibliotheksplans“ zum Ausbau eines zeitgemäßen, flächendeckenden Büchereinetzes unter Berücksichtigung von E-Medien, Forcierung von Digitalisierungsaktivitäten
    • Vermittlungsaktivitäten zum Gedenkjahr 2018 – Projekt „Haus der Geschichte“, Bekenntnis zu Restitution und aktiver Erinnerungskultur

    Ziel: Gerechte Entlohnung für kreatives Schaffen

    Herausforderung: Gesamtstrategie für geistiges Eigentum und Verbesserung der Einkommenssituation von KünstlerInnen

    Maßnahmen:

    • Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums. Bewusstseinsschärfung der breiten Öffentlichkeit für den Schutz und die Funktion des Urheberrechts. Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, sowie der Interessen von kunstschaffenden Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen.Anpassung des Filmurheberrechts an die europäische Judikatur, Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen, Prüfung von Sonderregelungen für digitale Publikationen von Sammlungsbeständen
    • Stärkung von Stipendien und Preisen, Verbesserungen in der KünstlerInnen- Sozialversicherung

    Ziel: Kunst- und Kulturland Österreich international sichtbarer machen

    Herausforderung: Stärkung und Weiterentwicklung des Ansehens und der internationalen Positionierung Österreichs als Kunst- und Kulturland

    Maßnahmen:

    • Stärkung der Mobilität von KünstlerInnen und des Kulturaustausches auf europäischer und globaler Ebene, Engagement zur verstärkten Verankerung von Kunst und Kultur in den EU-Prozessen und EU-Programmen
    • Erarbeitung einer „Kulturland Österreich-Strategie“ im Rahmen eines breiten Stakeholder-Prozesses und in Umsetzung des Projekts „Nation Brand Austria –Competitive Identity“
    • Synergienutzung und Effizienzsteigerung bei vorhandenen Ressourcen für die Präsentation Österreichs als Kunst- und Kulturland im Ausland
    • Die Bundesregierung wird anlässlich des Jubiläums „200 Jahre Wiener Kongress“ im Jahr 2015 Diskussionsveranstaltungen über die Zukunft des europäischen Kontinents unter Einbeziehung der Jugend organisieren.

    Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik

    Ziel:Der Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik im Print-, TV- und Onlinebereich sowie die Unabhängigkeit und Vielfältigkeit der österreichischen Medien sind ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Diese Werte gilt es auch im Zuge des nunmehr stattfindenden grundlegenden Wandels der Medienwelt, ausgelöst durch die Digitalisierung und wirtschaftliche Veränderung, zu sichern.

    Maßnahmen:

    • Eine Förderung der Medien soll sich an Vielfalt und Qualitätskriterien orientieren. Dabei ist Journalismusförderung von besonderer Bedeutung. Diese Förderung soll sich unter anderem an der Qualität der journalistischen Arbeitsbedingungen und der Aus- und Weiterbildung des journalistischen Personals orientieren. Für die MedienkonsumentInnen soll durch diese Förderung inhaltliche sowie regionale Vielfalt gesichert werden, die sowohl das Interesse an objektiver Information befriedigt, als auch die Basis für demokratische Teilhabe bildet.
    • Die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherung des Wettbewerbs in einem dualen Rundfunksystem und zur inhaltlichen Förderung sowie technischen Weiterentwicklung des dualen Rundfunks in Österreich. Den wirtschaftlichen Veränderungen in der Medienbranche, verursacht durch die digitale Substitution sowie die Finanz- und Wirtschaftskrise und dem damit zusammenhängenden geringen Werbeaufkommen ist entgegenzuwirken. Daher soll die Medienförderung privater kommerzieller und nicht kommerzieller Rundfunkunternehmen fortgeführt werden.
    • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale demokratie- und gesellschaftspolitische Rolle ein. Der ORF soll sich auf öffentlich-rechtliche Programminhalte fokussieren, um so seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund soll der ORF insbesondere eine starke Rolle bei Produktion und Ausstrahlung qualitativ hochwertiger, österreichischer Programminhalte einnehmen. Dafür ist es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Auftrag an die europäischen Vorgaben anzupassen und neue öffentlich-rechtliche Inhalte im Gesetz zu verankern sowie Online-Beschränkungen zu evaluieren. Die MitarbeiterInnen des ORF sollen auch künftig Arbeitsbedingungen vorfinden, die garantieren, dass der ORF seine journalistische Tätigkeit qualitativ hochwertig ausüben kann.

    Länger gesund leben und arbeiten

    Pflege und Betreuung

    Es gilt, den Betroffenen die Sicherheit zu geben, dass für die individuelle Pflegebedürftigkeit unabhängig von der sozialen Situation eine gute Pflege und Betreuung geboten werden. Die Wahlfreiheit des Pflegesettings, von der häuslichen Pflege durch Angehörige und professionelle Dienste, über betreute Wohnformen bis hin zu Pflegeheimen muss bedarfsgerecht abgestufte Pflege- und Betreuungsangebote beinhalten. Der Verbleib in der gewohnten Umgebung ist bestmöglich zu fördern, um den Anteil der nicht-stationär betreuten PflegegeldbezieherInnen weiterhin über 80% zu halten.

    Ziel: Selbständig zu Hause betreut werden

    Um die Selbständigkeit älterer Menschen in gewohnter Wohnumgebung länger zu erhalten und pflegende Angehörige - insbesondere auch Kinder - zu unterstützen, sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:

    Ziel: Pflegebedürftigkeit vermeiden

    Maßnahmen:

    Ziel: Bedarfsgerechte Ausbildung und bessere Versorgung

    Maßnahmen:Die Ausbildung zu Betreuungs- und Pflegeberufen soll bis Ende 2015 zur Deckung des wachsenden Personalbedarfs verbessert werden:

    Ziel: Effizienz und Bürokratieabbau

    Maßnahmen:

    Ziel: Sicherstellung der laufenden Finanzierung

    Maßnahmen:

    Menschen mit Behinderung

    Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Als Grundlage aller Maßnahmen wurde dazu der NAP Behinderung beschlossen.

    Soziales

    Die Mindestsicherung soll ein noch besseres „Sprungbrett“ in den Arbeitsmarkt werden. Unterschiede im Vollzug sollen im Hinblick auf die Grundidee der Mindestsicherung, ein österreichweit harmonisiertes System zu bilden, beseitigt werden. Dazu sollen - basierend auf Evaluierungen und Studien zu den bisherigen Erfahrungen im Vollzug sowie den Erkenntnissen des Rechnungshofs - getroffen werden:

    Sozialentschädigung

    Gesundheit

    Ziel: Die Patientin und der Patient im Mittelpunkt: flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Gesundheitszustand in bestmöglicher Qualität sicherstellen und die Gesundheitsreform über das Jahr 2016 fortführen

    Die Bundesregierung bekennt sich zur Gesundheitsreform 2013 (Art. 15a B-VG-Vereinbarungen und Zielsteuerungsverträge) als das maßgebliche Reformvorhaben für das österreichische Gesundheitssystem. Der Schlüssel beim Zugang zu medizinischen Leistungen ist ein System von flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsdienstleistungsangeboten, die rund um die Uhr eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung garantieren. Dazu ist die Umsetzung folgender Maßnahmen prioritär:

    Ziel: Das Gesundheitswesen als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber: Gesundheitsberufe versorgungsorientiert ausrichten und attraktiver gestalten

    Die Herausforderungen für die Arbeitswelt im Gesundheitswesen sind vielfältig, daher sind die Ausbildungen und Berufsbilder an die künftigen Aufgaben und Rollen anzupassen. Die Gesundheitswirtschaft ist zu stärken, und die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind in ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten zu unterstützen.

    Ziel: Rahmen-Gesundheitsziele und „Health in All Policies“ umsetzen, berufs-und zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung als Leitgedanken etablieren

    Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Ziel, die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre deutlich anzuheben. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung soll zur Erhöhung der Selbstbestimmung und Verbesserung der eigenen Gesundheit gestärkt werden.

    Ziel: Gesundes Aufwachsen - Kinder- und Jugendgesundheit

    Die Bundesregierung bekennt sich zur „gesundheitlichen Chancengleichheit und –gerechtigkeit“ für Kinder und Jugendliche. Daher sollen der Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtert sowie Schwerpunkte in Gesundheitsförderung und Prävention gesetzt werden.

    Leistbares Wohnen

    Die Preise bzw. Kosten für Wohnraum sind seit 2005 überproportional stark angestiegen. Es werden daher gezielt Maßnahmen gesetzt, um eine bedarfsgerechte Abdeckung des Wohnbedürfnisses sicherzustellen. Dazu ist ein Maßnahmenmix notwendig, durch den die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie ein Mietverhältnis, oder eine Liegenschaft im Eigentum anstreben. Dadurch sollen 48.000 neue Wohneinheiten pro Jahr geschaffen sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im Bestand und Neubau gewährleistet werden.

    Ziel: Wohnrechtsreform – gerecht, verständlich, transparent und leistbar

    Maßnahmen:

    Ziel: Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung

    Maßnahmen:

    Leistbares Leben

    Die Lebenshaltungskosten sind in Österreich in den vergangenen Jahren – gerade durch die internationalen Entwicklungen – merklich gestiegen. Es braucht Lösungen, um diese Entwicklungen abzumildern und das Leben für die Menschen wiederleistbarer zu machen. Durch das vorliegende Paket soll der Alltag für die ÖsterreicherInnen spürbar günstiger werden.

    Ziel: Prävention und Schuldeneindämmung

    Maßnahmen

    Ziel: Leistbare Energie - bewusste, sparsame und leistbare Energienutzung und Schutz energiearmutsbetroffener Haushalte vor Abschaltungen

    Maßnahmen:

    Ziel: Gebührenbremse durch Transparenz der Gebühren

    Herausforderung:Viele Familien in Österreich spüren, dass ihre monatlichen Fixkosten stetig steigen und der Anteil des verbleibenden Haushaltseinkommens sinkt.

    Maßnahmen:

    Pensionen

    Die Vorschläge und Maßnahmen haben als Grundlage und Ausgangssituation die von der Bunderegierung zu Grunde gelegten Prognosen. Angestrebt wird, dass die Bundesmittel zu den öffentlichen Pensionssystemen einen stabilen, entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung vertretbaren Verlauf nehmen. Priorität hat die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Bei einer signifikanten Abweichung von differenziert festgelegten Zielwerten wird vereinbart, Maßnahmen zu setzen, die dazu führen, den Pfad wieder zu erreichen.

    Ziele: 1. Alle Maßnahmen sollen zu einer langfristigen Sicherung des gesetzlichen auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems, zur nachhaltigen Sicherheit und zur Werterhaltung der Pensionen für die Anspruchsberechtigten führen.

    Maßnahmen:

    2. Anhebung des faktischen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote Älterer nach einem gemeinsam festgelegten Pfad und Zeitplan:

    3. Halbjährliches Monitoring der Maßnahmen der letzten Jahre, speziell im Hinblick auf ihren Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer ab Juli 2014 (Stichtag 30.6.2014). Wird das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote bis Ende 2015 signifikant anzuheben nicht erreicht, sind unverzüglich verbindliche Maßnahmen zu setzen.

    Maßnahmen:

    4. Attraktivierung der Betriebs- und Privatpensionen – mehr Transparenz und einfachere Regelungen Maßnahmen:

    5. Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen

    Maßnahmen:

    Sport

    Mehr Bewegung für unsere Kinder durch die „tägliche Turnstunde“

    Die Bekämpfung des Bewegungsmangels bei Kindern zählt zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Bewegung und Sport sollen aufgewertet werden.

    Ziel:Einführung der „Täglichen Bewegungseinheit“ in Form von bis zu fünf Einheiten „Bewegung und Sport“ pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Schultyp und von der Organisationsform, unter Einbeziehung des Organisierten Sports.

    Maßnahmen:

    „Strategie 2018“ für den Leistungs- und Spitzensport

    „Unterschiedliche Aufgabenträger“ in der Entwicklung und Unterstützung von Spitzensportleistungen führen aktuell zu Doppelgleisigkeiten, Ineffizienz und mangelnder Abstimmung zwischen Bund, Ländern und organisiertem Sport.

    Ziel:Gemeinsame Planung und Umsetzung von für den Spitzensportrelevante Maßnahmen zwischen Bund, Ländern, Organisiertem Sport und wissenschaftlichen Einrichtungen.

    Maßnahmen:

    Sport und Bewegung zum Partner des Gesundheitssystems machen

    Bewegung und Sport werden in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung durch das Gesundheitssystem in der Prävention, Rehabilitation und als therapiebegleitendes Instrument nicht ausreichend genutzt.

    Ziel:Das Sozialversicherungssystem soll in den kommenden Jahren verstärkt qualitätsgesicherte Angebote des organisierten Sports berücksichtigen.

    Maßnahmen:

    Verbesserung der Strukturen, Aufgaben und Rahmenbedingungen

    Die heimischen Sportstrukturen bieten viel Potential für Synergien. Gesellschaftliche Entwicklungen gehören besser berücksichtigt.

    Ziel:Optimierung der Strukturen des Sports und bessere Verankerung in der Gesellschaft.

    Maßnahmen:

    „Fairplay“ im Sport

    Die Integrität des Sports ist durch Doping, Wettbetrug und Gewalt bedroht.

    Ziel: Weiterentwicklung der Institutionen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

    Maßnahmen:

    Österreich in Europa und der Welt

    Für Europa eintreten

    Ziel: Vertrauen in die Europäische Union stärken

    Herausforderung: Die Krise in Europa und die damit verbundenen Reformen haben bei vielen BürgerInnen zu einer Verunsicherung in Bezug auf den „Mehrwert“ der EU geführt. Wir sehen es deshalb als notwendig an, die Handlungsfähigkeit und die politische Schwerpunktsetzung der EU angesichts neuer Herausforderungen, insbesondere innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion, aktiv und abgestimmt weiterzuentwickeln.

    Maßnahmen:

    Stärkung der Funktionsweise und der demokratischen Legitimität der EU

    Europa bürgernäher gestalten

    Europa diskutieren

    Erweiterungspolitik mit klaren Kriterien

    Mehr Zusammenhalt in gestärkten Regionen fördern

    Wachstum und Beschäftigung in Europa

    Ziel: Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa stärken

    Herausforderung: Die Eurozone und die Stabilität des Euro sind für Österreich von zentraler Bedeutung. In einigen Mitgliedsländern werden weitreichende Reformen durchgeführt, die den Menschen große Opfer abverlangen. Neben der Konzentration auf die Krisenbewältigung ist es notwendig, auf Grundlage einer wachstumsfreundlichen Haushaltspolitik Maßnahmen für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu setzen sowie nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen, um das europäische Lebensmodell sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu sichern. Dabei muss der Kampf gegen Arbeitslosigkeit eine Priorität darstellen, denn noch nie waren in der EU so viele Menschen arbeitslos wie heute. Österreich als Land mit einer der geringsten Arbeitslosenraten kann europaweit eine führende Rolle in diesem Bereich übernehmen. Insgesamt müssen die wirtschaftliche und die soziale Dimension in der Politik der EU gleiches Gewicht aufweisen.

    Maßnahmen: Nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung schaffen

    Wirtschaft stärken - Lohn- und Sozialstandards sichern

    Österreichs Verantwortung in der Welt wahrnehmen

    Ziel: Außen- und europapolitisches Profil weiter stärken

    Herausforderung: Österreich setzt sich aktiv für Menschenrechte, Frieden sowie soziale, wirtschaftliche und ökologische Sicherheit ein und beteiligt sich aktiv am Aufbau eines wirksamen multilateralen Systems mit den Vereinten Nationen als Zentrum, um damit die Schaffung einer geregelten und gerechten Weltordnung voranzubringen. Die Beteiligung an Friedenseinsätzen auf Basis der verfassungsrechtlich bestimmten Immerwährenden Neutralität ist ein zentrales Element der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik. Österreichs Position im globalen politischen und wirtschaftlichen Wettbewerb soll weiter gestärkt und die Beziehungen zu aufstrebenden Regionen vertieft werden.

    Maßnahmen: Global mitgestalten – aktive Vermittlerrolle wahrnehmen

  • Nutzung des Potentials des Standorts Österreich als Ort des internationalen Dialogs und der Vermittlung, unterstützt durch eine pro-aktive Amtssitzpolitik.
  • Nutzung der österreichischen Vorsitze in internationalen Foren, wie etwa Europarat, Wirtschafts- und Sozialrat der UNO, Zentraleuropäische Initiative und EU-Ratspräsidentschaft, sowie internationaler Konferenzinitiativen, um das österreichische Profil in außenpolitischen Zukunftsfragen, wie etwa Sicherheit, Menschenrechte und Energie, zu stärken.
  • Aktive Mitarbeit an der Stabilisierung der weiteren Nachbarschaft in Nordafrika und der Sahelzone durch Nutzung der bilateralen Beziehungen und der EU-Instrumente, um den Austausch auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene zu fördern, wobei die demokratische Entwicklung besonders unterstützt werden soll.
  • Österreich wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine Friedenslösung im Nahen Osten einsetzen. Unser Ziel ist eine „Zwei-Staaten-Lösung“ mit einem Staat Israel in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat.
  • Österreich setzt sich in der EU für den Ausbau der strategischen Partnerschaften ein, insbesondere zu aufstrebenden Staaten wie Brasilien, China, Indien, Russland und Südafrika.
  • Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um den Dialog der Kulturen und Religionen aktiv weiter verfolgen.

    Für eine gerechte und faire Welt eintreten

  • Die Bundesregierung wird bei den Beratungen über Verhandlungsmandate für EU-Handels- und Investitionsabkommen sowie bei den Verhandlungen über diese selbst auch weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards eintreten. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den internationalen anerkannten ILO-Übereinkommen, sowie jener aus den internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.
  • Österreich unterstützt jene Maßnahmen auf globaler Ebene, die eine gerechtere und stabilere Finanzordnung erreichen wollen. Dazu zählt insbesondere der Einsatz für die weltweite Bekämpfung von Steuerflucht und Steueroasen sowie der unterschiedlichen Ausprägungen aggressiver Steuerplanung.

    Für eine sichere Welt eintreten

  • Setzung weiterer Initiativen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nicht- Weiterverbreitung. Eintreten für eine nuklearwaffenfreie Welt und Ächtung der Atomwaffen, u.a. im Rahmen einer internationalen Konferenz in Wien 2014/15.
  • Unterstützung für atomwaffenfreie Zonen im Nahen und Mittleren Osten und auch in Europa.
  • Einrichtung eines Programms zur internationalen Unterstützung der Vernichtung von geächteten Kampfmitteln (Antipersonenminen, Streumunition, Klein-und Leichtwaffen, Chemiewaffen) und zur Opferrehabilitierung.
  • Entwicklung einer kohärenten „Cyber-Außenpolitik“ im BMeiA unter Einbeziehung von BKA, BMI und BMLVS, um der wachsenden Bedeutung der „Cyber-Thematik“ in der internationalen Sicherheits- und Außenpolitik, insbesondere in den Bereichen Freiheits- und Grundrechtsschutz im Internet, völkerrechtliche Aspekte und Wirtschaftsfragen gerecht zu werden.
  • Österreich wird sich weiter für die verstärkte Einbindung von Frauen in internationale Friedensbemühungen einsetzen.

    Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stärken

  • Beschluss eines Nationalen Aktionsplans „Menschenrechte“, der die bestehenden sektoriellen Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellt und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ergänzt.
  • Einrichtung und Dotierung eines Rechtsstaatlichkeits-Treuhandfonds der österreichischen Bundesregierung.
  • Unterstützung für diplomatische Initiativen zur weltweiten Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz.

    Aktive Friedenspolitik betreiben

  • Sicherstellung der Beteiligung Österreichs an UNO- und EU- Friedensmissionen, in dem in der Österreichischen Sicherheitsstrategie vorgesehenen Umfang von mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze.
  • Erstellung und Umsetzung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatzkonzeptes gemeinsam durch BKA, BMeiA, BMLVS, BMI und BMJ, in dessen Rahmen auch die zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung berücksichtigt werden.
  • Internationale Solidarität stärken

    Ziel: Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken

    Herausforderung: Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik stellt dabei eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Österreichs.

    Maßnahmen:Entwicklungszusammenarbeit (EZA) als kohärente Gesamt-verantwortung wahrnehmen

    Sicherheit und Rechtsstaat

    Sicherheitspolitik

    Sicherheit umfassend und integriert gestalten

    Die österreichische Sicherheitspolitik muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Chancen und Herausforderungen angepasst werden. Die EU als umfassende Friedens-, Sicherheits- und Solidargemeinschaft bildet dafür den zentralen Handlungsrahmen.

    Ziel: Sicherstellung einer umfassenden, integrierten, aktiven, solidarischen Sicherheitspolitik zur Gestaltung einer für Österreich, die Bevölkerung sowie die EU vorteilhaften Situation, zur Verhinderung des Entstehens oder Wirksamwerdens von Bedrohungen und zum Schutz der Menschen und des Staates.

    Maßnahmen:

    Schutz kritischer Infrastrukturen und „Cyber-Sicherheit“ stärken

    Der Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) und die Gewährleistung von „Cyber-Sicherheit“ sind von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, Sicherheit, das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung, das Funktionieren staatlicher Einrichtungen und die Nutzung des „Cyber-Raums“, der immer mehr zum vitalen Aktionsraum für Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wird.

    Ziel: Der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Sicherheit des „Cyber-Raums“ und der Menschen im „Cyber Space“ werden im Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erhöht.

    Maßnahmen:

    Stärkung der europäischen und internationalen Sicherheit

    Die EU-Integration eröffnet die Chance auf eine selbstbestimmte, gemeinsame, europäische Zukunft. Gleichzeitig ist die sicherheitspolitische Situation in und um Europa durch neue Herausforderungen bestimmt. Diese sind komplexer, stärker miteinander verwoben und weniger vorhersehbar als bisher.

    Ziel: Beitragsleistung zur Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und zum externen Handeln der EU, zum internationalen Krisen- und Konfliktmanagement sowie zur Handlungsfähigkeit Internationaler Organisationen

    Maßnahmen:

    Daten- und Informationssicherheit

    Die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Diensten ist im Interesse der Sicherheit notwendig, etwa für die Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus und terroristischen Aktivitäten oder die Unterstützung von Staatsbürgern bei Notsituationen im Ausland. Es gibt aber auch nachteilige (z.B.: nachrichtendienstliche) Aktivitäten.

    Ziel: Wirksamer Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen und der Integrität souveräner hoheitlicher Prozesse unter Beachtung rechtsstaatlicher Regeln.

    Maßnahmen:

    Inneres

    Für eine moderne Polizei und Sicherheitsverwaltung

    Die gesellschaftliche und demographische Entwicklung, unterschiedliche Belastungen im Dienstbetrieb sowie die Gewährleistung der größtmöglichen BürgerInnennähe sind die zentralen Herausforderungen einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung.

    Ziel:Sicherstellung einer zeitgemäßen Polizeiarbeit durch einen zielgerichteten Personaleinsatz, eingebettet in eine leistungsfähige Organisation zur Gewährleistung einer hohen Außendienstpräsenz sowie Ausbau des Bürgerservices und Reduktion des Verwaltungsaufwandes für BürgerInnen und Behörden.

    Maßnahme:

    „Cyberinitiative“ und Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement

    Der Staat, seine BürgerInnen sowie kritische Infrastrukturen sind von Krisen und Katastrophen sowie der missbräuchlichen Verwendung des „Cyberraumes“ bzw. von Daten bedroht.

    Ziel:Intensivierung der Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie die Erhöhung der gesamtstaatlichen „Cybersicherheit“, Schutz kritischer Infrastrukturen und Gewährleistung der Datensicherheit.

    Maßnahmen:

    Zeitplan: Ende 2015

    Verfassungsschutzmaßnahmen und Terrorismusbekämpfung

    Durch Extremismus, Terrorismus und Spionage ist die Sicherheit des Staates und seiner BürgerInnen bedroht.

    Ziel:Ausbau der präventiven und repressiven Mechanismen um eine effektive und effiziente Abwehr der Spionage und der Folgen von Extremismus und Terrorismus zu ermöglichen.

    Maßnahmen:

    Zeitplan: 2014

    Gesamtsteuerung Migration

    Die Entwicklungen im Bereich Migration auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und welche Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten Österreich im Rahmen dieser Entwicklungen hat, sind zentrale Zukunftsfragen Österreichs.

    Ziel:Harmonisierung der nationalen technischen, infrastrukturellen und legistischen Maßnahmen mit den europäischen bzw. internationalen Vorhaben. Entwicklung eines gesamtstaatlichen Handlungsansatzes für öffentliche und private Akteure.

    Maßnahmen:

    Bekämpfung der Kriminalität und Ausbau des Gewaltschutzes

    Österreich muss weiterhin alles tun, um eine effektive und effiziente Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. Gewalt, besonders gegen Kinder, Frauen und SeniorInnen, als ungewollte gesellschaftliche Realität ist inakzeptabel.

    Ziel:Aufrechterhaltung des hohen objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls durch die Stärkung der Präventions- und Informationsarbeit sowie einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung.

    Maßnahmen:

    Verkehrssicherheit

    Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung im nationalen und internationalen Kontext

    Ziel:Durch spezielle Verkehrsüberwachungsmodelle sollen die Verkehrssicherheit gefährdende Faktoren reduziert werden

    Maßnahmen:

    Landesverteidigung

    „Ein Bundesheer für die Zukunft“

    Zukünftige Herausforderungen und neue Aufgaben verlangen ein modernes und leistungsfähiges Bundesheer als Teil eines effizienten nationalen und europäischen Sicherheitsverbundes.

    Ziel: Das Bundesheer muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie, des Wehrdienstberichtes, des Milizsystems und der immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Herausforderungen und Aufgabenangepasst werden. Eine Verbesserung der Fähigkeiten sowohl zur militärischen Landesverteidigung als auch für Assistenzeinsätze ist anzustreben.

    Maßnahmen:

    Wehrdienstreform

    Die Wehrdienstreform ist abzuschließen.

    Ziel:Der Dienst im Bundesheer ist für Wehrdienstleistende attraktiv und nützt bestmöglich den Zwecken der Landesverteidigung. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) zieht dabei den höchstmöglichen Nutzen für seine Aufgabenerfüllung und Personalentwicklung.

    Maßnahmen:

    Zeitplan: Legislaturperiode; erster Bericht zur Wehrdienstreform Ende 2014

    Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit

    Neue Risikobilder wie „Cyber“, Terrorismus, Bedrohungen der kritischen Infrastruktur oder zunehmende Katastrophen erfordern eine vertiefte Zusammenarbeit mit anderen Ressorts und zivilen Organisationen.

    Ziel: Verbesserung des militärischen Schutzes in Österreich und Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.

    Maßnahmen:

    Zeitplan: Legislaturperiode; Erstellung eines Masterplans bis Mitte 2014 für die Fähigkeiten und Einsatzstärken des Bundesheeres

    Einsatz für europäische Solidarität und globalen Frieden stärken

    Österreichs Sicherheitspolitik beginnt nicht an der Staatsgrenze. Sie ist vielmehr auf das Engste mit jener der EU und internationalen Entwicklungen verbunden. Österreich ist gefordert, auf Grundlage der Neutralität und in enger Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern für europäische Solidarität und globalen Frieden einzutreten.

    Ziel:Stärkung der Beitragsfähigkeit zu einem militärischen Solidarbeitrag zum sicherheitspolitischen Handeln der EU, insbesondere zum gesamten Spektrum der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie zur Umsetzung der EU-Solidaritätsklausel unter Berücksichtigung der „Irischen Klausel“. Wahrnehmung der Rolle als verlässlicher und solidarischer Partner bei internationalen Einsätzen auf hohem Niveau.

    Maßnahmen:

    Militärisches Modernisierungspaket

    Das Bundesheer hat in Teilbereichen nicht die zukünftig notwendige militärische Leistungsfähigkeit.

    Ziel:Das Bundesheer ist für die neuen Herausforderungen modern gerüstet.

    Maßnahmen:

    Verteidigungsforschung und Innovation

    Bislang sind die spezifischen Erfordernisse der Landesverteidigung in den nationalen Forschungsprogrammen nur teilweise erfüllt.

    Ziel:Zur Sicherstellung von zukunftsorientierten und innovativen Fähigkeiten ist die Verteidigungsforschung zu intensivieren.

    Maßnahmen:

    Justiz

    Verbesserter Zugang zum Recht:

    Lange Verfahren belasten die Justiz und die Betroffenen über Gebühr und werden von der Bevölkerung als Defizit wahrgenommen

    Ziel: Verbesserter Zugang zum Recht sowie erhöhter Rechtsschutz

    Maßnahmen:

    Strafrecht

    Nach 40-jähriger Geltung sind Änderungen auf Grund geänderter Werthaltungen und des technischen Fortschrittes angebracht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Strafprozessreform sind Anpassungen auch im strafprozessualen Bereich erforderlich.

    Ziel:Änderungen des materiellen Strafrechts und Anpassungen der Strafprozessordnung.

    Zivilrecht

    Mit den teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Regelwerken kann den Herausforderungen nur mehr bedingt Rechnung getragen werden.

    Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft

    Zeitplan: Legislaturperiode; Gesellschaft bürgerlichen Rechts 2014, Urheberrecht 2014

    Staatsreform und Demokratie

    Föderalismusreform

    Herausforderung: Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung ist in manchen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und durch weitgehende Zersplitterung unübersichtlich. Zugleich stellt sich die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat in der derzeitigen Form als nicht effektiv dar.

    Maßnahmen:

    Umsetzung:Die Ausarbeitung der notwendigen Reformen soll gemeinsam mit den Oppositions-parteien erfolgen. Dazu wird auf parlamentarischer Ebene eine Föderalismusreform-Kommission eingesetzt, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll.

    Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG modern gestalten Ziel: Weiterentwicklung und Ausdehnung der Art. 15a-Vereinbarungen.

    Herausforderung:Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gem. Art. 15a B-VG stellen ein erfolgreiches Instrument dar, bringen jedoch auch zum Teil nicht notwendigen Umsetzungsbedarf mit. Ähnliche Vereinbarungen wären auch in anderen Bereichen zielführend, sind jedoch vom rechtlichen Anwendungsbereich nicht umfasst.

    Maßnahmen:

    Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern reduzieren

    Ziel: Entflechtung bestehender Zustimmungsrechte von Bund und Ländern.

    Herausforderung: In der Bundesverfassung vorgesehene Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern sind zum Teil nicht mehr zeitgemäß und erschweren rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung.

    Maßnahmen: Verzicht auf bestimmte Zustimmungsrechte in organisatorischen Angelegenheiten der jeweiligen Gebietskörperschaften.Zustimmungen der Bundesregierung entfällt bei:

    Koordination im Katastrophenfall verbessern

    Ziel:Klare Zuständigkeiten im Bereich des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanage-ments.

    Herausforderung: Naturkatastrophen erfordern rasches und koordiniertes Vorgehen aller Einsatz- und Hilfskräfte.

    Maßnahmen:

    Politische Partizipation und Grundrechte

    Direkte Demokratie stärken

    Ziel:

    Politische Entscheidungsprozesse sollen näher an die Wählerinnen und an den Wähler herangeführt und transparenter gestaltet werden. Dazu sind die bestehenden Instrumente der parlamentarischen Kontrolle und Mitbestimmung durch die Ein-beziehung der Bürgerinnen und Bürger auszubauen und damit der Parlamentarismus zu stärken.

    Maßnahmen: Die Koalition bekennt sich zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen im Sinne des Antrages 2177/A (idF des Begutachtungsentwurfs). Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, die bestehenden direkt demokratischen Einrichtungen einerseits zeitgemäß zu gestalten (Einführung einer zentralen Wählerevidenz, Nutzbarmachung internetbasierter Dienste für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den demokratischen Willensbildungsprozessen) und andererseits den parlamentarischen Beratungen den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Es wird daher angeregt, umgehend nach der Regierungsbildung eine Enquete-Kommission im Nationalrat einzusetzen, um den genannten Begutachtungsentwurf unter Einbeziehung der eingelangten Stellungnahmen zu überarbeiten.

    Umsetzung: Einsetzung der Enquete-Kommission Anfang 2014

    Wahlrecht personalisieren

    Herausforderung: Das bisher vorgesehene System der Vergabe von Vorzugsstimmen im Landes- und Bundeswahlkreis durch das Eintragen des Namens oder der Listennummer des Kandidaten hat sich als sowohl für die Wähler als auch die Wahlkommissionen zu kompliziert und unpraktisch erwiesen.

    Maßnahmen:

    Umsetzung: Beginn der Arbeiten 2014.

    Regeln des Mandats- und Amtsverlust verschärfen

    Ziel: Bundes- und Landespolitiker sollen in der Gesellschaft ihre Vorbildwirkung entfalten.

    Maßnahmen:

    Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.

    Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis

    Ziel: Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.

    Herausforderung: Das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form ist überholt.

    Maßnahmen: Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch

    Umsetzung:Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs zur B-VG Novelle 1. Halbjahr 2014.

    Datenschutz modernisieren

    Herausforderung: Datenschutz spielt eine wesentliche gesellschaftspolitische Rolle; Das geltende Datenschutzrecht entspricht den aktuellen Anforderungen aber nicht mehr.

    Maßnahmen: Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden.

    Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.

    Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken

    Ziel: Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.

    Herausforderung: Das Engagement gemeinnütziger Organisationen, von BürgerInneninitiativen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft soll gestärkt werden, sie sind Teil der lebendigen Demokratie in Österreich.

    Maßnahmen:

    Grundrecht auf Sterben in Würde

    Ziel:Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen. Zugleich soll ein nachhaltiges Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden.

    Maßnahmen: Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerungdes Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist.

    Umsetzung:Vorlage eines Begutachtungsentwurfs 2014.

    Moderner Staat

    Dienstrecht modernisieren

    Ziel:

    Ein modernes, eigenständiges und einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene mit berufsspezifischen Ausprägungen, ist vorzubereiten. Es soll die Erfordernisse der Gemeinwohlorientierung im Sinne einer optimalen Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen mit einer öffentlich-rechtlichen Grundausrichtung berücksichtigen. Das neue Dienstrecht muss geeignet sein, die Rechtsstaatlichkeit in einem umfassenden Sinne sicherzustellen. Moderne Besoldungsverläufe sollen die Konkurrenzfähigkeit des Dienstgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt auch für die Zukunft absichern.

    Maßnahmen:

    Staatsaufgaben überdenken

    Ziel: Aufgabenreform und Deregulierung zur Effizienzsteigerung und Entlastung in der Verwaltung sowie Senkung von Verwaltungslasten für Bürgerinnern und Bürger und Unternehmer.

    Maßnahmen:

    Umsetzung: Einsetzung der Kommission Anfang 2014.i

    Amt der Bundesregierung schaffen

    Ziel:Schaffung eines Amtes der Bundesregierung, das insbesondere durch die Bündelung und Koordinierung von Personal-, IT- und Supportaufgaben sowie durch die Ausübung von Controllingaufgaben für die ausgegliederten Rechtsträger und sonstigen Tochtereinrichtungen des Bundes Effizienz- und Effektivitätssteigerungen ermöglicht.

    Maßnahmen:Das der Bundesregierung unterstellte Amt soll über folgende Kompetenzen verfügen:

    Umsetzung:

    Schaffung der rechtlichen Grundlagen bis Ende 2015.

    Beschäftigungsperspektiven für Überstandspersonal bei ÖBB, Post und Telekom schaffenZiel:

    Schaffung eines Anreiz- und Umschulungssystems für betrieblich nicht einsetzbare Bedienstete des ÖBB-Konzerns, der Österreichische Post AG und der A1-Telekom Austria AG, um diese Bediensteten für die Arbeit in anderen Dienststellen des Bundes fit zu machen (beispielsweise für die Arbeit in Finanzämtern zur Aufarbeitung der Grundsteuerbescheide).

    Herausforderung:Die Telekom Austria, die Post und die ÖBB weisen einen Personalüberstand in unterschiedlichem Ausmaß aus. Diesen überwiegend definitiv gestellten Bediensteten kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen in den jeweiligen Unternehmen keine Beschäftigungsperspektive eröffnet werden. Für die Versetzung und Überlassung ist die Zustimmung des bzw. der Bediensteten notwendig.

    Maßnahmen:

    Umsetzung:Laufende Umsetzung ab 2014.

    Verwaltungsreform durch E-Government vorantreiben

    Ziel:Durch strategische Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien soll Verwaltung effizient und bürgernah gestaltet werden.

    Maßnahmen:

    Moderner öffentlicher Dienst

    Ziel:Moderne, transparente Personalpolitik und Verwaltungssteuerung im öffentlichen Dienst: Mobile, gut ausgebildete, für die Zukunft gerüstete Bedienstete als Stabilitätsfaktor.

    Maßnahmen:

    Umsetzung:Laufende Umsetzung ab 2014 (Verwaltungshochschule ab 2016/17).

    Finanzen

    Finanzierungsvorbehalt

    Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen - sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden – stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Das bedeutet, dass eine Umsetzung solcher Vorhaben nur dann erfolgen kann, wenn eine Bedeckung im Rahmen der dem jeweiligen Ressort zur Verfügung stehenden Budgets bzw. durch BHG-konforme Umschichtungen gegeben ist.

    Finanzmärkte sowie Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik

    Ziele:

    Herausforderungen:

    Maßnahmen:

    Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten

    Ziel: Verbesserung der internationalen Transparenz in Steuerangelegenheiten und bessere internationale Zusammenarbeit.

    Herausforderungen:Die Internationalen Behörden müssen zur Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs sowie der aggressiven internationalen Steuervermeidungsstrategien im globalisierten Wettbewerb verstärkt zusammenarbeiten.

    Maßnahmen:

    Status quo Budget 2013 sowie Ausblick 2014 bis 2018

    Budget 2013: Trotz gedämpften Wachstums liegt der Budgetvollzug 2013 im Plan.

    Budgetpfad 2014 bis 2018:Das Bundesministerium für Finanzen hat im Oktober 2013 auf Basis der aktuellen Budgetentwicklung und vom BMF getroffener Annahmen, der WIFO- Mittelfristprognose und der daraus resultierenden Steuereinnahmeprognose des BMF, dem Gutachten der Pensionskommission und der Bankenfinanzierungsschätzung der OeNB eine umfangreiche Projektion der Einzahlungen und Auszahlungen über den Bundesfinanzrahmen 2014 - 2018 vorgelegt. Diese Zahlen wurden auf Basis der getroffenen Annahmen mit Expertinnen und Experten von WIFO, IHS, Statistik Austria und OeNB erörtert.Die Finanzjahre 2012 und 2013 waren durch eine äußerst geringe wirtschaftliche Dynamik geprägt. Im Jahr 2012 wuchs das BIP real um 0,9%, im Jahr 2013 gehen die jüngsten Prognosen nur noch von einem Wachstum von rund 0,4% aus. Die Wirtschaft entwickelt sich 2013 deutlich schwächer als von Wirtschaftsforschern erwartet worden war. Im Dezember 2012 war das WIFO noch von einem Wachstum von 1% für 2013 ausgegangen. Die Wirtschaft wird heuer tatsächlich jedoch nur halb so stark wachsen, wie vorher erwartet, einhergehend mit einer steigenden Arbeitslosenquote. Ein schwächeres Wachstum führt im Budget mittelfristig zuhöheren Ausgaben und geringeren Einnahmen. Durch konsequente Haushaltsdisziplin und den bereits erfolgreich eingeschlagenen Konsolidierungspfad wird es voraussichtlich auch heuer gelingen, den BVA 2013 zu unterschreiten. Für die Budgetplanung bis 2018 wird die Bundesregierung trotz pessimistischerer Prognosedaten den Konsolidierungspfad weiter fortführen, begleitet durch Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln helfen. Die Budgetplanung bis 2018 wurde auf Basis einer vorgezogenen Mittelfristprognose des WIFO erstellt. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung sind geringere Einnahmen, steigende Kosten bei den Pensionen sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen bei den (teil-)verstaatlichten Banken, die zusätzliche Haushaltsdisziplin erforderlich machen. Um das schwache Wachstum kontinuierlich zu verbessern, werden folgende Offensivmaßnahmen zum bisherigen Rahmen umgesetzt: Hochwasserschutzmaßnahmen : 460 Mio Euro Ausbau schulische Tagesbetreuung: 400 Mio Euro Ausbau Kinderbetreuungseinrichtungen: 350 Mio Euro Forschungsförderung: 300 Mio Euro Wohnbau: 276 Mio Euro Vorbereitung Parlamentsausbau: 32 Mio Euro Pflegegeld und 24 Stunden-Pflege: 310 Mio Euro Pflegefonds Verlängerung 2017 und 2018 700 Mio Euro

    Offensivmaßnahmen:Offensivmaßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: In den Jahren 2014 und 2015 werden eine Summe von jeweils 100 Mio. Euro für Offensivmaßnahmen zur Stärkung des Wachstums und der Beschäftigung in Österreich bereitgestellt.

    Evaluierung der Haushaltsrechtsreform

    Ziel: Evaluierung der Haushaltsrechtsreform

    Herausforderungen: Österreich hat mit seinem neuen Haushaltsrecht, das in zwei Etappen in den Jahren 2009 und 2013 umgesetzt wurde, ein internationales Vorzeigemodell entwickelt. Mit dem Budget 2013 wurden die letzten Schritte der Haushaltsrechtsreform umgesetzt. Vor der gesetzlichen externen Evaluierung sollen die bisherigen Erfahrungen im praktischen Vollzug evaluiert werden.

    Maßnahmen: Die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform soll in einem zweistufigen Prozess stattfinden:

    Bundesweites Spekulationsverbot

    Ziel: Umsetzung eines einheitlichen Spekulationsverbots für den gesamten Sektor Staat

    Herausforderungen: Zu Stärkung des Vertrauens in die Finanzpolitik in allen Gebietskörperschaften ist beim Umgang mit öffentlichen Mitteln besondere Vorsicht geboten. Sowohl bei der Finanzierung, als auch bei der Veranlagung öffentlicher Mittel ist risikoavers vorzugehen.

    Maßnahmen: Ziel der Bundesregierung ist es, ein einheitliches Spekulationsverbot für alle Gebietskörperschaften im Verfassungsrang umzusetzen. Im Zentrum soll eine risikoaverse Finanzgebarung aller Gebietskörperschaften stehen. Die Umsetzung soll durch eine Verankerung mittels Bundesverfassungsgesetz sowie durch eine Vereinbarung der Gebietskörperschaften gemäß Art. 15a B-VG und ein einfaches Bundesgesetz erfolgen. Die Details der Umsetzung sollen auf den bereits formulierten Gesetzen aus dem April 2013 aufbauen und folgende Eckpunkte enthalten:

    Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte

    Ziel:Einführung von harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften in allen öffentlichen Haushalten

    Herausforderungen:Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften.

    Maßnahmen:Die Haushaltsregelungen werden nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit gestaltet, wobei diese Grundsätze – soweit dies nicht bereits in Art. 51 B-VG erfolgt ist – für alle Gebietskörperschaften rechtlich verbindlich zu verankern sind. Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Diese Verordnung ist bis Mitte 2014 zu erlassen. Im Hinblick auf die erforderliche Vorbereitungszeit ist eine ausreichende Übergangsfrist bis zu deren Inkrafttreten vorzusehen, wobei etwaige landesrechtliche Umsetzungen jedenfalls bis Ende 2014 erfolgen sollen (Inkrafttreten bis spätestens Ende 2017 mit Wirkung für das Budget 2018). Sonstige Vorschriften für die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften werden bundesweit einheitlich durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geregelt.

    Steuerstrukturreform: Entlastung, Systemvereinfachung sowie Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gebühren

    Ziele: Steuerentlastung und Steuervereinfachung, Lohnverrechnung vereinfachen sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht um ein transparentes, nachvollziehbares, sozial treffsicheres und entbürokratisiertes System zu schaffen.

    Herausforderung: Das EStG stammt aus dem Jahr 1988. Im Lauf der Jahre haben verschiedenste Bestimmungen und Ausnahmeregelungen das System unübersichtlich und intransparent gemacht. Dadurch und zusätzlich durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen mit dem SV-Bereich sowie unterschiedliche Prüfprinzipien (Anspruchs- bzw. Zuflussprinzip) wurde die Lohnverrechnung wesentlich verkompliziert, und bedeutet sowohl für die Betriebe als auch die Kontrollbehörden einen enormen bürokratischen Aufwand. Ein transparentes Steuersystem ist Voraussetzung dafür, dass alle Steuerpflichtigen einen angemessenen Beitrag zahlen. Ein einfacheres und transparenteres Regelwerk führt zudem zur Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht effektivere Kontrollen. Das Gebührengesetz sowie die Bundesverwaltungsabgabenverordnung sind historisch gewachsene Gebilde und enthalten Bestimmungen, die intransparent und nicht mehr zeitgemäß und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sind.

    Maßnahmen:

    Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen

    Ziel:Unerwünschte Steuergestaltung hintanhalten, Lenkungseffekt nutzen, Steuerlücken sollen konsequent geschlossen und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand sichergestellt werden.

    Herausforderung:Strukturelle Mängel im bestehenden Steuersystem beseitigen. Die Beschäftigung älterer Dienstnehmer soll gefördert, die Verteilung der Belastung treffsicherer und gerechter gestaltet, die Eigenkapitalbasis gestärkt und Investitionen in die Realwirtschaft gefördert werden.

    Maßnahmen:

    Ökologisierung und Gesundheit

    Ziel: Mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem sollen in Zukunft ökologische und gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden.

    Herausforderung: Im Steuer- und Abgabensystem sind neben dem fiskalischen Ziel auch Lenkungsaspekte zu beachten. Letztere sollen in der Steuer- und Abgabengesetzgebung gezielter eingesetzt werden.

    Maßnahme

    Investitionsfördernde Maßnahmen

    Ziel: Wachstum durch Investitionen, mehr Beschäftigung schaffen und Verwaltungskostensenken

    Herausforderung: Nach wie vor ist die derzeitige wirtschaftliche Situation in Österreich durch eine Investitionsschwäche und steigende Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet. Trotz positiver Signale muss die Investitionstätigkeit und die Beschäftigungsentwicklung durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden, damit sich die negative Entwicklung am Arbeitsmarkt entspannt.

    Maßnahmen: Um die anhaltende Investitionsschwäche der Wirtschaft zu reduzieren und somit das Wachstum anzukurbeln, sollen folgende Maßnahmen nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten ehestmöglich umgesetzt werden.

    Steuerbetrug bekämpfen und Steuerumgehung unterbinden

    Ziel: Steuerbetrug effektiv bekämpfen, Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie von Unternehmerinnen und Unternehmern und deren Beschäftigten tatsächlich erwirtschaftet werden. Steuerumgehung, insbesondere unter Ausnützung von Steuer-Oasen (Offshore Konstruktionen) soll effektiv unterbunden werden. Österreich wird die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung aktiv unterstützen. Gleichzeitig wird die Österreichische Bundesregierung auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug verschärfen und nationale Lücken schließen.

    Herausforderungen:Nach Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den Mitgliedsstaaten der EU jährlich bis zu eine Billion Euro an Steuereinnahmen durch Steuerbetrug und Steuerumgehung verloren. Das österreichische Steuerrecht ist im internationalen Vergleich missbrauchssicher ausgestaltet, doch sind gewisse Anpassungen an die Entwicklungen im internationalen Wirtschaftsleben auch für Österreich notwendig. Gerade im Bereich der konzerninternen Verrechnungsmethoden von immateriellen Wirtschaftsgütern (Lizenzen, Patente) sowie des globalisierten Internetbusinesses (digitale Wirtschaft) besteht derzeit ein steuerlicher Gestaltungsspielraum. Beschränkte personelle Ressourcen in der operativen Finanzverwaltung.

    Maßnahmen:

    Beteiligungen des Bundes

    Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine strategische Neuausrichtung und damit verbunden eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes notwendig. Ziel ist eine ganzheitliche Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang neue Beteiligungen in die neue Struktur Eingang finden. Die ÖIAG neu bleibt als Aktiengesellschaft bestehen. Es wird ein Aufsichtsrat von 12 Kapitalvertretern (AN-Beteiligung nach Drittelparität) eingerichtet, wobei die Mitglieder gemäß eines nach österreichischem Corporate Governments-Kodex definierten Kompetenzprofils sowie eines „fit & proper-Tests“ ausgewählt und bestellt werden.

    Ziele:

    Glücksspiel

    Ziel:Spielerschutz ausbauen und Jugendschutz im Bereich Glücksspiel und Wetten sicherstellen, illegales Glücksspiel effektiv bekämpfen, Rechtssicherheit für legales Glücksspiel garantieren und den Rechtsrahmen weiterzuentwickeln, damit attraktives, aber sicheres Glücksspiel und Wettwesen in Österreich ermöglicht wird.

    Herausforderungen:Einerseits müssen Standards einen maximalen Spielerschutz sicherstellen, gleichzeitig muss legales Glücksspiel attraktiv genug gestaltet werden, um einem Abwandern in den illegalen Bereich entgegen zu wirken. Einheitliche Standards auch im Wettwesen, Im Bereich Spielerschutz muss die Balance zwischen Kontrolle und Datenschutz gefunden werden.

    Maßnahmen:

    Ressourceneinsatz im Verwaltungsbereich

    Ziel: Moderne, effiziente Verwaltung durch Implementierung von Benchmarksystemen sowie weitere Kostendämpfung im Personal- und Sachaufwand

    Herausforderung:Im öffentlichen Dienst ist auf Bundeebene der Personalabbau 2012 bis inkl. 2014 in Umsetzung (Stabilitätspaket 2012). An einer schlanken Verwaltung soll weiter festgehalten werden. Trotz abnehmender Personalstände ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer serviceorientierten Verwaltung sicherzustellen.

    Maßnahme:Unter Berücksichtigung ressortspezifischer Notwendigkeiten wird im Zuge der Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmengesetzes weiterhin ein restriktiver Einsparungspfad bis 2018 ausgearbeitet werden. Die Länder und Gemeinden verpflichten sich innerhalb der Grenzen des Stabilitätspakets eine gleichgelagerte Maßnahme umzusetzen (Ausgangspunkt: Rechnungsabschluss 2011; die Ergebnisse sind von Ländern und Gemeinden gemeinsam zu erbringen) Eine gebietskörperschaftsübergreifende Reformgruppe hat begleitend bis Ende 2014 eine umfassende Aufgabenreform durchzuführen mit dem Ziel, jene Aufgabengebiete zu identifizieren, die innerhalb der Gebietskörperschaften als auch zwischen den Gebietskörperschaften zu Doppelgleisigkeiten und ineffizienter Ressourcenbindung ohne Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger führen. Aufgabe der Reformgruppe ist es, den vorgegebenen Pfad durch geeignete Maßnahmen zu unterlegen; die Ergebnisse sind jährlich anhand der Rechnungsabschlüsse auf deren Wirkung zu evaluieren. Die geeigneten Maßnahmen haben sich insbesondere an vergleichbaren Benchmarks zu orientieren. Die Reformgruppe wird überall dort, wo vergleichbare Kenndaten durch die Statistik Austria geliefert werden können, ein Benchmark System für die Verwaltung entwickeln (vgl. am Beispiel „Personalausgaben 2012 je Einwohner – BH auf BH-anteilige Bevölkerung“, Quelle: Statistik Austria; darausergibt sich, dass das Burgenland die niedrigsten Verwaltungskosten in den Bezirkshauptmannschaften hat).

    Entbürokratisierung im Steuerrecht

    Ziel: Entbürokratisierung und Verwaltungskosten für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung senken

    Herausforderung: Kontinuierliche Modernisierung der Verwaltung im Sinne der Effizienz, Kostendämpfung und Serviceorientierung. Die Projekte „Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger“ und „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ waren 2006 bis 2013 sehr erfolgreich, trotzdem empfinden Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen bürokratischen Hürden als belastend.

    Maßnahmen:

    Förderungen

    Ziel: Transparenz über Förderangebot aller Gebietskörperschaften sowie Kostendämpfung auf Basis einer Förderreform

    Herausforderung:Das Förderwesen der Gebietskörperschaften ist derzeit unzureichend abgestimmt. Dadurch kommt es zu Doppel- und Mehrgleisigkeiten, die einem effizienten monetären Mitteleinsatz widersprechen.

    Maßnahme:Die Bundesregierung hält an der Umsetzung der Transparenzdatenbank fest.Auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011 werden bei den Ermessensausgaben, die nicht gesetzlich determiniert sind, in den Jahren 2014 bis 2018 5 Prozent bei allen Gebietskörperschaften eingespart.Bis 31.3.2014 hat das BMF den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine strukturelle Förderreform (incl. Art. 15a-B-VG Vereinbarung und Verordnung des BMF hinsichtlich Mindeststandards) vorzulegen mit dem Ziel, Doppel- u d Mehrgleisigkeiten zu beseitigen.Die FAG-Partner haben das Ziel, die Maßnahmen und den Ertrag zu definieren.Die Erreichung der Ziele ist jährlich zu evaluieren.

    Finanzausgleichsreform

    Ziel: Erarbeitung eines neuen, aufgabenorientierten Finanzausgleichsgesetzes

    Herausforderungen:Das aktuell gültige Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008) wurde 2011 verlängert und ist somit bis Ende 2014 gültig. Eine umfassende Reform des Finanzausgleichs hat zu erfolgen. Um den nötigen zeitlichen Rahmen für eine Reform zu bekommen, wird der bestehende Finanzausgleich bis Ende 2016 verlängert.

    Maßnahmen:Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG Vereinbarungen - soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind - stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln. Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:

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