Erfolgreich. Österreich.
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018Inhaltsverzeichnis
- Erfolgreich. Österreich.
- Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien
- Wachstum und Beschäftigung für Österreich
- Österreich fit für die Zukunft machen
- Familienpolitik
- Jugend
- Integration
- Forschung und Innovation
- Sichere Energieversorgung für Österreich
- Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern
- Verkehr und Infrastruktur
- Bildung
- Wissenschaft
- Frauen
- Kunst und Kultur
- Pflege und Betreuung
- Menschen mit Behinderung
- Soziales
- Gesundheit
- Leistbares Wohnen
- Leistbares Leben
- Pensionen
- Sport
- Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen
- Familienpolitik
- Jugend
- Integration
- Forschung und Innovation
- Sichere Energieversorgung für Österreich
- Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern
- Verkehr und Infrastruktur
- Bildung
- Wissenschaft
- Frauen
- Kunst und Kultur
- Pflege und Betreuung
- Menschen mit Behinderung
- Soziales
- Gesundheit
- Leistbares Wohnen
- Leistbares Leben
- Pensionen
- Sport
- Länger gesund leben und arbeiten
- Familienpolitik
- Jugend
- Integration
- Forschung und Innovation
- Sichere Energieversorgung für Österreich
- Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern
- Verkehr und Infrastruktur
- Bildung
- Wissenschaft
- Frauen
- Kunst und Kultur
- Pflege und Betreuung
- Menschen mit Behinderung
- Soziales
- Gesundheit
- Leistbares Wohnen
- Leistbares Leben
- Pensionen
- Sport
- Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen
- Länger gesund leben und arbeiten
- Österreich in Europa und der Welt
- Sicherheit und Rechtsstaat
- Staatsreform und Demokratie
- Finanzen
- Finanzierungsvorbehalt
- Finanzmärkte sowie Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik
- Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten
- Status quo Budget 2013 sowie Ausblick 2014 bis 2018
- Evaluierung der Haushaltsrechtsreform
- Bundesweites Spekulationsverbot
- Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte
- Steuerstrukturreform: Entlastung, Systemvereinfachung sowie Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gebühren
- Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen
- Ökologisierung und Gesundheit
- Investitionsfördernde Maßnahmen
- Steuerbetrug bekämpfen und Steuerumgehung unterbinden
- Beteiligungen des Bundes
- Glücksspiel
- Ressourceneinsatz im Verwaltungsbereich
- Entbürokratisierung im Steuerrecht
- Förderungen
- Finanzausgleichsreform
Präambel
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs und die Österreichische Volkspartei verbindet der Glaube an Österreich, das feste Vertrauen in die Stärke der Österreicherinnen und Österreicher und der Wille, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bewältigen. Die letzten Jahre der Krise haben eines deutlich gezeigt: Die konstruktive Zusammenarbeit von zwei unterschiedlichen politischen Kräften hat Österreich gut durch schwierige Zeiten geführt. Unser Land, seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und seine Unternehmen gelten heute in vielen Fragen in Europa als Vorbild; von der Beschäftigung über die Innovationskraft, von der Lehrlings- und Facharbeiterausbildung bis zum sozialpartnerschaftlichen Ansatz, Herausforderungen gemeinsam zu bestreiten.Wir werden auch in den kommenden fünf Jahren im Wissen arbeiten, dass die Koalitionspartner zwei unterschiedliche Parteien mit verschiedenen Sichtweisen auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Fragestellungen sind. Aber genau diese Unterschiedlichkeiten können zu kraftvollen gemeinsamen Ergebnissen führen, weil wir stets Österreich und seine Menschen, die Probleme der Gegenwart und die Herausforderungen der Zukunft in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Gemeinsam ist uns auch die Überzeugung, dass Österreich nur in einem starken Europa sein ganzes Potential ausschöpfen kann. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Regierungsarbeit und die notwendigen Veränderungen so zu gestalten, dass sie von breiten Bevölkerungsschichten mitgetragen werden können. Wir werden uns aktiv um Verständnis für Entscheidungen, Zustimmung zu Veränderungen und Anerkennung von Neuerungen bemühen. Besonders wichtig ist uns dabei der Ausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen, zwischen den Städten und dem ländlichen Raum, zwischen Alt und Jung und zwischen Arm und Reich. Wir wissen, dass es gut für unsere Gesellschaft und unser Land ist, Raum für Initiative und unternehmerisches Handeln zu schaffen. Wir wissen genauso, dass der soziale Ausgleich entscheidend für den Wohlstand und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ist. Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben, seinen Erfolg, seine Zukunft nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wir wollen jedem die Möglichkeiten bieten, seine Ideen und Lebensvorstellungen zu verwirklichen, gleichzeitig auch Sicherheit geben und für Chancengerechtigkeit sorgen. Die Menschen erwarten sich von der Politik und vom Staat zu Recht Verlässlichkeit, Stabilität, soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Wir werden unser Bestes geben, damit Österreich gestärkt aus der noch immer andauernden Krise hervorgeht: mit einer berechenbaren Politik, die notwendige Reformschritte setzt, und Bewährtes sichert. Dazu brauchen wir:- einen kreativen Wachstumspakt zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, und zur Förderung von Innovation und einer nachhaltigen Entwicklung;
- im Bereich der Bildung Antworten, die sich stets an einer Maxime orientieren: Die beste Ausbildung für unsere Kinder zu ermöglichen;
- Maßnahmen zur Absicherung unseres erfolgreichen Sozialstaats, die aber immer die Generationengerechtigkeit im Blick haben;
- solide Staatsfinanzen mit einem ausgeglichenen Haushalt, einem strukturellen Nulldefizit ab 2016 und einer Reduzierung des Schuldenstands;
- eine sparsame Verwaltung, die die besten Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bietet und permanente Optimierungen vornimmt;
- eine Wirtschaft und kreatives Unternehmertum, die zur Sicherung des Wohlstands unseres Landes beitragen. Wir stellen uns den vor Europa und Österreich liegenden Herausforderungen. Im gemeinsamen Wissen, dass es unsere Aufgabe und unsere Verpflichtung ist, das Beste für Österreich und seine Menschen zu erreichen.
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die Österreichische Volkspartei (ÖVP) bilden eine gemeinsame Bundesregierung mit dem Ziel, in der XXV. Gesetzgebungsperiode auf Grundlage des vorliegenden Regierungsprogramms in der Bundesregierung, im Parlament, und in den Organen der Europäischen Union konstruktiv, effizient und zielorientiert zusammenzuarbeiten und dieses Programm umzusetzen. Die in Regierung und im Parlament getroffenen Entscheidungen werden gemeinsam in der Öffentlichkeit vertreten. Die parlamentarischen Fraktionen der Koalitionsparteien und deren Klubobleute stimmen das parlamentarische Vorgehen im Interesse einer sachlichen Kooperation zeitgerecht ab und stellen eine gemeinsame Arbeit der Koalitionsparteien in sämtlichen parlamentarischen Angelegenheiten, einschließlich der Abstimmungen, sicher. Die Mitglieder der Bundesregierung erklären sich bereit, in regelmäßigen Abständen den Abgeordneten des Koalitionspartners die Gelegenheit zu einer Aussprache über aktuelle Fragen der gemeinsamen Regierungsarbeit zu geben. Die beiden Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms im einvernehmlichen Vorgehen das Gespräch mit den im Parlament vertretenen Parteien, den Dialog mit den Sozialpartnern und der gesamten Öffentlichkeit. Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der SPÖ und der ÖVP gilt als beendet, wenn gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Ausschüssen des Nationalrates mit Stimmen von Abgeordneten der anderen Koalitionspartei ein Beschluss gefasst wird. Gleiches gilt, wenn auf Grund der Unterstützung durch Abgeordnete einer Koalitionspartei gegen den Willen der anderen Koalitionspartei eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Für diesen Fall und für den Fall, dass eine Partei die andere bei Gesetzesbeschlüssen, Beschlussfassungen über Volksabstimmungen oder sonstigen parlamentarischen Beschlüssen überstimmt, verpflichten sich die beiden Koalitionsparteien, gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen.Wachstum und Beschäftigung für Österreich
Wachstum
Ziel: Massive Steigerung der Beschäftigung mit dem Ziel der Vollbeschäftigung durch überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum gegenüber der Eurozone.
Herausforderungen: Ein stärkeres Wirtschaftswachstum ist der entscheidende Faktor, um Beschäftigung und Wohlstand in Österreich nachhaltig zu sichern und zu erhöhen. Die europäische Wirtschaftspolitik war in den letzten Jahren unter anderem auch auf rasche Konsolidierung ausgerichtet. Aufgrund des anhaltend schwierigen internationalen Umfelds ist es auch notwendig, Spielräume für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Dazu braucht es Maßnahmen auf der Angebots- und Nachfrageseite, die sowohl auf nationaler als auch – auf Grund der starken internationalen Vernetzung - auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Mit Zukunftsinvestitionen muss sich Österreich seine führende Position in den Top Industrie- und Dienstleistungsstandorten der Welt sichern.
Internationale Chancen stärker nützen
- Ansiedelung neuer Headquarters nach Österreich durch neue Headquarter- Bewerbungs-Offensive der Austrian Business Agency (ABA)
- Formulierung und Umsetzung einer umfassenden „Standortstrategie für (internationale) Leitbetriebe in Österreich“ unter Einholung nationaler und internationaler Expertise
- Internationalisierungsoffensive fortführen - mit dem Ziel, die Zahl der Exporteure bis 2018 von 45.000 auf 55.000 erhöhen
- Tourismus: Nächtigungen im Tourismus bis 2018 von 131 Mio. auf 140 Mio. steigern durch ausreichende Finanzierung der Österreich Werbung (ÖW), Umwidmung von 50% des Haftungsrahmens der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zur Refinanzierung von Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) und raschere und effiziente Visa-Abwicklung für "Stamm-Touristen" anstreben
- Errichtung einer Nation Brand Agency im Wirtschaftsministerium zur Bildung einer „Marke Österreich“
Wirtschaft mit Innovationen weiterentwickeln
- Mobilisierung des Stiftungsvermögens für Forschung, Technologie und Innovation
- Durch Orientierung an der FTI-Strategie in die Spitzengruppe der innovativsten Forschungsländer Europas aufsteigen
- Kreativwirtschaft stärken u.a. durch gesetzliche Verankerung des Fördermodells Filmstandort Österreich (FISA)
- Neue Innovations- und Investitionsoffensive für mehr regionale Arbeitsplätze zur optimalen Nutzung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EU-EFRE)
- EU-Fördermittel: nationale Abwicklung in allen Phasen - von der Antragsstellung bis zur Abrechnungskontrolle - optimieren
Industriestandort stärken, Finanzierungen erleichtern
- Nutzung des großen Wachstumspotentials des digitalen Sektors durch Weiterentwicklung der vom Kompetenzzentrum Internetgesellschaft (KIG) gemeinsam mit der Internetoffensive Österreich (IOÖ) erarbeiteten Eckpunkte für eine zukunftsweisende IKT-Strategie und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen und Projekte.
Neue Gründerwelle auslösen
- Mehr Risikokapital: Venture Capital – Maßnahmen der AWS ausweiten (unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse) sowie ausreichende Dotierung des Gründerfonds
- Verbesserte Fördervoraussetzungen im Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG): Schnellerer Zugang nach 5 statt 15 Jahren der letzten unternehmerischen Tätigkeit
- Unternehmer brauchen eine zweite Chance: Gescheiterte unternehmerische Tätigkeit soll kein formales Ausschlusskriterium für eine Förderzusage sein.
- Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
- Ausbau der Online Gewerbeanmeldung und der One-Stop-Agency in den 90 Gründerservicestellen der WKO, um die Eintragung von Neugründungen ins Firmenbuch zu beschleunigen (Bürgerkartensignatur statt Beglaubigung; Freigabe der elektronisch übermittelten Eintragung weiter beim Firmenbuchgericht).
- Interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen ermöglichen
Faire Spielregeln für Wettbewerb schaffen
- Fairer Wettbewerb durch moderne Strukturen in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
- Mehr Transparenz im Kartellverfahren (z.B. Namensnennung nach Abschluss eines Verfahrens)
- Erarbeitung eines klaren und transparenten Verfahrensrechts beim Settlement unter Berücksichtigung der Vorgehensweise in der EU sowie der Grundsätze für die Entscheidungsveröffentlichung; Erfolgreiche Kronzeugenprogramme sichern;
- Verjährungsbestimmung anpassen: Verstöße sollen nicht während laufender Ermittlungshandlungen verjähren.
- Bußgelder zweckgewidmet für Konsumentenschutz an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) (mit Deckelung, je nach Aufkommen und unter Berücksichtigung der bisher aus den Einnahmen finanzierten Leistungen), VKI soll nach der Richtlinie „Beraten statt Klagen“ vorgehen
- Beweislastumkehr bei Preismissbrauch von marktmächtigen, monopolähnlichen Unternehmen im Bereich der Strom- und Gaswirtschaft
Öffentliche Nachfrage stärken
- Umsetzung des beschlossenen Offensivpakets für Wachstum und Beschäftigung (z.B. 14.000 zusätzliche Wohnungen mit dem 276 Mio. Euro Wohnbaupaket)
- Vergaberecht: alle EU-rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
- kosteneffiziente Finanzierung von realwirtschaftlichen Investitionen und Innovationen durch europäische Finanzierungsinstrumente (z.B. EIB)
Aus Schwarz-mach-Weiß
- Sanierungsbonus zur Absetzbarkeit von Handwerkerkosten (für Arbeitskosten, max. 6.000 Euro)
Senkung der Lohnnebenkosten
Der Faktor Arbeit ist in Österreich stark belastet, die
Lohnnebenkostenbelastung liegt im internationalen Spitzenfeld. Eine
Senkung dieser wirkt wachstumssteigernd und beschäftigungsfördernd.
- Prüfung und Auslotung der Potentiale zur Senkung der Lohnnebenkosten unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Kostenwahrheit (Senkung vor Leistungsausweitung).
- Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF): Senkung des IEF-Beitrags um 0,1 Prozentpunkte per 1.1.2015 bei gleichzeitiger Überführung der Überweisung nach § 14 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) an den IEF ins Dauerrecht
- Unfallversicherung (UV): Senkung des Beitrags um 0,1 Prozentpunkte per 1.1.2014
Beschäftigung
Ziel: Ausbildung bis 18
Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den
Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.
Herausforderungen: Rund 10.000 Jugendliche jedes Jahrgangs verfügen über keine weiterführende Ausbildung, die Early-School-Leaver-Rate liegt bei 7,6%, die Quote von Personen im Alter von 15-24 Jahren mit dem Status „not in education employment or training“ (NEETs) bei 6,5%.
- Weitgehende Einschränkung der jugendlichen Hilfsarbeit und Anreizmodelle zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, Einführung einer Verwaltungsstrafe analog der Verletzung der Schulpflicht mit Wirksamkeit ab Ausbildungsjahr 2016/17
- Verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung insbesondere im Rahmen der Schulausbildung sowie Evaluierung und Weiterentwicklung des Jugendcoachings
- Ausreichend niederschwellige Ausbildungsangebote auch im Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung
Ziel: Aufwertung der Lehre
Gute FacharbeiterInnen sind das Rückgrat der Österreichischen
Wirtschaft. Die Lehrlingsausbildung ist trotz ihrer
internationalen Anerkennung mit Imageproblemen konfrontiert.
Damit die Lehrlingsausbildung auch in den nächsten Jahrzehnten
attraktiv und erfolgreich ist, sind weitere Schritte
erforderlich. Die Sozialpartner haben mit dem Papier
„Bildungsfundamente – Ziele und Maßnahmen für eine
zukunftsorientierte Bildungsreform“ bereits ein umfassendes
Maßnahmenpaket vorgelegt.
- Umsetzung eines systematischen Qualitätsmanagements in Ausbildungsbetrieben und in der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜBA)
- Fortsetzung der Unterstützung beim Wechsel von der ÜBA in betriebliche Lehre.
- Maßnahmen zur Erhöhung der Erfolgsquoten bei der Lehrabschlussprüfung, z.B. Lehrlingscoaching, Förderung Prüfungsvorbereitung.
- Novelle des Berufsausbildungsgesetzes zur Anpassung an neue Herausforderungen (z.B. neuerliche Überprüfung der Eignung eines Ausbildungsbetriebes 10 Jahre nach letzter Lehrlingsaufnahme)
- Evaluierung der betrieblichen Lehrstellenförderung auf ihre Wirksamkeit
- Verbesserung des Berufseinstieges für Jugendliche mit migrantischem Hintergrund
- Begleitmaßnahmen für Mädchen, die männerdominierte Lehrberufe ergreifen
- Evaluierung der Anrechnung von schulisch erworbenen Inhalten auf Lehrausbildungen und umgekehrt
- Lehre mit Matura verbessern; Freistellungen führen zu aliquoter Verlängerung der Lehrzeit; gebührenfreien Zugang sicherstellen
- Matura mit Lehre: Angebot attraktiver gestalten.
Ziel: Weiterbildung aller Altersgruppen
Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung aller Altersgruppen und
Verbesserung der Grundkompetenzen im Berufsleben durch
Weiterbildungsmaßnahmen, insb. für gering Qualifizierte und
ältere ArbeitnehmerInnen.
Herausforderungen: Knapp eine Million Erwachsene dürfte gravierende Probleme mit Texten aller Art haben, davon sind 62% in Beschäftigung. Die Beschäftigungsquote ist von formaler Bildung abhängig. 46% der Arbeitslosen verfügen höchstens über einen Pflichtschulabschluss. Primär ist im Bildungssystem anzusetzen. Weiters ist die Erwachsenenfort- und -weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebs stärker zu unterstützen.
- Fachkräfteoffensive weiterführen und ausbauen
- Motivation von Betrieben zur Bereitstellung von betrieblicher Weiterbildung insb. für gering qualifizierte Beschäftigte
- Motivation von Menschen zur Aus- und Weiterbildung (insb. Ausbildungsferne)
- Verlängerung und Ausbau der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Ausbau der arbeitsplatznahen Qualifizierung
Ziel: Frauenbeschäftigung fördern
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie Verbesserung
ihrerEinkommenschancen und dadurch verbesserte Existenzsicherung.
Herausforderungen: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist
niedriger als jene der Männer, der Gender Pay Gap besteht
weiterhin, dadurch ist auch die Existenzsicherung im Alter oder
in Zeiten der Arbeitslosigkeit niedriger.
- Ausbau der Kinderbetreuung durch Bundesmittel in den nächsten 4 Jahren
- Ausbau sozialer Dienstleistungen (z.B. im Bereich Pflege)
- 50% der AMS-Fördermittel für Frauen (z.B. Ausbau Laufbahnberatung und Angebote, die zu Berufsabschluss führen, Verstärkung der Ausbildung in nichttraditionellen Berufen und „Zukunftsberufen“)
- WiedereinsteigerInnenbetreuung bereits während der Karenz verbessern
Ziel: Beschäftigung Älterer steigern
Die Arbeitslosenquote der über fünfzigjährigen liegt über dem
Durchschnitt. Ältere, die ihre Beschäftigung verlieren, finden
schwer wieder in den Arbeitsmarkt zurück, Pensionsreformen
erfordern verstärkte Zusammenarbeit zwischen den
Institutionen.
- Verstärkte Förderung der Integration Älterer (50+, bereits seit 6 Monaten arbeitslos) in den Arbeitsmarkt durch Aktivierung passiver Leistungen für Förderungen des AMS (z.B. Eingliederungsbeihilfe, Weiterführung der Aktion „Reife Leistung“, Ausbau des Zweiten. Arbeitsmarktes für ältere Arbeitssuchende etc.) durch entsprechende unbefristete gesetzliche Regelung im AMPFG;
- Verstärkung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen (AN).
- Evaluierung und anforderungsgerechte Weiterentwicklung des AMS- Förderinstrumentariums zur Invaliditätspension Neu (IP Neu) sowie von „fit2work“
Ziel: Qualifizierte Zuwanderung und
Willkommenskultur
Qualifizierte Zuwanderung zur Stärkung des Wirtschafts- und
Beschäftigungsstandorts und nachhaltige Integration von Menschen
mit Migrationshintergrund durch Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben.
Herausforderungen: Qualifizierte Zuwanderung schafft Arbeitsplätze und Wachstum. MigrantInnen werden als Fachkräfte benötigt, dennoch gibt es Defizite bei der Willkommenskultur, der Integration und beim Vollzug der Rot-Weiss-Rot-Karte (RWR-Karte) durch die Niederlassungsbehörden. Sie werden oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ist selbst nach vielen Jahren nicht immer einfach.
- Gesamtstrategie und klare Zuständigkeit für qualifizierte Zuwanderung: insbesondere Arbeitsmarkt-Monitoring, Herkunftsländer-Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung der RWR-Karte, Außenauftritt, Willkommenskultur, EU-Mobilität, Arbeitsmarktintegration, Migrationsmanagement
- Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
- Willkommenskultur: Bundesweites Integrationsprogramm für Neuzugewanderte (Vorbild „Start Wien“)
- AsylwerberInnen: Verbesserte Übergänge zwischen Grundversorgung und legaler (Saison-)Beschäftigung
Arbeitsrecht
Ziel: Neue Ansätze und Instrumente im Arbeitsrecht, Vereinfachungen und Erleichterungen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zentrale Anliegen, um das Ziel einer fairen, modernen und ausgleichenden Arbeitswelt zu erreichen.
Herausforderungen: ArbeitnehmerInnen und Unternehmen wünschen sich gleichzeitig sichere und flexible Rahmenbedingungen, um die Arbeitswelt nach ihren Bedürfnissen gestalten zu können.
Maßnahmen, die die Gestaltung von Freizeit und Arbeitszeit im Interesse der ArbeitnehmerInnen sowie der Unternehmen verbessern:
- Ein ausgewogenes Paket zum Urlaubsrecht, insbesondere hinsichtlich o Anrechnung von Vordienstzeiten für einen erhöhten Urlaubsanspruch (§ 2 Abs.1 UrlG) o Verbrauch von Urlaub in der Kündigungsfrist o Aliquoter Urlaubsanspruch bei Umstellung von Urlaubsjahr auf Kalenderjahr
- Höchstarbeitszeitgrenzen anheben: Arbeitszeiten mit einem Anteil an aktiver Reisezeit bis zu 12 Stunden unter der Berücksichtigung der für Lenker geltenden Vorschriften; bei Gleitzeit bis zu 12 Stunden (Gleit- oder Überstunden) unter Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden zur Erreichung größerer Freizeitblöcke;
- Ermöglichung von 10 Stunden Arbeit durch passive Reisezeiten im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) ab 16 Jahren
- Evaluierung von existierenden Modellen und Prüfung der Einführung freiwilliger Zeitwertkonten ab 2014
- Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte, bei Ausschreibung einer Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß
- Im Krankenstand weder Konsum noch Anspruchserwerb von Zeitausgleich
Maßnahmen zur Vereinfachung und Erleichterung des
Arbeitslebens zum Vorteil von ArbeitnehmerInnen und
Unternehmen:
- Erleichterung bei Arbeitszeitaufzeichnungen: Ausweitung des Entfalls der Aufzeichnung von Ruhepausen, Ausweitung der Möglichkeit von Saldenaufzeichnung; weitere Erleichterung, z.B. bei fixer Arbeitszeiteinteilung
- Erweiterte Kurzarbeit ins Dauerrecht überführen (Finanzierung passive Mittel)
- Aufkommensneutrale Angleichung der Entgeltfortzahlung von Arbeitern und Angestellten: Wiedererkrankung und Arbeitsunfall nach dem transparenten und einfacheren Arbeitermodell mit Anrechnung der Feiertage auf den Entgeltfortzahlungsanspruch; „Übergangsbestimmungen“ analog § 20 Abs. 7 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
- Förderung der Einstellung von älteren Arbeitnehmern durch Wegfall der Frist in § 105 Abs. 3b letzter Satz Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).
- Abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (evt. begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): max. 10% des Bilanzgewinnes, max. 1.000 Euro pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 25% besteuert, befristet auf 3 Jahre.
Maßnahmen für neue Spielregeln und Instrumente, die für
mehr gegenseitige Fairness im Arbeitsverhältnis
sorgen:
- Transparenz bei All-In-Verträgen: ziffernmäßige Ausweisung des Grundlohnes, widrigenfalls Geltung des dem persönlichen Tätigkeitsniveau angemessenen Ist-Grundlohns (d.h. einschließlich der branchen- und ortsüblichen KV-Überzahlung)
- Ermächtigung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung, zur Normierung damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Entgelte (nicht erzwingbare Betriebsvereinbarungen)
- Verminderung des gesetzlichen Mehrarbeitszuschlags nur durch - nach dessen Einführung - getroffene kollektivvertragliche Regelungen
- Tätigkeitsbezogene Krankschreibungen gesetzlich sicherstellen
- Einheitlicher gesetzlicher Anspruch des Arbeitgebers (AG) auf unverzügliche Kontrolluntersuchung durch die Gebietskrankenkasse (GKK) bei Kostenbeteiligung des AG und einheitlicher Kontrollpraxis der GKK
- Bundeseinheitliche Vergabepraxis bei Kuraufenthalten
- Einschränkung von Konkurrenzklauseln: Gültig nur für ArbeitnehmerInnen mit Monatsbezug über dem Zwanzigfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Konventionalstrafe in Bezug auf Konkurrenzklauseln: Begrenzung mit 6 Nettomonatsentgelteno Ausbildungskostenrückersatz: o Verkürzung der Rückforderungsfrist auf 4 Jahre o Aliquotierung zwingend monatlich
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus bei einvernehmlicher Auflösung (analog zur Arbeitgeberkündigung)
- Zivilrechtlicher Anspruch auf Lohnabrechnung iS des Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie auf Aushändigung der Anmeldung zur Sozialversicherung (SV) und- bei Verlangen -der Arbeitszeitaufzeichnungen
- Verlängerungsmöglichkeit der Probezeit von einem auf drei Monate bei unbefristeten Dienstverhältnissen
Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
verbessern und den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis
entgegenkommen
- Prüfung der Verkürzung des Anspruches auf Elternteilzeit vom 7. auf das 5. Lebensjahr (bzw. bis zum verpflichtenden Eintritt in den Kindergarten);bzw. einer weiteren Absenkung der Grenze auf das 4. Lebensjahr parallel zum Ausbau der Kinderbetreuung bis 2017 sowie Prüfung der Einführung des Papamonats innerhalb der Schutzfrist nach Geburt (Anspruch auf Freistellung mitvorgezogenem Kinderbetreuungsgeldbezug) und entsprechender Vorankündigungsfristen
- Stufenweiser Ausbau der Kinderbetreuungsplätze nach den Vorgaben des Ministerratsbeschlusses vom 18.6.2013
- Bandbreite für Arbeitszeitverkürzung und -veränderung: Mindestarbeitszeit 12 Stunden pro Woche und Reduktion/Verschiebung von 20% der Wochenarbeitszeit; Beseitigung von Hindernissen für freiwillige Elternteilzeit-Vereinbarungen (z.B. Überarbeitung des Kündigungsschutzes bei Bagatellveränderungen)
- Kündigungsschutz bei Fehlgeburten (4 Wochen)
- Einbeziehung der Pflegeeltern in MSchG/VKG bei unentgeltlicher Pflege auch ohne Adoptionsabsicht
- Beschäftigungsverbot gem. Mutterschutzgesetz (MSchG) für freie Dienstnehmernnen (DN) und für Teilnehmernnen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Maßnahmen für in Österreich tätige Betriebe gegen das
Unterlaufen der Preise und Arbeitsbedingungen durch Lohn- und
Sozialdumping:
- Überarbeitung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDBG) nach Evaluierung, insbesondere Verschärfung hinsichtlich der Bereithaltung von Lohnunterlagen, und der Einbeziehung aller Lohnbestandteile, Entschärfung bezüglich Verjährung
- Optimierung der Auftraggeberhaftung bei Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie
- Maßnahmen gegen Scheinanmeldungen
- Vergaberecht: Best- vor Billigstbieterprinzip
Unternehmensfinanzierung
ZIEL: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarktes
Herausforderungen: Die entscheidendes Kriterium für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sowie der Einführung europaweiter Stabilitätsanforderungen an Kreditinstitute gilt es umso mehr, bedarfsorientierte Finanzierungen für heimische Betriebe sicherzustellen. Trotz einer gewissen Verbesserung besteht bei den Eigenkapitalquoten im europäischen Vergleich noch Aufholbedarf. Ergänzende Instrumente zur klassischen Fremdfinanzierung von Unternehmen sind daher rasch zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der österreichische Kapitalmarkt eine wichtige Funktion bei der Unternehmensfinanzierung und hilft, den Investitionsspielraum für Firmen zu erweitern. Der Finanzplatz muss als Standortfaktor wieder stärker beachtet werden, was eine offensive Kapitalmarktpolitik erfordert. Die Eigenkapitalaufnahme soll dringend erleichtert und der Zugang zum Kapitalmarkt auch für kleinere Unternehmen ermöglicht werden.
Heimisches Wachstumskapital besser nutzen
Umsetzung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und Klärung von
Details bis Mitte 2014
- Erleichterte Eigenkapitalfinanzierung durch Abschaffung der Gesellschaftssteuer, Kompensation durch Abschaffung der Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen an Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländer und Steueroasen
- Schaffung einer Plattform für mittelständische Unternehmen zur Eigenkapitalstärkung
- Aufbringung von Finanzierungen und Beteiligungen zur Stärkung des Eigenkapitals und/oder für Wachstumsprojekte von KMU über Finanzierungsgesellschaften
- Schaffung der Voraussetzungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) im Hinblick auf den Privatanlegervertrieb von Anteilen an Finanzierungsgesellschaften
- Teilweise Übernahme des Risikos durch entsprechende AWS-Garantien ermöglichen
- Die Mittelstandsfinanzierung soll durch geeignete Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung unterstützt werden: AWS-Kapitalgarantie, Verdoppelung Freibetrag, gebündelte Beteiligungsmodelle für strategisch bedeutende Unternehmen (siehe auch Kapitel Arbeitsrecht und Kapitel Finanzen)
Staatliche Garantien für Unternehmen ausweiten und
sichern
- Stärkere Nutzung der EU-Finanzinstrumente
- Einfacherer und günstigerer Zugang zu Haftungen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) für KMU und Industrie: Mit der neuen EU-Förderperiode ab 2014 Halbierung der Garantie- und Bearbeitungsentgelte nach Maßgabe beihilfenrechtlicher Bestimmungen, Aufhebung der Länderkreisbeschränkung, Anhebung der Obergrenze für Einzelgarantien, Garantieangebot für Bündelanleihen, höhere Risikobereitschaft (jährlich vereinbarte Risikopolicy effektiv erreichen), maßvollere Anwendung persönlicher Sicherheiten. Begleitung der Maßnahmen durch budgetäre Bedeckung.
- Fördervereinfachung mit neuer EU-Förderperiode durch einheitliche Bedingungen bei der Vergabe von Bundesgarantien für Unternehmen: Vorschläge durch Arbeitsgruppe im BMF unter Einbindung der betroffenen Ministerien.
Kapitalmarkt durch aktive Politik stärken
- Förderung des Zugangs zum Kapitalmarkt über die Börse insbesondere für KMU (Förderung Bündelanleihen, Börsefähigkeit von KMU- Finanzierungsgesellschaften)
- Kenntnisse und Wissen über den Kapitalmarkt heben (Financial Literacy verbessern).
Alternative Finanzierungen ausbauen
- Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß des einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags des Nationalrates vom 5.7.2013)
Entbürokratisierung und Entlastung
Ziel: Durch Bürokratie verursachte Kosten und Zeitaufwand massiv reduzieren
Herausforderungen: Bürokratische Barrieren stellen insb. für Unternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand dar, den es zu reduzieren gilt. Schleppende Verfahren und einander überschneidende Zuständigkeiten erschweren es Unternehmen, wirtschaftlich effizient und damit erfolgreich zu arbeiten. Eine Änderung des Handelns der öffentlichen Verwaltung soll auf allen Ebenen eine Reduktion von Auflagen und bürokratischen Anforderungen deutliche Verbesserungen bringen.
Umfassende Deregulierung
- Einsetzung einer Aufgabenreform- und Deregulierungskommission
- Einführung eines Prozesses zur Reduktion und Vereinfachung von Regelungen
- Erstellung eines jährlichen Berichts der Bundesregierung über die Umsetzung von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen u.a. hinsichtlich der Senkung von Verwaltungslasten für Unternehmen
- Nutzung eines zeitgemäßen Mediums (Ediktsdatei), sowie Streichung der Veröffentlichungspflicht in einer „im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung“ in § 356a Gewerbeordnung (GewO).
- Formpflichten im Gesellschaftsrecht vereinfachen: vermehrter Einsatz elektronischer Signaturen (z.B. Ersatz der notariellen Unterschriftsbeglaubigung durch die elektronische Signatur), Ausbau von E-Justice im europäischen Binnenmarkt, Ausbau elektronischer Register.
- Weitreichende Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke (z.B. verkehrsstatistisch relevante Daten der ASFINAG, Arbeitszeitdaten des Hauptverbandes der SV-Träger)
- Steuerrechtsvereinfachende Maßnahmen - sofort umgesetzt werden können: Erhöhung Wertgrenzen für Mitteilungspflicht nach § 109a EStG) Erfordernis Wareneingangsbuch streichen, stark vereinfachte Steuererklärung im Zusammenhang mit einer Steuerrechtsvereinfachung, Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf zumindest 400 Euro.
- Beauftragte im Unternehmen: Die Liste der Beauftragten wird im Jahr 2014 mit dem Ziel, drei Positionen abzubauen, überarbeitet.
- Abschaffung der die Betriebe belastenden Arbeits- und Entgeltbestätigungen durch Einführung eines automatisierten Austausches der monatlichen Beitragsgrundlagen
- Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung
- Rechtssicherheit für Selbständige: Bei Uneinigkeit zwischen den SV-Trägern entscheidet eine im Hauptverband eingerichtete Schlichtungsstelle.
- „One in – one out“-Regelung: für jedes neue Gesetz, oder jede neue Verordnung, wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder bestehende Verordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen.
- Veröffentlichungspflichten: Es werden alle Veröffentlichungsverpflichtungen von Unternehmen, insbesondere auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, durchforstet.
Modernisierung der Verwaltung
- Verpflichtende Prüfung bei der Erlassung neuer Verordnungen, ob eine Befristung sinnvoll erscheint
- Ausbau von E-Government – insbesondere Aufnahme weiterer Anwendungen von möglichst allen Gebietskörperschaften in das Unternehmensserviceportal
- Beschleunigung von Verwaltungsabläufen (z.B. Erweiterung der Verfahrenskonzentration als OneStopShop für Betriebsanlagen, Reduktion der Einreichunterlagen, gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings nach einheitlichen Kriterien, Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen), Orientierung an Best-Practice-Beispielen in Österreich.
Förderabwicklung
- Transparenz und Rechtssicherheit, Vereinfachung des Antragwesens und der Antragsabwicklung: keine nachträglich festgelegten Anforderungen sowie Anerkennung betriebsinterner Abrechnungen (z.B. Ausdruck aus gängigen Lohnverrechnungssystemen als Nachweis für die Einzelüberweisung) und elektronischer Rechnungen im Einklang mit dem EU-Recht
- EU-Fördermittel: nationale Abwicklung in allen Phasen, von der Antragsstellung bis zur Abrechnungskontrolle optimieren
Vereinfachung der Lohnverrechnung
Die Komplexität der Lohnverrechnung hat einen Grad erreicht, der
weder durch die Unternehmen noch durch die Behörden mit
vertretbarem Aufwand administrierbar ist. Arbeitnehmer haben
vielfach keine Chance, die Lohnabrechnungen zu überprüfen. Daher
bedarf es einer Vereinfachung der Lohnverrechnung mit folgenden
Schlüsselelementen:
- Weitgehende Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im ASVG und im EStG. Erster Schritt: sofortige Einsetzung einer Expertengruppe
- Zusammenfassung der Beitragsgruppen. Erster Schritt: sofortige Einsetzung einer Expertengruppe. Prioritäre Maßnahme: Zusammenfassung der Gruppen mit nur gering unterschiedlichen Beitragssätzen und der Beitragsgruppen der Lehrlinge
- Einführung eines flächendeckenden Systems elektronischer Krankenstandsbestätigungen
- Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze
- Harmonisierung des Verfahrensrechts im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in der Bundesabgabenordnung (BAO)z.B. hinsichtlich der Fristen.
- Unbürokratische Lösung bei Taschengeld in Ausbildungs- und Berufsorientierung Ziel der Verwaltungsvereinfachungen ist es, Unternehmer oder ArbeitnehmerInnenzu entlasten. Daher werden einige der Vereinfachungsmaßnahmen nur im Rahmen einer Steuerreform und Lohnnebenkostensenkung umsetzbar sein.
Vereinfachungen im Arbeitslosenversicherungsrecht
Das Arbeitslosenversicherungsrecht ist unübersichtlich und stammt
in seinen Grundzügen aus der Nachkriegszeit. Die Arbeitswelt ist
dynamischer geworden und benötigt das Arbeitsmarktservice (AMS)
als Serviceorganisation. Im Sinne der BezieherInnen, jener, die
die Leistungen administrieren, und des Arbeitsmarktbudgets, gilt
es, Ressourcen zu heben. Ziel ist eine möglichst rasche Beratung
und Vermittlung sowie die Vermeidung von
Beschäftigungshemmnissen.
- Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitslosenversicherungsrechtes
- Überprüfung des Sozialsystems in Hinblick auf Beschäftigungshemmnisse und Armutsfallen
Beratung statt Strafe
- Grundsatz: Strafen als letztes Mittel im Verwaltungshandeln, Toleranzschwellen werden vorgesehen, Kontrollen erfolgen in angemessener Form.
Normung
- Schaffung einer österreichischen Normenstrategie (durch das BMWFJ)
- Novellierung des Normengesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Kontrolle des Normungsinstituts mit konkretem Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium, Normung nur mehr auf Antrag, Einspruchsrecht gegen Normungsanträge undSchaffung einer Schlichtungsstelle, Neuausrichtung der Finanzstruktur des Normenwesens unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender.
- Erleichterter Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU; mittelfristiges Ziel sollte der kostenlose Zugang zu den verbindlichen Normen sein.
Land- und Forstwirtschaft: Wachstum und Beschäftigung am Land
Ziele:
- Eine ökosoziale, flächendeckende und nachhaltig produzierende Land- und Forstwirtschaft, welche die Chancen für alle Menschen, insbesondere für Frauen und die Jugend, im ländlichen Raum verbessert;
- Steigerung der Wirtschaftsleistung und der Beschäftigung im Ländlichen Raum;
- Bäuerliche Familienbetriebe sorgen für eine hochwertige Lebensmittelversorgung;
- Verantwortung für den Lebensraum der Bevölkerung und die Sicherung der natürlichen Ressourcen; Stärkung des Biolandbaus; Beachtung des Tierwohls und Verzicht von GVO im Anbau;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar-, Forst- und Ernährungssektors; Besondere Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Erschwernislage 3 und 4;
- Leistungsgerechte Verteilung der EU-Agrarzahlungen;
Herausforderungen:
- Zentrale Aufgabe ist die Absicherung einer nachhaltigen, flächendeckend produzierenden Land- und Forstwirtschaft als integraler Bestandteil der regionalen Wirtschaftskreisläufe in den ländlichen Regionen.
- Eine nachhaltige, innovative, produktive Land- und Forstwirtschaft, ist Impulsgeber für Wachstum und Beschäftigung in dynamischen ländlichen Räumen, versorgt die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbarer Energie, gestaltet den Lebensraum und geht mit den natürlichen Ressourcen angesichts des Klimawandels sorgsam um.
Maßnahmen und Projekte:
- Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktions- bezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen;
- Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5x20% Schritte ab 2015);
- Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung;
- Finanzierung entsprechend der neuen Programme der Ländlichen Entwicklung für 2014 bis 2020 mit einer nationalen Kofinanzierung von 50% gemäß der politischen Vereinbarung von Februar 2013
- Investitionsprogramm: Aufstockung der Investitionsförderung (5% Bonus für Jungbauern, Biobauern und 10% Bonus für Bergbauern in der BHK-Stufe 3&4 für bauliche Maßnahmen);
- Agrarumweltprogramm: Weiterentwicklung in Anbetracht des Klimawandels mit dem Ziel einer flächendeckenden produktiven Landwirtschaft unter Beachtung von Effizienz und eines nachhaltigen Ressourcenschutzes, der Biodiversität, des Schutzes von Natur und Tieren, der Produktionsgrundlage Boden und der Stärkung des Biolandbaus;
- Bergbauernprogramm: Aufstockung der Ausgleichszulage (AZ) in der BHK-Stufe 3&4; Absicherung der Gebietskulisse der Berg- und benachteiligten Gebiete;
- ESF, EFRE und ELER tragen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei. In der nationalen Partnerschaftsvereinbarung wird festgelegt, dass in Summe 20% der ELER-Mittel für die thematischen Ziele Stärkung von Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (Ziel 1), Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Ziel 3) und Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (Ziel 9) eingesetzt werden, wobei das Ziel 9 vom ELER mit bis zu 7% (davon mit bis zu 7% für soziale Dienstleistungen) dotiert wird.
- Zur Vertretung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft auf Bundesebene wird eine Bundeslandwirtschaftskammer durch Bundesgesetz eingerichtet;
- Sicherstellung der Dienstleistungen der LWKs (Beratung und Förderabwicklung) für die Laufzeit der GAP durch einen Berater- und INVEKOS-Vertrag;
- Sicherung der Finanzierung land- und forstwirtschaftlicher Verbände, Vermarktungs- und Beratungs-organisationen; Stärkung der Qualitätsproduktion (z.B. Rindfleisch, Milch);
- Pilotprojekt für öffentlich bezuschusste Ertrags- und Erlösentgangsversicherung;
- Ausbau der bestehenden Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung unter Berücksichtigung einer notwendigen Anpassung der Katastrophenfondszuschüsse;
- Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsmaßnahme;
- Anhebung der Buchführungsgrenze von 400.000 auf € 550.000,- Umsatz;
- Überprüfung der Strafbestimmungen im Tierseuchenrecht in Bezug auf unbefugtes Betreten von landwirtschaftlichen Anlagen;
- Tiergesundheitsdienst Bienen, ein wirksames und effizientes Bienenschutzprogramm soll entwickelt werden;
- Umsetzung einer österreichischen Eiweißstrategie;
- Forcierung einer nachhaltigen Holznutzung in den heimischen Wäldern;
- Praxisgerechtere Auflagen und Kontrollen; Vorlage einer Lösung für die Almproblematik; Zur Absicherung der Almbauern ist eine praxisgerechte Flächenfeststellung umzusetzen;
- Effizienz und Effektivitätssteigerungen der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, Übertragung an zertifizierte Institute und Transparenz über die Kontrollergebnisse;
- Erhaltung der österreichischen Vielfalt im Bereich des Saatgutes;
- Sicherung des höheren landwirtschaftlichen Schulwesens und Sicherstellung der Eigenständigkeit der landwirtschaftlichen Beratungs- und Bildungseinrichtungen;
- Entwicklung von Fachhochschulstudienlehrgängen für Land- und Forstwirtschaft und einer praxisnahen akademischen Ausbildung im Weinbau in Österreich;
- Professionalisierung, Verbesserung der unternehmerischen Kompetenz als inhaltliche Hauptstoßrichtung im Bildungs- und Beratungsbereich;
- Forschungs- und Innovationsoffensive für die Land- und Forstwirtschaft und Lebensmittelproduktion im Hinblick auf Klimawandel und nachhaltige Ressourcennutzung und Unterstützung der Forschungsinitiative Bioökonomie;
- Kaufkraft stärken
- Arbeitsplätze schaffen, Arbeit zum Menschen bringen, Menschen qualifizieren
- Erreichbarkeit sicherstellen
- Forschungs- und Innovationsoffensive für den ländlichen Raum
- Sicherung einer gleichwertigen Daseinsvorsorge
- Durch regionale Fachkräfteausbildungsprogramme Erhöhung der Einkommen insbesondere von Frauen in den ländlichen Regionen.
- Dauerhafte Verankerung der erhöhten Schwellenwerte bei regionaler Auftragsvergabe.
- Gezielte Förderung der Nahversorgung mit Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Lebensmittel- und Gastronomiebereich.
- Versorgung
aus regionaler, erneuerbarer Energie forcieren.
- Wirksame Anreize für Unternehmen, sich im ländlichen Raum anzusiedeln und weiterzuentwickeln (Jungunternehmerförderung, alternative Finanzierungsformen für KMU, Tourismus)
- Interkommunale Gewerbegebiete schaffen und durch bundesweites IWB-Programm fördern.
- Vereinfachungen bei Betriebsübergaben und Unternehmensnachfolgen, Abbau der Bürokratie in den Bereichen Betriebsanlagenrecht, organisatorische Vereinfachungen in der Gewerbeordnung, im Lebensmittelrecht, im Steuerrecht sowie bei Beschäftigung familieneigener Aushilfskräfte (müssen Pensionsbezieher oder Vollzeitbeschäftigte sein).
- Pilotprojekte für die Auslagerung von Bundesdienststellen und Verwaltungsagenden in strukturschwache Regionen.
- Verstärkte Förderung der betrieblichen Ausbildung und Lehrwerkstätten, sowie Anreize zur Aus- und Weiterbildung durch Qualifizierungsmaßnahmen.
- Schwerpunkt der Forschungs- und
Innovationspolitik auf die Stärkefelder des ländlichen Raumes wie
Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Weinwirtschaft,
Energieproduktion, Tourismus und neue Dienstleistungen (mobile
Services).
- Förderung der Breitbandversorgung mit den erforderlichen Datenraten.
- Bedarfsgerechte Verkehrserschließungen sichern, Verfahren vereinfachen.
- Ausbau des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs
- Sicherung und erforderlicher Ausbau der
Stromversorgungsnetze zur Sicherung der Betriebsentwicklung.
- Entwicklung von Konzepten der mobilen Kinderbetreuung.
- Neben den Mobilitätsbedürfnissen von Berufstätigen sind die Mobilitätsbedürfnisse von Frauen besonders zu berücksichtigen.
- Dorferneuerung und soziale Dienstleistungen weiterentwickeln
- Ausreichende finanzielle Ausstattung der Siedlungswasserwirtschaft
- Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bürgernahen Gesundheitsvorsorge (Landärzte und Hausapotheken)
- Sicherung des Post-Universaldienstes auch in peripheren Regionen (Novellierung Postmarktgesetz).
- Gemeinden als demokratisch legitimierte Träger der wesentlichen Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum stärken, die interkommunale Zusammenarbeit fördern.
1. Umsetzung der GAP-Reform: Mehr Wachstum und
Beschäftigung
2. Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
3. Bildungs- und Forschungsoffensive in der Land- und Forstwirtschaft
Zukunft Ländlicher Raum
Den Lebens- und Wirtschaftsstandort in den ländlichen Regionen
absichern und weiterentwickeln
I) Ziele
II) Umsetzungsmaßnahmen
Erarbeitung eines Masterplanes für den ländlichen Raum
-
Kaufkraft stärken:
Österreich fit für die Zukunft machen
Familienpolitik
Österreich ist ein besonders familien- und kinderfreundliches Land. Alle Kinder sollen in Österreich unbeschwert aufwachsen können und die besten Zukunftschancen haben. Daher wollen wir die Eltern durch Bildungs- und Betreuungsangebote sowie durch finanzielle Zuwendungen bzw. steuerliche Erleichterungen unterstützen. Die elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungsangebote werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut, um jedem Kind, für das ein Betreuungsplatz gesucht wird, einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen. Kinder werden so bestmöglich auf ihre weitere Bildungslaufbahn vorbereitet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert.
Ziel: Ausbau und Stärkung der elementarpädagogischen Einrichtungen als Bildungseinrichtungen
Herausforderung: Quantitative und qualitative Weiterentwicklung der elementarpädagogischen Einrichtungen in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Schaffung von besten Rahmenbedingungen zur Unterstützung für Familien.
Maßnahmen:
- Die elementarpädagogischen Einrichtungen werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Der Bund stellt dazu in den nächsten 4 Jahren 350 Mio. € zur Verfügung. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung sowie der Sprachförderung Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch institutionelle Einrichtungenerfolgt wahlweise durch institutionelle Einrichtungen, Tageseltern, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder im Rahmen gemeindeübergreifender Lösungen, wobei künftig alle Betreuungsformen in der Kindertagesheimstatistik erfasst werden.
- Für die laufenden Kosten der Kommunen soll ein aufgabenorientierter Finanzausgleich geprüft werden.
- Es soll ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr für 4- bis 5- Jährige eingeführt werden.
- Die Elementarpädagogik in den beiden letzten Kindergartenjahren für 4- bis 6- Jährige sorgt für die frühzeitige gesamtheitliche Erfassung des Entwicklungsstandes – insbesondere auch des Sprachstandes - zum Zweck der gezielten Frühförderung von Kindern. Damit wird das Recht auf Bildung schon in der Elementarpädagogik verankert. Wird festgestellt, dass das Kindergartenangebot inklusive Fördermaßnahmen von Kindern mit Sprach- und Entwicklungsdefiziten nicht genutzt wird, so wird das zweite Kindergartenjahr für diese Kinder verpflichtend festgelegt.
Ziel: Finanzielle Unterstützung von Familien und Kindern
Herausforderung: Mehr Transparenz und Vereinfachung bei den Familienleistungen
Maßnahmen:
- Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird zu einem flexibel nutzbaren Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) weiterentwickelt. Für Eltern bedeutet das eine Vereinfachung, mehr Transparenz und Flexibilität. Die Verwaltung wird vereinfacht. Die Gesamtdauer der Eltern-Karenz bleibt unangetastet. Eine ExpertInnengruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner wird beauftragt, einen Wegfall der Zuverdienstgrenze und die Einführung einer Arbeitszeitgrenze zu beraten.
- Reform und Weiterentwicklung der Familienleistungen, insbesondere der Familienbeihilfe, und der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern, mit dem Ziel, Familienförderung zu bündeln, transparenter zu gestalten und den Familien breit zugänglich zu machen. Mittelfristig sollen Familienleistungen erhöht werden.
- In Zusammenarbeit mit allen beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern wird die Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ein- und ausgabenseitig auf die Erreichung seiner Ziele geprüft, um mögliche Reformoptionen für die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen offenzulegen und ggf. umzusetzen
- Die Verhinderung von Armut bei Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden stellt einen weiteren Schwerpunkt der Unterstützung von Familien dar.
Ziel: Weiterentwicklung des Schutzes und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Herausforderung: Leistung eines nachhaltigen Beitrags zur biopsychosozialen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.
Maßnahmen:
- Die Zusammenarbeit zwischen schulischer Tagesbetreuung und außerschulischer Jugendarbeit wird ausgebaut.
- Eine Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe wird vorgenommen und diese gegebenenfalls weiterentwickelt.Der Mutter-Kind-Pass wird evaluiert, qualitativ weiterentwickelt und verstärkt als Instrument der Frühförderung von Kindern genutzt.
- "Frühe Hilfen", Elternbildung und Familienberatung sollen gestärkt werden.
Ziel: Familienfreundliche Gesellschaft und Wirtschaft
Herausforderung: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitiger Wertschätzung der Familienarbeit und echter Wahlmöglichkeitsowie Unterstützung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Maßnahmen:
- Es werden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Familienfreundlichkeit gesetzt (Familien stärken und wertschätzen, Verbot jeder Gewalt gegenüber Kindern, verstärkte Beratungsmaßnahmen zur Verhinderung von bzw. bei Teenagerschwangerschaften und ungewollten Schwangerschaften, Väterbeteiligung in der Erziehungsarbeit).Es werden Initiativen zur Bewusstseinsbildung für die besonderen Bedürfnisse und Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen gesetzt. Gerade im Fall von Behinderung brauchen Familien und ihre Kinder größtmögliche Zuwendung und Förderung.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch Karenzmanagement- Initiativen und die Förderung betrieblicher Kinderbetreuung unterstützt. (Karenzmanagement bedeutet die Etablierung von Auszeitenmanagement in Betrieben sowie von MitarbeiterInnengesprächen über Karriereperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten vor, während und nach der Karenz.)
Jugend
Ziel: Jugendpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Fähigkeiten und Bedürfnisse junger Menschen sollen erkannt und respektiert werden. Individuelle Förderung und Chancengleichheit sind dabei zentral. Dazu zählt auch, dass die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ernst genommen werden. Insbesondere sollen Jugendliche bzw. junge Erwachsene bei der Findung ihres individuell geeigneten Bildungs- und Berufsweges unterstützt und gefördert werden, unabhängig davon, ob sie sich für eine Lehre, eine schulische Ausbildung oder ein Studium entscheiden. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung von Jugendlichen in Politik und Gesellschaft sowie ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen werden ausgeweitet, ihre Anliegen müssen sich stärker in politischen Entscheidungen widerspiegeln.
Herausforderungen:
- Verankerung eines jugendfreundlichen Klimas in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, Betonung der Querschnittsmaterie Jugendpolitik in allen Ressorts
- Verbesserung der Chancengleichheit und Generationengerechtigkeit
- Bestmögliche Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Basis höherer Transparenz und besserer Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen.
Maßnahmen:
Verstärkte Einbindung von Kindern und Jugendlichen in
gesellschaftliche/öffentliche/politische
Entscheidungsprozesse
- Umsetzung der Jugendstrategie und der darin enthaltenen Punkte, damit verbunden die Stärkung der Mitwirkung durch die Implementierung des auf EU-Ebene entwickelten „Strukturierten Dialogs“
- Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene: Folgende konkrete Maßnahmen sind vorgesehen: o Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene o Unterstützung der Einführung von Jugendgemeinderäten o Ausbau und Stärkung der E-Partizipation
- Weiterentwicklung bzw. Implementierung österreichweit einheitlicher Jugendschutzbestimmungen
- Sicherstellung, Evaluation und gegebenenfalls Weiterentwicklung des Kinderrechte-Monitorings und der bestehenden Instrumente
- Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch auf Bundesebene
- Weiterführung, Sicherstellung und gegebenenfalls Weiterentwicklung von medialen Formaten (wie z.B. „Rat auf Draht“) zur Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in bestimmten Lebenslagen.
Bessere Unterstützung von Jugendlichen bei der Findung des passenden Berufs- und Bildungsweges – Vorbereitung auf die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn
- Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich.
- Einrichtung eines Lehrstuhls für politische Bildung
- Förderung der verantwortungsbewussten Medienkompetenz durch die Weiterführung bestehender Projekte und Einrichtungen.
- Ausbau und Optimierung der Berufs- und Bildungsorientierung. Weiterführung und Ausbau der allgemein gültigen Zertifizierungsmöglichkeiten von informellen Lernerfahrungen und deren Berücksichtigung im nationalen Qualifikationsrahmen.
- Fortführung und finanzielle Absicherung der Ausbildungsgarantie
- Qualitätsoffensive im Bereich der Pflichtpraktika in Zusammenarbeit mit Schulen
Verstärkte Unterstützung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen beim Übergang zur Eigenständigkeit
- Herstellung von Kostentransparenz im Bereich der Führerschein-Ausbildung
- Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden Top-Jugendtickets auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (Studententicket) weiter entwickelt werden.
- Schwerpunkt im Bereich der Schaffung von leistbaren Wohnungen mit günstigeren Einstiegskonditionen für Jugendliche, junge Erwachsene und junge Familien.
- Förderung der Errichtung und Sanierung von Studierendenwohnheimen
- „Generation Praktikum“: Im Sinne eines für alle jungen Menschen fairen und förderlichen Einstiegs ins Berufsleben erfolgt eine umfassende Evaluation des Status Quo. Unbezahlter Einstieg ins Berufsleben darf nicht die Regel sein. Darauf aufbauend sollen unter Einbeziehung der Sozialpartner weitere Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung erarbeitet werden.
Integration
Integration ist eine der großen Herausforderungen Österreichs für den Erhalt des sozialen Friedens und des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftliche Vielfalt ist als Chance für Österreich zu nutzen.Defizite im Zusammenleben sollen gezielt vermieden bzw. beseitigt werden, um die Potenziale von Personen mit Migrationshintergrund im Interesse aller Beteiligten noch besser nutzen zu können.
Gesellschaftliche Integration: Werte und Engagement für
Österreich:
- Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich.
- Die Diversität in der öffentlichen Verwaltung wird ausgebaut. Die Sozialpartner unterstützen Diversitätsbemühungen auf Unternehmensebene.
- Das Islamgesetz aus dem Jahr 1912 wird aktualisiert und novelliert werden. Dabei ist nach den Grundsätzen der Parität, staatlicher Neutralität, der Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung vorzugehen. Um auch Imame und islamische Theologen besser in den sprachlichen und gesellschaftlichen Kontext Österreichs einzubetten, sollen diese langfristig in Österreich ausgebildet werden. Das derzeit im Entstehen befindliche islamisch-theologische Bachelorstudium muss daher weiter unterstützt werden.
- Der interreligiöse Dialog mit den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wird fortgeführt und institutionalisiert.
- Um Integrationshemmnisse, wie beispielsweise die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, weiter abzubauen, wird ein Schwerpunkt zur Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund gesetzt.
- Freiwilliges gesellschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit von MigrantInnen wird geschätzt und gefördert, ebenso die aktive Öffnung von Vereinen gegenüber MigrantInnen.
Sprachliche Integration: Deutsch als Fundament
- Das Angebot der sprachlichen Frühförderung wird weiter ausgebaut.
- Es soll ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr für 4- bis 5-Jährige eingeführt werden.
- Die Elementarpädagogik in den beiden letzten Kindergartenjahren für 4- bis 6-Jährige sorgt für die frühzeitige gesamtheitliche Erfassung des Entwicklungsstandes – insbesondere auch des Sprachstandes - zum Zweck der gezielten Frühförderung von Kindern. Damit wird das Recht auf Bildung schon in der Elementarpädagogik verankert. Wird festgestellt, dass das Kindergartenangebot inklusive Fördermaßnahmen von Kindern mit Sprach-und Entwicklungsdefiziten nicht genutzt wird, so wird das zweite Kindergartenjahr für diese Kinder verpflichtend festgelegt.
- Deutsch vor Schuleintritt: Bildung sichert Chancen im Berufs- und Arbeitsleben und ermöglicht eine umfassende Teilhabe in unserer Gesellschaft. Daher werden Kinder und Jugendliche in der Unterrichtssprache Deutsch gezielt gefördert. Schüler mit Sprachdefiziten, sind, insbesondere im Ballungsraum, in vorbereitenden Klassen in der Sprache fit zu machen, damit der schnellstmögliche Eintritt in das Regelschulsystem gewährleistet werden kann. Hierbei wird schulautonom auf das Umfeld (Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund, Bildungsverbünde von mehreren Schulen in Ballungsräumen, etc.) Bedacht genommen.
- Für Erwachsene wird das Sprachförderangebot neu strukturiert und ausgebaut (inkl. niederschwelligem Kursangebot, Online-Deutschkursen).
- Unternehmen, die Deutschkurse anbieten, werden gefördert.
Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum
Erfolg
- In der Arbeitsmarktpolitik wird ein Schwerpunkt auf die Erhöhung der Erwerbsquote von jungen Männern und Frauen mit Migrationshintergrund gesetzt.
- Erworbene Qualifikationen und Kompetenzen werden von Österreich sachgerecht anerkannt, wozu ein eigenes Anerkennungsgesetz erlassen wird.
- Im Sinne einer qualitativen Zuwanderung, welche die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsstandortes berücksichtigt, wird ein umfassendes System zum Migrations- und Integrationsmanagement entwickelt. Auch die RWR-Karte ist weiter zu modernisieren und zu entbürokratisieren.
- Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren nach Studienabschluss wird geprüft, um mehr hochqualifizierte ausländische Studienabsolventen zu einem Verbleib in Österreich zu motivieren.
Schaffung von Integrationsstrukturen: Österreich im
Wettbewerb um die besten Köpfe
- Die Integrationsvereinbarung wird zu einem individuell abgestimmten Integrationsplan zur bestmöglichen sprachlichen, gesellschaftlichen (Werte des Zusammenlebens) und beruflichen Integration weiterentwickelt.
- Öffnung des Kursangebotes für EU-BürgerInnen
- Im Sinn einer verbesserten Willkommenskultur werden die "Welcomedesks" des Integrationsfonds als Erstanlaufstellen für MigrantInnen bundesweit ausgebaut.
- An österreichischen Vertretungsbehörden von Schwerpunktländern werden Integrationsbeauftragte etabliert.
- Die Serviceorientierung im Fremdenrecht und die Möglichkeit des E- Governments werden ausgebaut und bürokratische Integrationshemmnisse abgebaut.
Forschung und Innovation
Ziele:
- Durch Orientierung an der FTI-Strategie in die Spitzengruppe der innovativsten Forschungsländer Europas aufsteigen
- Durch gezielte Maßnahmen mit starker Hebelwirkung höhere private Forschungsinvestitionen auslösen
- Mit Förderung der Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Forschung und Technologieentwicklung, die Wissensgesellschaft stärken, hochqualitative Arbeitsplätze schaffen und Lebensqualität der Menschen sowie Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum und Wohlstand in Österreich steigern;
Herausforderungen: Sicherstellung einer adäquaten öffentlichen Forschungsfinanzierung für exzellente Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Technologieentwicklung, Sicherstellung von Wissenstransfer sowie Hebung des privaten und internationalen Investitionsanteils; Schaffung und Verbesserung von Karriereperspektiven für den Nachwuchs, Effizienzsteigerung bei Forschungsstrukturen und Abbau bürokratischer Hemmnisse;
Maßnahmen: Exzellenz- und Talentförderung: Exzellenten ForscherInnen-Nachwuchs sowie individuelle Talente und Karrierewege forcieren, durch zusätzliche 2500 Doktorats-und Post-Doc-Stellen (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung -FWF, Österreichische Akademie der Wissenschaften - ÖAW, Institute of Science andTechnology Austria - ISTA) sowie Förderung von NachwuchsforscherInnen und TechnikerInnen im wirtschaftsnahen Bereich (FFG) ausbauen. Ressortübergreifendes Maßnahmenpaket, das bereits im Kindergarten- und Schulalter ansetzt, um die Innovationslust junger Menschen zu wecken und das Interesse für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu steigern ( z.B. jährlich 2000 Forschungspraktika Kinderuni, „Jugend Innovativ“).Maßnahmen zur Vermeidung von „Brain Drain“ und zur Unterstützung hochqualifizierter Forscherzuwanderung; Aus- und Weiterbildungsinitiativen für F&E-Personal forcieren. Den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft fördern. Frauenanteil in der Forschung erhöhen;
Innovationsaktives Unternehmertum: Durch Einsteigerangebote die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen erhöhen, Start-Ups durch u.a. geeignete Förder-, Finanzierungs- und Betreuungsangebote forcieren ( z. B. Venture Capital) Ansiedlung F&E-intensiver Unternehmen und F&E-Zentralen international tätiger Unternehmen in Österreich forcieren, Produktions- und Schlüsseltechnologien verstärkt fördern; Vernetzung von Universitäten und Fachhochschulen mit Blick auf Ansiedlung forschender Unternehmen verstärken;
Forschung zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen: Thematische Ausrichtung u.a. auf Lebensqualität, Energie, Mobilität, Gesundheit, demographischen Wandel, integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften und Dienstleistungs- sowie soziale Innovationen. Potentiale der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) heben. „Living labs“ unter Einbindung von Bedarfsträgern, Unternehmen, KonsumentInnen und GSK etablieren.
Forschungsinfrastruktur:
Erneuerung sowie abgestimmter und bedarfsorientierter Ausbau der
Forschungsinfrastruktur auch für die gemeinsame Nutzung durch
Wissenschaft und Wirtschaft sowie Nutzung internationaler
Forschungsinfrastrukturen etwa des European Strategy Forum on
Research Infrastructures (ESFRI); Verwendung von EU-Mitteln zur
Kofinanzierung;
Die gesamte Innovationskette umfassend fördern, von der exzellenzorientierten Grundlagenforschung (stärkere Profilbildung bei der ÖAW und Universitäten) über die angewandte FTI bis hin zur Überleitung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verstärken (z.B. Comet, Bridge, Proof of Concept-Programm, Christian Doppler-Forschungsgesellschaft, Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, Wissenstransferzentren, Austrian Cooperative Research; Einrichtung von zehn Stiftungsprofessuren in wichtigen Technologiebereichen (FFG) und Förderung von Markterschließung für KMU und Start Up-Unternehmen.
Gesamtstrategie für geistiges Eigentum
: Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch
Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für
geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter
Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen
Eigentums.
Österreich als Wissenschafts-, Forschungs- und
Innovationsstandort international stärker verankern:
Internationale und EU-Mittelflüsse nach Österreich durch
Verbesserung des Beratungsangebotes steigern, Sicherstellung des
internationalen Brandings als Wissenschafts- und
Innovationsstandort, Erhöhung von ForscherInnenmobilität sowie
Etablierung eines nachhaltigen Netzwerks von ForscherInnen mit
Österreichbezug; globale Vermarktung österreichischer
Spitzentechnologien und bessere internationale wissenschaftliche
Vernetzung durch Abschluss von Wissenschafts- und
Technologieabkommen mit strategisch relevanten Zielländern;
Wissenschaftsaussenstellen (OSTA) sowie FTI-Attachés in
prioritären Ländern.
Stärkung des Forschungsstandorts Österreich und
Bürokratieabbau:
- In den nächsten fünf Jahren sollen unter Maßgabe budgetärer Möglichkeiten Bundesmittel zur Anhebung der Forschungsquote verfügbar gemacht werden.
- Forschungsfinanzierungsgesetz zur langfristigen Planungssicherheit für Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
- Die außerbudgetäre Basis für F&E u.a. durch Einrichtung einer unwiderruflichen "gemeinnützigen Stiftung Neu" für Zwecke der Forschung, Innovation und Technologie durch die Mittel der FTE-Nationalstiftung, durch integrierte Planung & Nutzung europäischer Mittel (u.a. EFRE, EIB) und durch Anreize für private F&E-Investitionen stärken.
- Zugang zur Forschungsförderungen - vor allem für KMU – stark vereinfachen, Modernisierung des Forschungsförderungsrechts (insbes. Forschungsorganisationsgesetz - FOG, Forschungs- und Technologie- Förderungsgesetz - FTFG, Allgemeine Rahmenrichtlinien - ARR), Entbürokratisierung der Abwicklung von Förderungen, Etablierung einer allgemein gültigen Regelung für Gemeinkostenfinanzierung; erleichterte Inanspruchnahme der EFRE-Mittel unter Gewährleistung der Rechtssicherheit, Vermeidung von Mehrfachprüfungen; Maßnahmen zur Optimierung der Abstimmung bei Forschungsförderungen und Forschungseinrichtungen am österreichischen Forschungsstandort zwischen EU, Bund und Bundesländern.
Sichere Energieversorgung für Österreich
Ziele:Ein effizientes, leistbares und sozial verträgliches Energiesystem garantiert Versorgungssicherheit, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und lebenswerte Umwelt; Vorreiterrolle Österreichs durch konsequente Fortsetzung der österreichischen Anti-AKW-Politik stärken!
Herausforderungen: Europäische Rahmenbedingungen, Energiewende, Weiterentwicklung der Netz-Infrastruktur, Wettbewerb, Verfahrensdauer im Energieinfrastrukturbereich, Fördersystem, Versorgungssicherheit, leistbare Energie
Maßnahmen:Energiepolitischer Rahmen
- Erarbeitung einer Energiestrategie 2030 unter Einbindung aller relevanten Stakeholder o Österreich für die energiepolitischen Herausforderungen rüsten, Berücksichtigung von wirtschafts- und sozialpolitischen Auswirkungen. Chancen für Haushalte und heimische Unternehmen proaktiv nutzen o Laufende Evaluierung/Monitoring der österreichischen Energiepolitik
- Mitgestaltung der europäischen Ziele, Fixierung nationaler Ziele im Einklang mit EU-Vorhaben, Wechselwirkungen zu Klima-Zielen usw. beachten
- Stärkere Konzentration der E-Control auf Regulierungstätigkeit
Energieeffizienz
- Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
- Stabilisierung des Endenergieverbrauchs bei 1.100 PJ pro Jahr bis 2020
- Erreichung des 1,5%-Energieeffizienzziels durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen, Anreize und Motivation, Weiterführung und Optimierung bestehender Programme, verbindliche Branchenverpflichtungen auf gesetzlicher Basis für alle Energieträger – mit dem Ziel, 40% dieser Maßnahmen bei den Haushalten wirksam werden zu lassen, (mit laufendem Monitoring)
- Kein unverhältnismäßiger zusätzlicher Administrationsaufwand in den Betrieben; Stärkung der Energieberatung
- Starke Vorbildwirkung der öffentl. Hand (3% Gebäudesanierung, Beschaffung, Forschung) entsprechend der Kompetenzlage.
Versorgungssicherheit/Infrastruktur
- Umsetzung EU-Infrastrukturverordnung für wichtige europäische Projekte (PCI) durch Koordinierung auf Bundesebene
- Klarstellung des öffentlichen Interesses an im Netzentwicklungsplan angeführten Projekten
- Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastrukturprojekte
- Effiziente, gestraffte UVP-Verfahren, insbesondere durch Ausstattung der Behörden mit Sachverständigen; Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensdauern
- Erleichterte Genehmigung für das Upgrade von bestehenden Stromleitungen
- Bekenntnis zur Errichtung zusätzlicher Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke, zum Ausbau der Netz- und Transportinfrastruktur sowie zu Erdgas als Brückentechnologie
- Fernwärme- und Kälteleitungsausbau, Anpassungen der Instrumente, Abbau des Förderrückstaus
- Paket zur klimaschonenden Bereitstellung von Wärme und Strom
- Sicherung von bestehenden, hocheffizienten, wärmegeführten Biogasanlagen der 2. Generation (Schwerpunkt Reststoffverwertung) durch Nachfolgetarife
- Für alle anderen Biogasanlagen ist eine stranded cost-Lösung anzustreben.
- Förderung neuer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und beihilfenrechtsneutrale Unterstützung bestehender hocheffizienter KWK im Einklang mit EU-Recht, vorzugsweise in Form eines „KWK-Punkte-Gesetzes“
Erneuerbare/Ökostrom/Förderungen
- Fortsetzung des erfolgreichen Ausbaus Erneuerbarer Energien
- Evaluierung des Ökostrom-Förderregimes und Weiterentwicklung im Gleichklang mit EU-Vorgaben
- Umwelt-, wirtschafts-, sozialverträgliches Ökostromsystem – mit dem Ziel einer Marktintegration; Stärkung des Fokus auf Eigenstromverbrauch; Rasche Heranführung der Technologien an die Marktreife; Punktuelle Verbesserungen im Fördersystem
- Auf Unionsebene verstärkte Harmonisierung der Förderregime mitgestalten
- Evaluierung der Energieförderpolitik aller Gebietskörperschaften
- Effizienz, Transparenz und Treffsicherheit der Förderungen erhöhen, Doppelgleisigkeiten vermeiden, Förderpyramide einführen
Europäische Energiepolitik/Wettbewerb
- Stärkung des Wettbewerbes, insbesondere durch o Verwirklichung des EU-Energiebinnenmarkts o Diversifizierung der Energieträger, Energiequellen und Energiewege o Ausbau der Energiedrehscheibenfunktion Österreichs durch internationale Kooperationen, Infrastrukturausbau, Gas- und Pumpspeicher, Handelsplätze
- Fokussierung aller innerösterreichischen Bemühungen zur Durchsetzung gemeinsamer energiepolitischer Positionen auf EU-Ebene
- Schaffung spezifischer Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene für energiemarktrelevante Börsen, die eine transparente und sachgerechte Preisbildung garantieren und rein spekulative Transaktionen hintanhalten
Stärkung des Wirtschafts- und
Beschäftigungsstandorts
- Schutzmaßnahmen für Unternehmen, die aufgrund ihrer exponierter Position durch zusätzliche Energie- oder Zertifikatskosten Wettbewerbsnachteile erleiden, auf Basis strenger Maßstäbe
- Verstärkte Nutzung europäischer Finanzierungsmöglichkeiten
Anstoßen von Innovationen im Energiesystem
- Energieeffizientere Produkte und Prozesse durch neue Materialien bzw. Technologien
- Integration erneuerbarer Energieträger in das Gesamtsystem (Smart Grids, Speichertechnologien)
- Neue Lösungen für intelligentes und nachhaltiges Sanieren suchen
- Intensivierung der Entwicklung von Low Carbon-Technologien in energieintensiven Industrien
- Mobilisierung der Energieforschungsaktivitäten der Unternehmen
- Energieforschung im Rahmen der FTI Strategie der Bundesregierung stärken
Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern
Ziele: Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik. Ökosoziales Handeln ermöglicht wirtschaftliche Nachhaltigkeit, verbessert die Lebensqualität, verringert die Belastung durch Schadstoffe und Lärm, erhält biologische Vielfalt, baut erneuerbare Energie aus und steigert die Energie- und Ressourceneffizienz. Sie nimmt die globale Verantwortung durch eine ambitionierte Klima- und Anti-AKW-Politik wahr und stärkt den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort.
Maßnahmen:Globale Verantwortung: Klimawandel, Anti-AKW Politik
„Raus aus der Erdölfalle!“
- Österreich tritt für ein ambitioniertes Weltklimaabkommen („< 2oC Ziel“) und die Berücksichtigung des Klimaschutzes in internationalen Handelsabkommen ein.
- „EU 2020-Ziele“: Umsetzung der österreichischen Selbstverpflichtung (Erneuerbare Energie 34%; Treibhausgasemissionen -16%, Energieeffizienz +20%);
- Der EU-Emissionshandel muss deutliche Anreize zur Emissionsreduktion und langfristige Planungssicherheit für Investoren schaffen.
- Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im täglichen Leben durch CO2-Reduktion im Verkehr (z.B. E-Mobilität, Ausbau öffentlicherVerkehr und innovative Mobilitätskonzepte), thermische Gebäudesanierung (3%-Ziel) und Fernwärmeanschlüsse;
- Klimapakt zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und des Klimamaßnahmenkatalogs, Festlegung weiterer Maßnahmen bis 2018 samt verbindlichem Sanktionsmechanismus; Evaluierung und Umsetzung der nationalen Klimawandelanpassungsstrategie; Informationsoffensive;
- Aktive Unterstützung der „EU-Klimastrategie 2030“ mit ambitionierten Treibhausgas-, Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Zielen ohne AKWs;
- Einsatz gegen direkte und indirekte AKW-Förderungen; konsequente Weiterführung von Stresstests; Einführung einer Betreiberhaftpflicht;
- Gegen „grenznahe“ AKWs und Lagerstätten werden alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen genutzt.
- Umsetzung der verpflichtenden Stromkennzeichnung in Österreich bis 2015.
Schutz des Lebensraumes und nachhaltige
Ressourcennutzung
- Nachhaltiges Wassermanagement:
- höchstwertige Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge;
- vorausschauende Planung der Wasserbereitstellung und effizientes Wassermanagement zur Sicherung der Wasserversorgung, zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion und zur ökologisch und sozial verträglichen Erzeugung und Speicherung von Elektrizität;
- zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2. Sanierungsprogramm 2016 bis 2021) sind ausreichend Mittel gemäßUmweltförderungsgesetz (UFG) zur Verfügung zu stellen.
- vorsorgender ökologischer Hochwasserschutz (entsprechend den Ministerratsvorträgen vom Sommer 2013) ab 2014 und sorgfältige Instandhaltung desselben, einschließlich nachhaltiger und effizienter Wildbach- und Lawinenverbauung;
- Luftreinhaltung
- verursacherbezogene regionalwirksame Schwerpunktprogramme;
- Maßnahmenpaket zur Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene und innovative Mobilitätsdienstleistungen auch im ländlichen Raum;
- Nachrüstung von LKWs und Off Road-Fahrzeugen mit Partikelfiltern;
- Umstieg auf nachhaltige und feinstaubarme Heizsysteme (Ausbau von Nah- und Fernwärme, Austausch veralteter Kesselanlagen, Erneuerbare Systeme);
- Reduktion von Feinstaub auch im ländlichen Raum;
- Erarbeitung einer neuen österreichischen Biodiversitätsstrategie; Einhaltung und Weiterentwicklung internationaler Abkommen im Landschafts- und Naturschutz;
- Verstärkung der Nachhaltigkeit im Flächenmanagement;
- Stärkung multifunktionaler Artenschutz- und lebensraumbezogener Programme (z.B. im Agrarumweltprogramm); Stärkung der Nationalparks und Naturschutzgebiete;
- Nutzung biogener Ressourcen und Unterstützung der Forschungsinitiative Bioökonomie;
Hohe Lebensqualität und Chancen durch nachhaltiges
Wirtschaften
- Budgetierung der Fördersysteme (z.B. UFG, Klima- und Energiefonds, Gewässerökologie) ermöglicht langfristige Perspektiven für Betriebe, Kommunen, Private und mobilisiert Investitionen für eine nachhaltige Wirtschaft im Inland; Abwicklung über die KPC in Bundesverantwortung weiterführen.
- Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft nach dem Ergebnis der Investitionskostenerhebung entsprechend der budgetären Möglichkeiten
- Bereitstellung und Verwendung erneuerbarer Energieträger, um fossile Energieträger zu reduzieren;
- Öko-Innovation durch Information, F&E, Anwendung und Export von Umweltspitzentechnologien, Umweltdienst- und Ingenieurleistungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung;
- Stärkung der F&E für lebensraumrelevante Fragen des Klimawandels, auch zur Absicherung der Lebensmittelversorgung und im Rahmen energiesystemrelevanter Bereiche
- Reduktion von Lebensmitteln im Abfall um mind. 20%, Verringerung der Umweltbelastung durch Schadstoffreduktion, Schließung von Stoffkreisläufen, Stärkung der Wiederverwendung, hochwertiges Recycling (AbfallendeVO-Boden, Recycling-BaustoffVO) und Rückgewinnung kritischer Rohstoffe;
- „ALSAG neu“ auf Basis standort- und nutzungsspezifischer Sanierungsziele und einer verursachergerechten gesicherten Finanzierung;
- Initiative im Bereich einer bundesweiten strategischen Raumplanung unter Einbindung der Ländern, beispielsweise zur Verhinderung der voranschreitenden Bodenversiegelung, Zersiedelung etc.;
- Effiziente Abwärme-Nutzung in Industrie und Gewerbe;
- Effiziente und kürzere UVP-Verfahren, Sicherung der Bürgerrechte, dafür ausreichend Personalressourcen bereitstellen;
- Evaluierung von Anlagengenehmigungen mittels Bundesverfahrensmonitoring;
Verkehr und Infrastruktur
Ziel:Gesamtverkehrsplan stärken und verkehrsträgerübergreifende Strategie weiterentwickeln: Das Ziel der Bundesregierung ist, den Mobilitätsbedarf der Menschen und der Wirtschaft durch eine effiziente, nachhaltige und intermodale Gestaltung des Verkehrssystems unter freier Wahl der Verkehrsmittel für die Zukunft sicherzustellen.
Herausforderung:Auf dem Gesamtverkehrsplan für Österreich als Arbeitsgrundlage aufbauend wird zu den wesentlichen verkehrspolitischen Herausforderungen in vertiefenden Projektfeldern (moderne Infrastruktur, flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr, Güterverkehr und Logistik, Raumentwicklung und Verkehr sowie Bewusstseinsbildung) unter breiter Einbindung von Stakeholdern und ExpertInnen eine gemeinsame verkehrsträgerübergreifende Strategie der österreichischen Bundesregierung erarbeitet.
Maßnahmen:- Infrastruktur gezielt und bedarfsgerecht ausbauen und
erneuern: Eine leistungsfähige Volkswirtschaft wie Österreich
benötigt funktionierende und bedarfsgerechte öffentliche
Infrastrukturen. Generell sind beim Infrastrukturausbau die
Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern zu verbessern,
insbesondere durch den weiteren Ausbau der Güterterminals, der
Bahnhöfe und Park & Ride-Anlagen.
- Hochrangiges Straßennetz: Im hochrangigen Straßennetz ist mit der Evaluierung 2010 das mittelfristige Investitionsprogramm der Asfinag definiert, das mit den jeweils 6-jährigen Rahmenplänen umgesetzt und weitergeführt wird. Ungeachtet dessen wird das Investitionsprogramm einer neuen Evaluierung unterzogen.
- Schieneninfrastrukturoffensive: Grundlage für die Fortführung der Schieneninfrastrukturoffensive bildet das Zielnetz. Der Rahmenplan der ÖBB wird im Hinblick auf den Mobilitätsbedarf von Wirtschaft und Bevölkerung (Taktfahrplan, Sicherheit, Barrierefreiheit, Darstellung der volkswirtschaftlichen Effekte) weiterentwickelt. Ungeachtet dessen wird das Investitionsprogramm einer neuen Evaluierung unterzogen.
- Bei Investitionen von Asfinag und ÖBB werden Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen, insbesondere durch Überprüfung von Normen und Vorschriften, weitergeführt.
- TEN Förderungen: Die Beteiligung an TEN-Förderungen ist weiterhin durch gemeinsames Vorgehen mit den Nachbarländern zu optimieren.
- ÖBB: Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden unter anderem eigenkapitalstärkende Maßnahmen und strategische Partnerschaften bei der RCA bzw. bei spezifischen Geschäftsfeldern überprüft.
- VDV-Bestellungen: Die Anwendung wettbewerblicher Verfahren wird weiter verfolgt. Dabei ist nach Maßgabe fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen und nach den Kriterien des Kundennutzens und der gesamtwirtschaftlichen Vorteilshaftigkeit vorzugehen. Prioritär bleibt die Nutzung der Direktvergabe.
- Privatbahnen: Um die notwendige Modernisierung, die Sicherheit und den Kundennutzen sicherzustellen, werden auch bei den Privatbahnen die erforderlichen Investitionen in Abstimmung mit den Ländern unterstützt.
- Anschlussbahnen: Um einen möglichst hohen Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene zu ermöglichen sowie aus standortpolitischen Zielsetzungen ist das Förderprogramm für die Anschlussbahnen fortzuführen, wobei die künftige Ausrichtung einer Evaluierung unterzogen wird.
- Finanzierung von
Infrastrukturen: Bei der Finanzierung von
Infrastrukturprojekten wird – insbesondere am Beispiel des Projekts
Breitspur – geprüft, inwieweit alternative und innovative
Finanzierungsformen wie PPP, mit dem Ziel der Erweiterung der
Finanzierungsmöglichkeiten zur Anwendung gelangen können. Die
österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Beibehaltung des
bewährten Systems der PKW-Vignette und der LKW-Maut für das
hochrangige Straßennetz. Darüber hinaus werden nach Maßgabe der
Aufkommensneutralität alternative Vignettenkategorien geprüft. Das
LKW-Mautsystem soll wirtschaftsverträglich unter Berücksichtigung
der europäischen Entwicklung gestaltet
werden.
- Verwaltungskosten sparen
- Raumordnung: Die raumwirksame Planung zwischen Bund und Ländern soll verstärkt und verbindlich koordiniert werden, die bestehende Zusammenarbeit ist zu fördern. Um dem öffentlichen Interesse an hochrangiger Infrastruktur Rechnung zu tragen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bedarf es Verhandlungen mit den Ländern über eine Reform der Raumordnung mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes (Korridorplanung).
- Verfahren:
Zur Förderung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts
Österreich setzt sich die Bundesregierung für eine
verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen
Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der
Beteiligungsrechte, ein. Die europarechtlichen Rahmenbedingungen im
Infrastrukturausbau sind Grundlage für die Weiterentwicklung der
Verfahren.
- Öffentlichen Verkehr attraktiver gestalten: Ziel ist ein
flächendeckendes, für alle zugängliches und leistbares Angebot an
öffentlichem Verkehr, um die Bedürfnisse im Arbeits- und
Freizeitverkehr zu befriedigen und die Erreichbarkeit zu
verbessern.
- Taktfahrplan: Um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu steigern, wird das System des integrierten Taktfahrplans nach Schweizer Vorbild etappenweise eingeführt und das Angebot im Nah- und Fernverkehr nach budgetären Möglichkeiten bestehender Systeme ausgeweitet.
- Koordination Nahverkehr: Mit einer verbindlichen organisatorischen Zusammenarbeit der wesentlichen Akteure soll das Tarifsystem einheitlicher und einfacher gestaltet werden und eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei Ticketing- (wie E-Ticket) und Informationssystemen gewährleistet werden.
- Postbus: Im
Busbereich wird durch die Ausschreibung von Verkehrsdiensten eine
verschärfte Wettbewerbssituation Platz greifen. Ungeachtet dessen,
dass das Unternehmen Postbus die Produktionskosten senken muss,
gilt es, in Bezug auf die erhöhten Personalkosten Rahmenbedingungen
zu schaffen, die es dem Unternehmen ermöglichen, an diesem
Wettbewerb unter fairen Bedingungen für alle am Wettbewerb
Beteiligten teilzunehmen.
- Innovative Mobilität:
- Verkehrsauskunft Österreich: Eine verkehrsträgerübergreifende und auf Echtzeit-Daten basierende Verkehrsauskunft für ganz Österreich soll umgesetzt werden.
- Umsetzung des Maßnahmenplans Elektromobilität in und aus Österreich
- Umsetzung und
Weiterentwicklung des Intelligente
Verkehrssysteme-Aktionsplans
- Verkehrssicherheit verbessern: Seit den 1970er-Jahren
ist es gelungen, die Zahl der Verkehrstoten pro Jahr um über 80
Prozent zu reduzieren. Österreichs Straßen müssen aber noch
sicherer werden. Dabei steht im Vordergrund, die Sicherheit
schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen wie insbesondere von Kindern
weiter zu verbessern. Der umweltfreundliche Radverkehr soll
ebenfalls sicherer gemacht werden.
- Verstärkter Einsatz von Alkohol-Interlocks
- Prüfung der Voraussetzungen für die Einführung des eCall
- Europaweite Einführung von Gigalinern verhindern
- Sparsame und effiziente
Neuorganisation der
verkehrssicherheitsbehördlichen Agenden (Schiene, Luft, Wasser)
unter Bündelung von Ressourcen
- Verkehrsrecht modernisieren: Das Verkehrsrecht (insbes.
die Strasse StVO)) soll modernisiert und an die verschiedenen
Mobilitätsbedürfnisse angepasst werden.
- Fertigstellung des Verkehrsstatistikgesetzes
- Durchsetzung der Passagierrechte verbessern:
Kosteneffiziente und unternehmensverträgliche Organisation der
verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung für Passagierrechte unter
Nutzung bestehender Strukturen.
- Luftverkehrsstandort nachhaltig weiterentwickeln: Die
Österreichische Bundesregierung bekennt sich zum
Luftverkehrsstandort Österreich, dessen nachhaltige Stärkung und
Weiterentwicklung für Wirtschaftswachstum und für eine Absicherung
von Arbeitsplätzen sorgt. Die Drehscheibenfunktion des Flughafens
Wien ist zu erhalten und zu stärken (bei Bedarf Unterstützung des
Baus einer dritten. Piste).
- offensive Fortführung der Road Map „Luftfahrt 2020“
- effiziente und kostenoptimierte Flugsicherung, in Abstimmung mit anderen europäischen Staaten
-
Weiterentwicklung der Austro Control: Ziel ist die Trennung
der Aufgaben der Luftfahrtagentur von den Aufgaben der
Flugsicherung Einbindung der
Luftverkehrsinfrastruktur in intermodale
Verkehrskonzepte: Überprüfung der Flugabgabe im Gleichklang
mit unseren wichtigsten Nachbarn und Handelspartnern
Liberalisierung von Luftverkehrsabkommen nach Maßgabe fairer
und transparenter Wettbewerbsbedingungen
- Wasserstraße stärken, Hochwasserschutz ausbauen:
- o
Wasserstraße: Um die Position dieses Verkehrsträgers weiter
zu stärken wird sowohl die Umsetzung der im „Nationalen Aktionsplan
für die Donauschifffahrt“ bis 2015 vorgesehenen Maßnahmen,
insbesondere Güterverkehr und Ausbildung, unter Einhaltung aller
internationalen Standards forciert, als auch ein neuer „NAP“ für
die Jahre 2016 bis 2022 in Einklang mit dem EU-Programm für die
Binnenschifffahrt „NAIADES“ und der „Donauraumstrategie“
ausgearbeitet. Die Häfen sind als trimodale Umschlagszentren zu
attraktiveren.
- Hochwasserschutz: Die Bundesregierung bekennt sich zur Vorziehung der im Rahmen der „Zweiten 15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz entlang der Donau“ geplanten Projekte um vier Jahre und damit zur Fertigstellung dieser Projekte bis zum Jahr 2019. Des Weiteren bekennt sich die Bundesregierung zur raschen Umsetzung der Absiedelungs- und Baumaßnahmen des vertraglich vereinbarten Hochwasserschutzes im Eferdinger Becken und zur Sanierung der Hochwasserschutzanlagen (z. B. Marchfeldschutzdamm) der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) bis zum Jahr 2019.
- Digitale Zukunft aktiv gestalten: Die Bundesregierung setzt sich für eine „digitale Offensive“, insbesondere die flächendeckende Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur (Festnetz und/oder Mobilfunktechnologie) ein. Neben dem wettbewerbsorientierten Ausbau technologieneutraler Breitband-Infrastruktur werden Maßnahmen zur Schließung der „Digitalen Kluft“ (Stadt/Land und Alt/Jung) ergriffen.
- Prüfung eines gemeinsamen Regulators für Energie, Schiene, Straße, RTR:
- Post Prüfung der Weiterentwicklung des Universaldienstes.
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen
Bildung
Ziel: Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung
Herausforderung: Erreichung des Barcelona-Ziels (33% Betreuungsquote) in allen Bundesländern
Maßnahme: Der Bund stellt bis 2017 in Summe 350 Mio. € Anschubfinanzierung zur Verfügung. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Unter-3-Jährigen-Betreuung, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung und der Sprachförderung. Institutionelle Einrichtungen, Tageseltern, betriebliche Lösungen oder gemeindeübergreifende Projekte werden forciert.
Ziel: Elementarpädagogik stärken
Herausforderung: Weiterentwicklung der Qualität
Maßnahme: An den Pädagogischen Hochschulen wird das Fort- und Weiterbildungsangebot im Bereich der Elementarpädagogik ausgebaut und geht inein Ausbildungsangebot über; der Forschungsauftrag umfasst insbesondere auch die Elementarpädagogik.
Ziel: Kindergarten als Bildungseinrichtung stärken
Herausforderung: Frühest mögliche Förderung aller Kinder
Maßnahme: Im Alter von vier Jahren wird in einem Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden der Entwicklungstand (Schwerpunkt Sprachstandfeststellung) umfassend festgestellt. Entsprechende Fördermaßnahmen und Unterstützung von Begabungen, insbesonders die frühe sprachliche Förderung bis zur Schuleingangsphase werden verstärkt.
Ziel: Übergangsmanagement vom Kindergarten zur Volksschule
Herausforderung: Bessere Übergänge ermöglichen
Maßnahme: Schaffung der Voraussetzungen für das Weiterleiten der notwendigen pädagogischen Informationen vom Kindergarten an die Volksschule nach der SchülerInneneinschreibung; Weiterentwicklung von Kooperation von Kindergarten-und VolksschulpädagogInnen.
Ziel: Schuleingangsphase und Stärkung der Volksschulen
Herausforderung: Übergänge gut gestalten und Grundkompetenzen stärken
Maßnahme: Das letzte (verpflichtende) Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre werden als gemeinsame Schuleingangsphase aufgefasst. Im Bereich der Schuleingangsphase sowie in der gesamten Grundstufe I und II ist das jahrgangsübergreifende Unterrichten mit flexibler innerer Differenzierung an jeder Schule möglich. Für Kinder mit Sprachförderbedarf werden verpflichtende sprachliche Intensivkurse eingerichtet, damit die Schuleingangsphase erfolgreich absolviert werden kann. Schulautonom können bis einschließlich der 3. Schulstufe alternative Leistungsbeschreibungen festgelegt werden. Weiterentwicklung der Lehrpläne in Richtung Kompetenzorientierung mit der klaren Fokussierung auf die verstärkte Vermittlung der Grundkompetenzen (kognitiv, affektiv, psychomotorisch) und insbesondere der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Auf Basis eines transparenten bundeseinheitlichen Controllingsystems und entsprechender qualitätssichernder Maßnahmen werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung gestellt, um Begabungs-/Begabten-, Förder- und Stützmaßnahmen in allen Bereichen – insbesonders auch im Bereich der Sprachentwicklung – schulautonom zu setzen. Dafür wird ein Rahmenmodell erarbeitet, welches auf regionale Unterschiede, Standortgrößen und spezifische sozioökonomische Rahmenbedingungen der Schulen Rücksicht nimmt.
Ziel: Berufs- und Bildungswegorientierung mit persönlicher Stärkenanalyse
Herausforderung: optimale Förderung und Unterstützung der SchülerInnen bei der Bildungs- und Berufswahl entlang von individuellen Interessen und Begabungen
Maßnahme: Berufs- und Bildungswegorientierung als verbindliche Übung auf der gesamten Sekundarstufe I mit flexiblen Formen der Umsetzung im Unterricht und unter Einbeziehung externer ExpertInnen.
Ziel: „Polytechnische Schule PLUS“ – Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Ausbildungswege
Herausforderung: individuelle Vorbereitung auf den weiteren Bildungsweg oder Berufseinstieg
Maßnahme: Die Polytechnische Schule als Orientierungs- und Übergangsschule mit Wahl- und Pflichtmodulen zum Nachholen von Berechtigungen; individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung durch modularisierten Unterricht.
Ziel: qualitativer und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe
Herausforderung: Sicherstellung des Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter/nicht-verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung
Maßnahme: Zur Verbesserung der Wahlfreiheit soll in Abstimmung mit dem Schulerhalter (klassenweise) an jedem Schulstandort mit mehr als einer Jahrgangsklasse oder in zumutbarer Entfernung neben einer Klasse mit nichtverschränkter Form, mindestens eine Klasse pro Schulstufe in verschränkter Form ganztätig geführt werden, wenn der Bedarf entsprechend der derzeitigen Rechtslage gegeben ist (12 bzw. 15 Schüler). Berechtigungssprengel werden verankert (zwischen den Schulerhaltern ist Einvernehmen über die Kostentragung herzustellen, bei kleineren Schulen ist auf den Erhalt der Schulstandorte zu achten). Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen werden forciert; Die Vorgaben der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG bleiben davon unberührt.
Ziel: Stärkung der Schulautonomie
Herausforderung: mehr Gestaltungsspielräume an allen Schulen
Maßnahme: Stärkung der Profilbildung in Schulen zB durch die Flexibilisierung der Zeitstruktur an Schulen; Ausbau der kompetenzorientierten Mitwirkung der SchulleiterInnen bei der PädagogInnenauswahl; Mitwirkungspflicht der SchulleiterInnen bei der Fort- und Weiterbildung der PädagogInnen im Sinne der Ergebnisverantwortung und Qualitätssicherung; Flexiblere Einsatzmöglichkeiten der den Schulen zugewiesenen Ressourcen, sowie zusätzliche Stundenkontingente und standortübergreifende Stundenpools für Förderbedarfe in Form von „Projekttöpfen“(nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten), insbesonders im Volksschulbereich. Umfassende Durchforstung der Schulgesetze zur Optimierung autonomer Gestaltungsmöglichkeiten; in der Neuen Mittelschule (NMS) soll die Doppelbesetzung bei gleichbleibender Stundenanzahl zu einem Drittel auch für andere Fächer als Deutsch, Englisch und Mathematik möglich sein.
Ziel: Politische Bildung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I
Herausforderung: Vorbereitung junger Menschen auf das gesellschaftliche und politische Leben
Maßnahme: Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich.
Ziel: Verbesserung des Zugangs zu elektronischen Medien für Schulen und SchülerInnen
Herausforderung: Moderne Technologien im österreichischen Schulwesen verankern
Maßnahme: schrittweise Ergänzung der klassischen Unterrichtsmittel (zB Schulbücher) durch digitale Medien (zB Tablet-PCs, E-Books, „Bildungs-Apps“) im Rahmen der Schulbuchaktion und unter Einbindung der Schulerhalter.
Ziel: Stärkung der Schulpartnerschaft
Herausforderung: Einbindung von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen aller Schularten
Maßnahme: Im BMUKK wird ein gesetzlich verankerter Bundes-Schulpartner-Beirat eingerichtet, der jedenfalls aus den VertreterInnen von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen aller Schularten besteht. Diese Möglichkeit kann auch auf Landesebene eröffnet werden.
Ziel: Ausbau der Integrationsklassen und Weiterentwicklung der inklusiven Bildung
Herausforderung: Gemeinsame Bildungsmöglichkeiten für alle SchülerInnen
Maßnahme: Schulversuche auf der Sekundarstufe II weiterentwickeln; Evaluierung und Erprobung von Modellen der integrativen Berufsausbildung an BMS; Konzeption von Modellregionen zur optimalen und bedarfsgerechten Förderung aller SchülerInnen dieser Region mit wissenschaftlicher Begleitung; Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Zentren; Überarbeiten der Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf über die gesamte pädagogische Bandbreite. Die Höhe der SPF-Quote soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Verankerung der inklusiven Pädagogik in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Rahmen der integrativen Berufsausbildung.
Ziel: Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Schule und Lehre
Herausforderung: Anrechnung von Schulzeiten auf die Lehrausbildung und umgekehrt
Maßnahme: SchülerInnen der AHS und BMHS sowie Lehrlingen soll durch Anrechnung erworbener Qualifikationen eine bessere Durchlässigkeit in Bildungs-und Ausbildungswegen ermöglicht werden.
Ziel: Gleiche Zahl an Ausbildungsstunden für alle Lehrlinge
Herausforderung: Unterschiedliche Anzahl an Ausbildungsstunden
Maßnahme: Es soll mindestens 1260 Ausbildungsstunden an Berufsschulen im Einvernehmen mit den Sozialpartnern für alle Lehrberufe geben. Die Verteilung orientiert sich am Berufsbild.
Ziel: Weiterentwicklung der österreichischen Erwachsenenbildung
Herausforderung: Zugang zu Bildung im Erwachsenenalter erleichtern
Maßnahme: Verlängerung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Nachholen von Bildungsabschlüssen (Basisbildung und Pflichtschulabschluss); Ausbau der Bildungsinformation und der Bildungsberatung im Bereich der Erwachsenenbildung
Ziel: Stufenplan zur täglichen Bewegungseinheit
Herausforderung: Aufwertung von Bewegung und Sport
Maßnahme: Im Rahmen der Schulautonomie und in ganztägigen Schulformen Einführung von bis zu fünf Einheiten „Bewegung und Sport“ (Unterricht, Pause, Schwerpunkte, Freizeit); Schwerpunkt Volksschule; Kooperationen mit Sportvereinen;
Ziel: Schulen in freier Trägerschaft
Herausforderung: bestehendes alternatives Bildungsangebot mit reformpädagogischen Schwerpunkten erhalten
Maßnahme: Kooperationen mit Schulen in freier Trägerschaft fördern. Unterstützungsstrukturen aufrechterhalten und verbessern.
Ziel: Etablieren der neuen PädagogInnenbildung unter Nutzung regionaler Synergien
Herausforderung: neue PädagogInnenbildung mit den unterschiedlichen Trägern etablieren und die Fort- und Weiterbildung verstärken.
Maßnahmen: Verankerung der neuen PädagogInnenbildung auf Basis eines gesamtösterreichischen Entwicklungsplans durch den Qualitätssicherungsrat; Ausbau von berufsbegleitend organisierten Studienangeboten für QuereinsteigerInnen; Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen;
Ziel: Internationalisierung des österreichischen Bildungswesens
Herausforderung: Stärkung der Diversitätskompetenz für Lehrende und der interkulturellen Kompetenz für Lernende
Maßnahme: internationale Kooperations- und Austauschprojekte als wichtige Quelle der Kompetenzentwicklung für Lernende und Lehrende; Mobilität und grenzüberschreitende Kooperationen; Teilnahme an europäischen und internationalen Bildungsprogrammen; internationale Austausch- und Partnerschaftsprojekte von Schulen; Auslandsschulen
Ziel: Begabungs- und Begabtenförderung – Entdecken und fördern aller Talente und Begabungen
Herausforderung: Ausbau der Begabungs-/Begabtenförderung an Schulen
Maßnahmen: Ausbau der Begabungserkennung und Begabtenförderung; Stärkung der anwendungsorientierten Begabungsforschung und der vorhandenen Netzwerke und Kooperationen; Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ziel: Schulmanagement neu
Maßnahme: Entlastung von administrativen Tätigkeiten der LehrerInnen zu Gunsten der Pädagogik durch Vereinheitlichung und Straffung der Verwaltungsabläufe in den Schulen
Wissenschaft
Ziel: Wissenschaft und Forschung werden als elementare Stützen der gesamtstaatlichen Entwicklung Österreichs und seiner Potentiale langfristig abgesichert.
Herausforderung: Rahmenbedingungen und strukturelle Voraussetzungen müssen bestmöglich, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert gestaltet werden.
Zur Erreichung dieser Ziele wurden drei Projekte für Österreich entwickelt:Eine Gesamtstrategie für Universitäten und Forschung in Österreich: durch beste Lehr- und Studienbedingungen zu einem innovativen Klima und an die internationale Spitze
- Die Positionierung in internationalen Vergleichen wird durch eine Stärkung des tertiären Sektors und der Forschung, das heißt durch verbesserte budgetäre Rahmenbedingungen, erhöht. Konkrete budgetäre Maßnahmen, um das Ziel, 2 % des BIP für tertiäre Bildungseinrichtungen bis 2020 zu halten, werden gesetzt (Karrieremaßnahmen, Medizinische Fakultät Linz; Anreize für mehr private Investitionen werden geschaffen).
- Die weiteren gesetzlichen Schritte zur Studienplatzfinanzierung werden wie vorgesehen umgesetzt, der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan wird erstellt, die Gesamtzahl der an den Universitäten zugelassenen Studierenden soll nicht verringert werden. Im Zuge der Ausweitung der derzeitigen Kapazitätsregelung (derzeit 5 Felder) werden dabei weitere Stellen für Professoren bzw. Professorinnen (bis zu 200 Stellen im Sinn der bisherigen Vorgangsweise) geschaffen und die Betreuungsverhältnisse verbessert.
- Die gesamthafte Hochschulentwicklung ist für Österreich von großer Bedeutung. Dabei sind die Qualität, die Leistung, die Profilbildung, ein effektiver Mitteleinsatz und erforderliche Infrastrukturmaßnahmen (Bauleitplan, Großforschungsinfrastruktur), eine optimale Durchlässigkeit zu, an und zwischen den tertiären Bildungsinstitutionen sowie eine qualitätsorientierte Governance (z.B. schlankes und effizientes Berichtswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Wirkungsorientierung) sowie die Qualität der Lehre und der Studienberatung und deren Verbesserung wesentliche Eckpfeiler. Die Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulplans und der Hochschulkonferenz wird fortgeführt, ebenso die Pädagog/innenbildung neu.
- Geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Exzellenz-Schwerpunkte in Österreich werden gefördert, ebenso Themen im Kontext von Wissenschaft und Ethik.
- Universitätsgesetz (UG): Es erfolgt eine Weiterentwicklung im Hinblick auf Planungssicherheit, im Hinblick auf vorhandene Befristungen und legistische Vereinheitlichungen und unter Bedachtnahme auf Evaluierungen (z.B. § 124, § 64 Abs 4, § 66 u.a.). Es erfolgen Anpassungen im Studienrecht (Durchlässigkeit, Weiterbildung, Studien- und Prüfungsbereich, mehr Verbindlichkeit bei Aufnahmeverfahren).
- Konzepte im Zusammenhang mit Problemstellungen bei einer asymmetrischen Studierendenmobilität werden erarbeitet. Die Quotenregelung bzw. eine entsprechende Nachfolgeregelung sollen dauerhaft abgesichert werden. Es bedarf einer gesamthaften Betrachtung bei der Entwicklung und des Ausbaues der Medizin-Studienplätze in Österreich (auch hinsichtlich der postpromotionellen Ausbildung und Berufsausübung). Der klinische Mehraufwand wird nach den Kriterien von Einfachheit, Einheitlichkeit und Transparenz bis Anfang 2015 neu geregelt. Dabei sollen ein klares Pauschalierungssystem, ein leistungsgerechtes und verantwortungsvollesZusammenwirken, eine exakte Kosten- und Leistungssteuerung (unter Wahrnehmung wechselseitiger Verantwortung, der Berücksichtigung der Personalentwicklung sowie von Infrastrukturfragen) und die jeweiligen eigenen Aufgabenstellungen von Wissenschaft und Krankenversorgung sowie die Bedachtnahme von Kooperationen von Spitalsträgern mit medizinischen Privatuniversitäten, wesentliche Parameter sein.
Unser Ziel: 50.000 Fachhochschulplätze bis 2018
- Im Rahmen eines zukünftigen Fachhochschulentwicklungs- und - finanzierungsplans werden die Fachhochschulplätze auf 50.000 Plätze ausgebaut, die Fördersätze werden erhöht.
- Die Angebote für Absolventen/innen des dualen Systems und des berufsbildenden Schulwesens werden weiterentwickelt, u.a. mit dem Zweck einer vermehrten Anrechnung facheinschlägiger Qualifikationen.
Qualitäts- und Leistungspaket für Studierende und
Jungforscher/innen Österreich
- Die Zahl der Laufbahnstellen wird erhöht, neue Laufbahnprogramme werden angeboten. Die Zahl der Forschungsstellen für Doktoranden, Postdoktoranden und in Doktoratskollegs wird erhöht; Wissenstransferzentren werden eingerichtet. Neue Karrieremöglichkeiten bzw. Karrieremodelle werden erarbeitet, Frauenförderungsmaßnahmen, geschlechtsspezifische Maßnahmen, ebenso Familien- und Berufsvereinbarkeitsmaßnahmen, sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Studium und von nichttraditionellen Zugängen zum Studium im gesamten Hochschulsektor werden gesetzt. Leistung, Verantwortung und gestärkte Partizipationsmöglichkeiten für hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal müssen wichtige Parameter einer erfolgreichen hochschulischen Entwicklung sein.
- Zur Stärkung des Europäischen Gedankens soll die Beteiligung der österreichischen Studierenden und Lehrenden an europäischen Mobilitätsprogrammen (z.B. Erasmus) weiterhin gesteigert werden.
- Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz wird im Hinblick auf mögliche Reformpunkte unter Einbeziehung Beteiligter evaluiert bzw. novelliert (Wahlrechtsfragen, Gestions- und Haftungsfragen, u.a.)
Frauen
Ziel: Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen und Gender Budgeting vorantreiben
Herausforderung: Der steigenden Beratungs- und Betreuungsnachfrage gerecht werden
Maßnahmen:
- Absicherung und Ausbau der notwendigen Einrichtungen (z.B. Gewaltschutzzentren, Notwohnungen sowie Frauen und Mädchenberatungsstellen)
- Gender Budgeting: Wirksamkeit überprüfen und Umsetzung von Gender Budgeting gemeinsam mit dem BMF konsequent vorantreiben
Ziel: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt
Herausforderung: Einkommensunterschiede verringern, Frauen am Arbeitsmarkt entsprechend ihrer Qualifikationen fördern und Diskriminierungen beseitigen
Maßnahmen:
- Gemeinsam mit den Sozialpartnern versteckte Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen (Aufhebung der Stereotype und Neubewertung der Arbeitsfelder mit dem Ziel existenzsichernde Einkommen zu schaffen, Anrechnung von Elternkarenzzeiten in Kollektivverträgen als Dienstzeiten).
- Fortführung des „NAP Gleichstellung“: Schwerpunkt zur Bewusstseinsbildung über die Vor- und Nachteile von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gemeinsam mit AMS, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Sozialpartnern. Informationsrecht über Vollzeitarbeitsangebote sowie Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe. Maßnahmenbündel für qualifizierte Teilzeitarbeit. Frauenförderung im Betrieb (Mentoring, Frauenförderpläne)
- Einkommenstransparenz: Gehaltsangaben in Stelleninseraten und Einkommensberichte evaluieren und gegebenenfalls unter Einbindung der Sozialpartner weiterentwickeln (z.B. Maßnahmenplan, Antragsrecht).
- Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Politik, Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Einrichtungen der Selbstverwaltung. Als Vorbild dafür soll die Regelung der Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen von März 2011 dienen.
- Mehr Frauen in atypische Berufe: Aufbau einer Informationsplattform „Frauen/Mädchen in die Technik“, Weiterführung gezielter Projekte für atypische Berufe und Evaluierung der Lehrstellenförderung zur Ausbildung von Mädchen in atypischen Berufen auf ihre Wirksamkeit
- Karenzmanagement: Ausbau und Weiterentwicklung der AMS- WiedereinsteigerInnenberatung. Forcierung von MitarbeiterInnengesprächen über Karriereperspektiven vor und nach der Karenz sowie Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines strukturierten Karenzmanagements im Betrieb.
Ziel: Sicherheit für Frauen erhöhen
Herausforderung: Frauen ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges und gewaltfreies Leben ermöglichen
Maßnahmen: Soziale Sicherheit und Gewaltschutz
- Informationskampagne zum Thema Frauen und Pensionen (Pensionssplitting, Teilzeit, Elternkarenz etc.) unter anderem durch Aushändigung einer genauen Information im Zuge der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes.Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes, Erstellung einer aktuellen „Kinderkostenanalyse“ und darauf aufbauend eine Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen.
- Interministerielle Arbeitsgruppe zum NAP „gegen Gewalt an Frauen“ fortsetzen
- Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzgesetze insbesondere forensischer Beweissicherung
Ziel: Aktionsplan Frauengesundheit
Herausforderung: Qualitätsverbesserung der medizinischen Angebote für Frauen unter dem Aspekt des biopsychosozialen Modells
Maßnahmen:
- Stärkere Einbindung von Gendermedizin in der Krankenversorgung, Forschung und Rehabilitation
- Ausbau von „FirstLove-Ambulanzen“ und Frauengesundheitszentren in allen Bundesländern
- Vorsorgeprogramme zu spezifischen Frauengesundheitsthemen (z.B. Osteoporose, Mamma-Screening)
Ziel: Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts und der Gleichbehandlungsinstrumente
Herausforderung: Sexualisierte Darstellungen in Werbung und Medien aufzeigen und zurückdrängen, Gleichbehandlungsrecht soll spezial- und generalpräventiv wirken
Maßnahmen:
- Bekämpfung von Sexismus in Werbung und Medien
- Evaluierung der Instrumente zur Durchsetzung der Gleichbehandlung.
Kunst und Kultur
Ziel: Nachhaltige Absicherung von Kunst und Kultur in Österreich
Herausforderung: Politisches Bekenntnis zur öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur, zur Freiheit der Kunst, zur kulturellen Vielfalt und zur Geschlechtergerechtigkeit
Maßnahmen:
- Bedarfsorientierte Basisabgeltungen für Bundesmuseen, die Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater (mit kulturpolitischen Rahmenzielen, Governance-Optimierung und begleitendem Monitoring), Investitionsprogramm für Bundestheater, „Kulturinvestitionskonto“ für Investitionen in öffentlich geförderte Kunst- und Kultureinrichtungen (außerhalb der Bundesinstitutionen) zur Konjunkturbelebung, Prüfung der Möglichkeiten zur Ausweitung der Bundeshaftung auf Dauerleihgaben an Bundesmuseen und zur Erhöhung der Haftungssumme
- Steuerliche Absetzbarkeit für Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) zur Erhaltung von unter Denkmalschutz stehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden, an öffentlich finanzierte Kunst- und Kultureinrichtungen und für Kunstankäufe von Werken lebender, zeitgenössischer Künstlerlnnen (mit Betragsbegrenzung)
- Modernisierung Denkmalschutz (Novelle DMSG), Errichtung eines Tiefspeichers der österreichischen Nationalbibliothek
Ziel: Schwerpunkt Zeitgenössische Kunst
Herausforderung: Schaffung nachhaltiger finanzieller Rahmenbedingungen für KünstlerInnen, Festspiele und Kultureinrichtungen. Weiterentwicklung des zeitgenössischen, heutigen Kunstschaffens
Maßnahmen:
- Zielgerichtete Förderung für zeitgenössische Kunst im Rahmen der Staatsausgaben für Kunst und Kultur
- Schwerpunkte bei regionalen Kulturinitiativen, Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, Film, Architektur, Baukultur, junge Kunst und Frauenförderung in den genannten Bereichen
- Ausbau Film- und Musikstandort Österreich: gesetzliche Absicherung des Film- Fernsehabkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung, gesetzliche Festschreibung von FISA, Erhöhung des Anteils österreichischer Film- undFernsehproduktionen gemessen an der ORF-Gesamtproduktion, Anhebung der Mittel des Fernsehfonds, Durchsetzung der ORF-Selbstverpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung österreichischer Musik. Musikproduktion, Musikvermarktung und Musikvertrieb stärken
Ziel: Ausbau der Kulturvermittlung
Herausforderung: Zugang zu Kunst und Kultur für alle Menschen unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und sozialen Stellung, Förderung der kulturellen Partizipation und sozialen Öffnung
Maßnahmen:
- Weiterführung „Freier Eintritt bis 19“ in die Bundesmuseen und die österreichische Nationalbibliothek mit Vermittlungsinitiative für Kinder und Jugendliche, Initiativen für verstärkte Kooperation von Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Erarbeitung eines „Österreichischen Bibliotheksplans“ zum Ausbau eines zeitgemäßen, flächendeckenden Büchereinetzes unter Berücksichtigung von E-Medien, Forcierung von Digitalisierungsaktivitäten
- Vermittlungsaktivitäten zum Gedenkjahr 2018 – Projekt „Haus der Geschichte“, Bekenntnis zu Restitution und aktiver Erinnerungskultur
Ziel: Gerechte Entlohnung für kreatives Schaffen
Herausforderung: Gesamtstrategie für geistiges Eigentum und Verbesserung der Einkommenssituation von KünstlerInnen
Maßnahmen:
- Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums. Bewusstseinsschärfung der breiten Öffentlichkeit für den Schutz und die Funktion des Urheberrechts. Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, sowie der Interessen von kunstschaffenden Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen.Anpassung des Filmurheberrechts an die europäische Judikatur, Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen, Prüfung von Sonderregelungen für digitale Publikationen von Sammlungsbeständen
- Stärkung von Stipendien und Preisen, Verbesserungen in der KünstlerInnen- Sozialversicherung
Ziel: Kunst- und Kulturland Österreich international sichtbarer machen
Herausforderung: Stärkung und Weiterentwicklung des Ansehens und der internationalen Positionierung Österreichs als Kunst- und Kulturland
Maßnahmen:
- Stärkung der Mobilität von KünstlerInnen und des Kulturaustausches auf europäischer und globaler Ebene, Engagement zur verstärkten Verankerung von Kunst und Kultur in den EU-Prozessen und EU-Programmen
- Erarbeitung einer „Kulturland Österreich-Strategie“ im Rahmen eines breiten Stakeholder-Prozesses und in Umsetzung des Projekts „Nation Brand Austria –Competitive Identity“
- Synergienutzung und Effizienzsteigerung bei vorhandenen Ressourcen für die Präsentation Österreichs als Kunst- und Kulturland im Ausland
- Die Bundesregierung wird anlässlich des Jubiläums „200 Jahre Wiener Kongress“ im Jahr 2015 Diskussionsveranstaltungen über die Zukunft des europäischen Kontinents unter Einbeziehung der Jugend organisieren.
Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik
Ziel:Der Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik im Print-, TV- und Onlinebereich sowie die Unabhängigkeit und Vielfältigkeit der österreichischen Medien sind ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Diese Werte gilt es auch im Zuge des nunmehr stattfindenden grundlegenden Wandels der Medienwelt, ausgelöst durch die Digitalisierung und wirtschaftliche Veränderung, zu sichern.Maßnahmen:
- Eine Förderung der Medien soll sich an Vielfalt und Qualitätskriterien orientieren. Dabei ist Journalismusförderung von besonderer Bedeutung. Diese Förderung soll sich unter anderem an der Qualität der journalistischen Arbeitsbedingungen und der Aus- und Weiterbildung des journalistischen Personals orientieren. Für die MedienkonsumentInnen soll durch diese Förderung inhaltliche sowie regionale Vielfalt gesichert werden, die sowohl das Interesse an objektiver Information befriedigt, als auch die Basis für demokratische Teilhabe bildet.
- Die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherung des Wettbewerbs in einem dualen Rundfunksystem und zur inhaltlichen Förderung sowie technischen Weiterentwicklung des dualen Rundfunks in Österreich. Den wirtschaftlichen Veränderungen in der Medienbranche, verursacht durch die digitale Substitution sowie die Finanz- und Wirtschaftskrise und dem damit zusammenhängenden geringen Werbeaufkommen ist entgegenzuwirken. Daher soll die Medienförderung privater kommerzieller und nicht kommerzieller Rundfunkunternehmen fortgeführt werden.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale demokratie- und gesellschaftspolitische Rolle ein. Der ORF soll sich auf öffentlich-rechtliche Programminhalte fokussieren, um so seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund soll der ORF insbesondere eine starke Rolle bei Produktion und Ausstrahlung qualitativ hochwertiger, österreichischer Programminhalte einnehmen. Dafür ist es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Auftrag an die europäischen Vorgaben anzupassen und neue öffentlich-rechtliche Inhalte im Gesetz zu verankern sowie Online-Beschränkungen zu evaluieren. Die MitarbeiterInnen des ORF sollen auch künftig Arbeitsbedingungen vorfinden, die garantieren, dass der ORF seine journalistische Tätigkeit qualitativ hochwertig ausüben kann.
Länger gesund leben und arbeiten
Pflege und Betreuung
Es gilt, den Betroffenen die Sicherheit zu geben, dass für die individuelle Pflegebedürftigkeit unabhängig von der sozialen Situation eine gute Pflege und Betreuung geboten werden. Die Wahlfreiheit des Pflegesettings, von der häuslichen Pflege durch Angehörige und professionelle Dienste, über betreute Wohnformen bis hin zu Pflegeheimen muss bedarfsgerecht abgestufte Pflege- und Betreuungsangebote beinhalten. Der Verbleib in der gewohnten Umgebung ist bestmöglich zu fördern, um den Anteil der nicht-stationär betreuten PflegegeldbezieherInnen weiterhin über 80% zu halten.Ziel: Selbständig zu Hause betreut werden
Um die Selbständigkeit älterer Menschen in gewohnter Wohnumgebung länger zu erhalten und pflegende Angehörige - insbesondere auch Kinder - zu unterstützen, sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Vorrang mobiler vor stationärer Betreuung: Der Pflegefonds setzt Schwerpunkte zum flächendeckenden Ausbau von mobilen Diensten und derTagesbetreuung sowie Maßnahmen zur Beratung und Entlastung pflegenderAngehöriger.
- Ausbau der Hausbesuche bei Pflegegeldempfängern zur Beratung pflegender Angehöriger
- neuer Förderschwerpunkt für barrierefreies Sanieren ab 2014 unabhängig vom Gebäudealter
- Ausbau von anwendungsorientierten Ambient Assisted Living Programmen (Technologien, Produkte und Dienstleistungen) mit dem Fokus auf deren nachhaltige Implementierung
- Verlängerung und Weiterentwicklung der 24 Stunden-Betreuung aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Verwaltungsökonomie und Qualitätssicherung: o Ab 2015 gewerberechtliche Trennung von BetreuerInnen und Vermittlungsagenturen o Implementierung in den Pflegefonds (einschließlich Mittelübertragung)
Ziel: Pflegebedürftigkeit vermeiden
Maßnahmen:
- In einer „Demenzstrategie“ sollen bis Ende 2014 klare Empfehlungen für die notwendige öffentliche Bewusstseinsbildung, Versorgungsstrukturen, Prävention und Früherkennung sowie Schulung und Unterstützung vonpflegenden Angehörigen erarbeitet werden.
- Entwicklung eines Aktivitäten-Katalogs, der Prävention im Alltag umsetzbar macht.
- Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer RehabilitationsGesamtstrategie sichergestellt werden, dass ab 2015 Rehabilitation für alle SeniorInnen von der Pensionsversicherung angeboten wird.
Ziel: Bedarfsgerechte Ausbildung und bessere Versorgung
Maßnahmen:Die Ausbildung zu Betreuungs- und Pflegeberufen soll bis Ende 2015 zur Deckung des wachsenden Personalbedarfs verbessert werden:
- Harmonisierung der Sozial- und Gesundheitsberufe durch Schaffung einer Bundeskompetenz zur gesamthaften Abstimmung mit den Pflegeberufen.
- Modulare österreichweit einheitliche Ausbildung quer durch sämtliche Gesundheits- und Sozialberufe mit horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit, auch hinsichtlich der Karriereplanung
- Anbindung an das Regelbildungswesen
- Verbesserte Anerkennung von Qualifikationen und Vereinfachung von Nostrifizierungsverfahren
- Stärkere Anpassung von Kompetenzen und Ausbildung an die Erfordernisse des Langzeitpflegebereichs
- Um das Ziel einer gesicherten Verfügbarkeit von mobiler und stationärer Hospizbetreuung, auch für Kinder, zu erreichen, soll entsprechend der Bedarfserhebung des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheit (ÖBIG) eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen entwickelt werden.
- Entwicklung eines modernen interaktiven Informationsportals über Pflegeleistungsangebote zur Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige über Angebote, Leistungen, Qualität und Kosten.
Ziel: Effizienz und Bürokratieabbau
Maßnahmen:
- Verbesserung der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von (haus)ärztlichen, therapeutischen und krankenpflegerischen Leistungen im gesamten Pflegebereich zur Vermeidung von unnötigen Spitalsaufenthalten. (Erweiterung der Rezepturrechte Pflegeheime)
- Ab Mitte 2014 Ermöglichung des Bezugs von Arzneimitteln beim Großhandel, deren „Verblisterung“ und deren Bevorratung von Arzneimitteln durch Wohn-und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Arzneimittelsicherheit unter Einbeziehung der Kompetenz der Akteure in der Arzneimittelwertschöpfungskette.
- Kritische Überprüfung bestehender Qualitäts- und Strukturvorgaben, Dokumentations- und Abrechnungsvorschriften unter Interessensabwägung zwischen Aufwand und Betreuungsqualität. (z.B. im Hinblick auf Verbesserungen im Arzneimittelmanagement). Dies soll mit dem Instrument des Pflegefonds unterstützt werden.
Ziel: Sicherstellung der laufenden Finanzierung
Maßnahmen:
- Das Pflegegeld und der Pflegefonds werden als zentrale Säulen der Pflegefinanzierung durch den Bund beibehalten und weiterentwickelt.
- Beim Pflegegeld wird der Fokus auf Fälle höherer Pflegebedürftigkeit und Bedarfsgerechtigkeit gerichtet. Wenn Einkommen (Pension) und Pflegegeld für die Deckung der Pflegekosten nicht reichen, wird derzeit auf das Vermögen der Betroffenen zugegriffen. Sobald hinsichtlich des zu erwartenden Einnahmenentfalls und der möglichen Folgekosten (stärkere Inanspruchnahme von Pflegeheimen) eine Ersatzlösung gefunden werden kann, soll diese Systematik (Sozialhilfelogik) geändert werden.
Menschen mit Behinderung
Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Als Grundlage aller Maßnahmen wurde dazu der NAP Behinderung beschlossen.
- laufende Umsetzung des NAP Behinderung
- Begleitgruppe unter Einbindung der Betroffenen
- Berücksichtigung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung Um Selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Konvention zu ermöglichen, sollen Großeinrichtungen abgebaut und alternative Unterstützungsleistungen entwickelt werden. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlichausgebaut. Für die übrigen Lebensbereiche soll eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der Leistungen der Länder erfolgen. Knapp 20.000 Menschen mit Behinderung sind in Österreich in Behindertenwerkstätten tätig. Für diese soll ein neues Modell entwickelt werden, in der Frage der
- eigenständigen Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten
- Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Ersten. und Dritten. Arbeitsmarkt, Forcierung und Stärkung der Arbeitskräfteüberlassung aus Werkstätten in den Ersten. Arbeitsmarkt Menschen mit Lernbehinderungen sollen Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat erhalten.Bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung nach wie vorbenachteiligt. Daher bedarf es einer Intensivierung arbeitsmarktbezogener Fördermaßnahmen, die auf Basis des beschäftigungspolitischen Behindertenprogrammes, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und MigrantInnen umzusetzen sind.
- Förderung von Beschäftigungsverhältnissen am Ersten Arbeitsmarkt (inklusive Beschäftigung)
- Das Einnahmenvolumen aus Ausgleichstaxen soll für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung investiert werden
- Evaluierung der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erfüllung der Einstellungspflicht
- Ausbau und Qualitätssicherung von Unterstützungsstrukturen
- „AusbildungsFit“ für Jugendliche
- Informationsoffensive
- Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichstaxfonds Hilfsmittel sind für hunderttausende Menschen mit verschiedenen Behinderungenbesonders wichtig, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Da Hilfsmittel derzeit von vier verschiedenen Stellen (Land, Sozialversicherungen - KV und PV - , Bundessozialamt) finanziert werden, sollen für Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Dies soll durch die Bündelung der Ressourcen bei einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittel ab 2016 erreicht werden. Barrierefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für die Gleichstellung vonMenschen mit Behinderung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Barrierefreiheit ist vielschichtig und äußerst komplex.
- Koordinierung, Beratung und Unterstützung sowie Schaffung von Bewusstsein über die Bedeutung von Barrierefreiheit als Menschenrecht durch das Bundessozialamt.
- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung von Good Practice-Beispielen.
- Verbesserte Förderung der Blindenführhunde
Soziales
Die Mindestsicherung soll ein noch besseres „Sprungbrett“ in den Arbeitsmarkt werden. Unterschiede im Vollzug sollen im Hinblick auf die Grundidee der Mindestsicherung, ein österreichweit harmonisiertes System zu bilden, beseitigt werden. Dazu sollen - basierend auf Evaluierungen und Studien zu den bisherigen Erfahrungen im Vollzug sowie den Erkenntnissen des Rechnungshofs - getroffen werden:
- Modellprojekte zwischen AMS und Sozialbehörden zur Betreuung von arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen werden entwickelt
- verstärkte soziale Integration, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen
- bessere Ausgestaltung von Arbeitsanreizen, z.B. durch Reform des WiedereinsteigerInnenfreibetrags
- gemeinsame Erarbeitung von Zielvereinbarungen für die Arbeitsmarktintegration Im Zuge der Verhandlungen zur Fortführung der Ende 2014 auslaufenden 15a-Vereinbarung sollen mit den Ländern die Standards weiter vereinheitlicht werden, insbesondere:
- Übernahme von Selbstbehalten in der Krankenhilfe
- Unterhalt
- Nicht-Anrechnung von Familien- und Wohnbeihilfen
- Sonderbedarfe mit Rechtsanspruch
- verstärkte Arbeitsanreize
- Kontrollen und Sanktionen
- Armutsbekämpfung, insbesondere auch bei Kindern, soll durch den Ausbau von Sachleistungen zu mehr Treffsicherheit führen. Einzelne BestPractice-Ansätze in den Bereichen Lernhilfe, frühe Hilfen und Schuldnerberatung sollen bundesweit verstärkt werden.
Sozialentschädigung
- Das Sozialentschädigungsrecht mit seiner Vielzahl an Gesetzen soll modernisiert und besonders im Hinblick auf Verbrechensopfer weiterentwickelt werden.
- Die Verfahrensabläufe und Leistungsprozesse im Kriegsopferversorgungsgesetz sind einer kritischen Prüfung zu unterziehenund allenfalls erforderliche legistische Maßnahmen im Sinne einer ökonomischen Verwaltung zu setzen.
- Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung sollen die Mittel des aufzulösenden Kriegsopfer- und Behindertenfonds an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übertragen und im Sinne des „NAP Behinderung“ verwendet werden..
- Weiterführung der Jewish Claims Förderung.
- Zur Sicherung einer raschen Beweissicherung werden dauerhaft forensische 24-Stunden-Ambulanzen in Österreich eingerichtet.
- Aufgrund der Gesundheitsschäden von Contergan-Betroffenen tritt nun im Alter besonderer Unterstützungsbedarf auf. Subsidiär zu deutschen Rentenregelungen auch für ÖsterreicherInnen soll daher (für jene nicht von Deutschland begünstigten Geschädigten) ab 2015 eine Rentenleistung entwickelt werden, die sich am bisherigen österreichischen Sozialentschädigungsrecht orientiert. Die Lebensqualität älterer Menschen (Bildung, Wohnen sowie Konsumentenschutz) soll unter Berücksichtigung des „Bundesplans für Seniorinnen und Senioren“gesteigert werden.Zur verstärkten Prävention aller Formen von Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen wird ein nachhaltiger Aus- und Aufbau von Antigewaltprogrammen unter Berücksichtigung einheitlicher Standards opferorientierter Täterarbeit in ganz Österreich forciert.Freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger soll attraktiver werden, dazu müssen Rahmenbedingungen und rechtliche Absicherung unter Berücksichtigung der bisherigen finanziellen Absicherung verbessert werden:
- Weiterentwicklung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ und Umweltjahres
- Alle Auslandsdienste werden unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs für Frauen und Männer gesetzlich im Freiwilligengesetz (FreiwG)verankert und finanziell abgesichert werden.
- Prüfung der Ausdehnung der kostenfreien Impfungen gegen Hepatitis A undB auf Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
- Schrittweise Entwicklung einer österreichweit möglichst gleichwertigen privaten Haftpflichtversicherung für Freiwillige Zur Erprobung innovativer Ansätze in der Sozialpolitik sollen neue Finanzierungsquellen für NGO-Projekte zu gesellschaftlichen Problemfeldern durch Kooperationen mit der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Stiftungen erschlossen werden. Mittels Social Impact Bonds finanzieren gemeinnützige Stiftungen Projekte.Wird durch deren (nachweislich messbare) Wirkung eine Ersparnis für die öffentliche Hand nachgewiesen, refundiert diese der gemeinnützigen Stiftung die Investition und führt das Projekt weiter.Entlastung für Betriebe, die schwangere Mitarbeiterinnen auf Grund von Beschäftigungsverboten oder Arbeitsunfähigkeit nicht einsetzen können. Studie über mögliche Effizienzsteigerungen der Sozialversicherungsträger: Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von 22 Sozialversicherungsträgern erfüllt. Kostendämpfungs- und Einsparungsmöglichkeiten sollen insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Verwaltung erhoben werden.
Gesundheit
Ziel: Die Patientin und der Patient im Mittelpunkt: flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Gesundheitszustand in bestmöglicher Qualität sicherstellen und die Gesundheitsreform über das Jahr 2016 fortführen
Die Bundesregierung bekennt sich zur Gesundheitsreform 2013 (Art. 15a B-VG-Vereinbarungen und Zielsteuerungsverträge) als das maßgebliche Reformvorhaben für das österreichische Gesundheitssystem. Der Schlüssel beim Zugang zu medizinischen Leistungen ist ein System von flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsdienstleistungsangeboten, die rund um die Uhr eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung garantieren. Dazu ist die Umsetzung folgender Maßnahmen prioritär:
- Alle notwendigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Gesamtvertragsrecht, im Krankenanstaltenrecht und in den Berufsgesetzen werden bis Ende 2014 geschaffen.
- Wohnortnahe qualitätsgesicherte Primärversorgung etablieren und dabei die allgemeinmedizinische Versorgung (Hausarzt) stärken. Einheitliche Ansprechpartner für PatientInnen zur Koordination von Gesundheitsförderung, Diagnose und Therapie sind sicherzustellen.
- Etablierung von multiprofessionellen beziehungsweise interdisziplinär organisierten Versorgungsformen im ambulanten Bereich.
- Vermeidung nicht erforderlicher Hospitalisierungen durch bessere Patientenorientierung in der Spitalsstruktur durch mehr Tageskliniken, Erstversorgung in Spitälern und Ausbau ambulanter Strukturen (entsprechend den Zielsteuerungsverträgen).
- Zugang der PatientInnen zur Spitzenmedizin durch die Sicherstellung der zukünftigen Finanzierung der Universitätskliniken und Exzellenzzentren (Klinik-Bau-Investitionsprogramme, klinischer Mehraufwand) absichern und mittels überregionaler Leistungsangebotsplanung für hochspezialisierte Medizin verbessern.
- Schaffung eines Systems zur Erhebung von Wartezeiten und Erarbeitung von Richtwerten für ausgewählte Routine- bzw. geplante Fälle.
- Integrierte Versorgungsprogramme für häufige chronische Erkrankungen z. B. COPD, Demenz, Schlaganfall und Adipositas entwickeln.
- Stärkung und Ausbau eines transparenten Qualitätswettbewerbs als Steuerungsinstrument für die Gesundheitsplanung („outcome measurement“) und zur Stärkung von Innovationen im Gesundheitswesen. Krankheitsspezifische Ergebnisqualitätsindikatoren aus Routinedaten erarbeiten und Ergebnisqualitätsindikatoren je Versorgungsregion und Versorgungsebene darstellen.
- Maßnahmenpaket für eine moderne, patientenorientierte und qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländlichen Raum entwickeln.
- Nachhaltige und solidarische Finanzierung der niederschwelligen und hochqualifizierten Gesundheitsversorgung sichern, einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz im gesamten Gesundheitswesen gewährleisten und dabei eine ausgeglichene Gebarung und ein positives Reinvermögen bei allen Krankenversicherungsträgern in den nächsten Jahren sicherstellen, sowie den Kassenstrukturfonds über das Jahr 2015 hinaus weiterdotieren und auf seine Steuerungsfunktion überprüfen.
Ziel: Das Gesundheitswesen als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber: Gesundheitsberufe versorgungsorientiert ausrichten und attraktiver gestalten
Die Herausforderungen für die Arbeitswelt im Gesundheitswesen sind vielfältig, daher sind die Ausbildungen und Berufsbilder an die künftigen Aufgaben und Rollen anzupassen. Die Gesundheitswirtschaft ist zu stärken, und die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind in ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten zu unterstützen.
- Vertikale und horizontale Durchlässigkeit sowie die Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Gesundheitsberufen und anderen Berufen verbessern.
- Die Ausbildungen in den Pflegeberufen modernisieren, die Kompetenzen aufeinander abstimmen, vertiefen und erweitern.
- Die „ÄrztInnenausbildung NEU“ ist nach dem Konzept der Ausbildungskommission, inklusive Lehrpraxis, umzusetzen.
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Gesundheitsberufen sind zu ergreifen.
- Die Ausbildung der Psychotherapie ist neu zu regeln.
- Die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich in der Gesundheitswirtschaft und dem Gesundheitstourismus sind zu verbessern.
- Die Verfahren im Bereich der zwischenstaatlichen Abrechnungen (ausländische Gastpatienten) sind zu beschleunigen.
Ziel: Rahmen-Gesundheitsziele und „Health in All Policies“ umsetzen, berufs-und zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung als Leitgedanken etablieren
Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Ziel, die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre deutlich anzuheben. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung soll zur Erhöhung der Selbstbestimmung und Verbesserung der eigenen Gesundheit gestärkt werden.
- Betriebliche Gesundheitsförderung als qualitätsgesichertes, ganzheitliches Modell in der Krankenversicherung forcieren und flächendeckend anbieten.
- Für qualitätsgesicherte betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen sollen steuerliche Anreize geschaffen werden.
- Es ist ein Schwerpunkt auf Seniorengesundheit zu legen, insbesondere in der Zahnmedizin.
- Erarbeitung einer nationalen Suchtpräventionsstrategie und Suchtstrategie (unter Einbeziehung der Alkoholkrankheit und substanzungebundenen Süchten).
- Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit mit Schwerpunkt Früherkennung.
- Weiterentwicklung und Umsetzung der österreichweit abgestimmten und an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierten Gesundheitsförderungsstrategie zur Verhinderung der Risikofaktoren für Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Demenz, Diabetes, Adipositas, Essstörungen und Suizid.
- Anreize, welche die erhöhte Inanspruchnahme von Vorsorge und Gesundheitsförderung schaffen, evaluieren und weiterentwickeln.
- Lebensmittelsicherheit: Die Bundesregierung bekennt sich zu sicheren und verständlich gekennzeichneten Lebensmitteln und zu einem effizienten und verlässlichen Kontrollnetz „vom Stall oder Feld bis zum Teller“. Die Vorschläge des Berichts zur „Entschließung 189/E XXIV.GP des Nationalrates vom 8.Juli 2011 betreffend Reform und Neustrukturierung entlang der Lebensmittelkette“ werden umgesetzt, eine bundesweite Kontrolleinheit als Ergänzung der mittelbaren Bundesverwaltung wird etabliert. Eine leicht verständliche Nährwertkennzeichnung soll die gesunde Ernährung erleichtern. Die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene soll KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten.
Ziel: Gesundes Aufwachsen - Kinder- und Jugendgesundheit
Die Bundesregierung bekennt sich zur „gesundheitlichen Chancengleichheit und –gerechtigkeit“ für Kinder und Jugendliche. Daher sollen der Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtert sowie Schwerpunkte in Gesundheitsförderung und Prävention gesetzt werden.
- Neuordnung und Modernisierung des Schulgesundheitsdienstes mit dem Ziel der Stärkung der Prävention und der Gesundheitsvorsorge: Bündelung der Kompetenzen, Neuregelung der Reihenuntersuchungen, weiterer Ausbau der Schulpsychologie.
- Gesunde Schulverpflegung in jeder Schule bereitstellen.
- Kieferregulierungen, festsitzender Zahnersatz und Mundhygiene für Kinder und Jugendliche als Kassenleistung umsetzen;
- Kinderrehabilitation: bedarfsgerechter Aufbau des Leistungsangebots unter Einbindung von Bund, Ländern und Sozialversicherung.
- Abschaffung des Spitalskostenbeitrages für Kinder und Jugendliche (§ 27a KAKuG , §§ 148ff iVm 447f Abs. 7 ASVG bzw. analoge Bestimmungen), kostenneutral für die Länder und Sozialversicherung.
- Weiterentwicklung und Attraktivierung des Mutter-Kind-Passes.
- Einführung eines Kinder- und Jugendgesundheitspasses für 7- bis 18-Jährige.
- Konzept „Kinder- und Jugendpsychiatrie“ bis 2015 erstellen (bedarfsgerechter Ausbau und Ausbildung)
Leistbares Wohnen
Die Preise bzw. Kosten für Wohnraum sind seit 2005 überproportional stark angestiegen. Es werden daher gezielt Maßnahmen gesetzt, um eine bedarfsgerechte Abdeckung des Wohnbedürfnisses sicherzustellen. Dazu ist ein Maßnahmenmix notwendig, durch den die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie ein Mietverhältnis, oder eine Liegenschaft im Eigentum anstreben. Dadurch sollen 48.000 neue Wohneinheiten pro Jahr geschaffen sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im Bestand und Neubau gewährleistet werden.
Ziel: Wohnrechtsreform – gerecht, verständlich, transparent und leistbar
Maßnahmen:
- Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten. Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden, zu denen die im BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet: o Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche; o Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung; o Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht; o Einführung einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung;o Befristungen: Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit einer Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf; o Reform des Betriebskosten-Katalogs; o bedarfsorientierte und bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen im Sinne von Verbesserungen für die Normunterworfenen und Prüfung verfahrensrechtlicher Verbesserungsmöglichkeiten.
- Modernisierung des Baurechts im Sinne des ABGB samt Überprüfung der abgabenrechtlichen Attraktivität.
- Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) durch Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Wohnbau mit der gesetzlichen Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, einer Steigerung der Investitionskraft der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft für mehr Neubau und Sanierung, mit Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit sowie mit einer Flexibilisierung und Anpassung an aktuelle und künftige Herausforderungen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum in einem klar definierten gesetzlichen Rahmen.
- Berücksichtigung der vereinzelt in der Praxis aufgezeigten Regelungsbedürfnisse im Wohnungseigentumsrecht im Bezug auf die Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum, das Ausmaß der Dotierung der Rücklage, die Entscheidungsprozesse in der Hausversammlung und die Rechtsposition der Wohnungseigentümer gegenüber den Verwaltern.
Ziel: Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung
Maßnahmen:
- Unterstützung bei Schaffung von leistbarem Wohnraum insbesondere durch: o Langfristige Absicherung der Wohnbauförderungsmittel (Bundesbeitrag, Rückflüsse und Landesmittel) sowie deren Zweckwidmung im Rahmen des Finanzausgleichs.
- Sicherstellung von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnungsangebot insbesondere durch: o Anpassung der gesetzlich normierten Einräumung der Mietkaufoption bei Neu- und Wiedervermietung; o Beibehaltung der steuerlichen Begünstigungen (KESt-Befreiung) für Wohnbauanleihen; o Bundesverfassungsrechtliche Absicherung zur Ermöglichung der Anwendung von baulandmobilisierenden Instrumenten (z.B. Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“); o Nutzung von Kasernenverkäufen für den Zweck der leistbaren Wohnraumschaffung, Reservierung eines bestimmten Anteils der Kasernenflächen für geförderte Wohnungen, sowie Einräumung eines Vorkaufsrechts für den geförderten Wohnbau; o Verankerung des Generationenausgleichs im gemeinnützigen Wohnbau sowie Entwicklung und Förderung von Projekten für intergeneratives Zusammenleben in diesem Wohnsegment; o Ermöglichung zusätzlicher Finanzierungsformen für leistbaren Wohnraum und Sanierungen
- Schaffung von Sanierungsanreizen insbesondere durch: o Erweiterung des Sanierungsschecks um die Kategorie „seniorengerechtes/barrierefreies Wohnen“. Getrennte Förderungsmöglichkeit für thermische Sanierung und altersgerechte Sanierung. Fokus insbesondere auf mehrgeschossigen Wohnbau; praxisgerechte Lösung im Zusammenhang mit dem Einstimmigkeitserfordernis der Mieter; o Etablierung eines steuerlichen Anreizmodells der öffentlichen Hand zur Forcierung thermischer Sanierungen.
- Senkung der Baukosten insbesondere durch: o Bessere Nutzung bestehender Flächen durch verpflichtende Prüfung zur Nachverdichtung. o Durchforstung und möglichst Vereinheitlichung der (technischen und qualitativen) Baustandards, Baunormen, Richtlinien, Wohnbauförderungsvorschriften und Wartungsvorschriften auf Kosteneinsparungspotenziale. o Kostenoptimale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.o Etablierung eines bundesweit einheitlichen, kostenoptimalen Zielkriterienkatalogs für Gebäudestandards. o Pragmatische Überprüfung der Auflagen (z.B. Stellplatzverpflichtung, Notkamine) beim Neubau und insbesondere bei Umbauten im Bestand, soferne ihnen keine grundlegenden Sicherheits- oder andere gesellschaftlich notwendige Bedenken zu Grunde liegen. o Novelle des Normengesetzes und Entwicklung einer Normenstrategie; zusätzlich Änderung der Struktur und Finanzierung des Normungsinstituts (ASI), siehe hierzu auch Kapitel Entbürokratisierung und Entlastung
Leistbares Leben
Die Lebenshaltungskosten sind in Österreich in den vergangenen Jahren – gerade durch die internationalen Entwicklungen – merklich gestiegen. Es braucht Lösungen, um diese Entwicklungen abzumildern und das Leben für die Menschen wiederleistbarer zu machen. Durch das vorliegende Paket soll der Alltag für die ÖsterreicherInnen spürbar günstiger werden.
Ziel: Prävention und Schuldeneindämmung
Maßnahmen
- Verbraucherbildung vor allem im Bereich Finanzen – insbesondere bei Jugendlichen – verstärken und ausbauen;
- Schuldenberatung ausbauen, um den BürgerInnen unter anderem durch Budgetberatung die Folgen des Eingehens von vertraglichen Verpflichtungen in kritischen finanziellen Situationen transparent und bewusst zu machen und sie zu unterstützen;
- Prüfung von Regelungen zur Begrenzung der Zinsenspirale;
- „Scoring“ sollte gesetzlich geregelt werden, möglichst durch Anpassung des Datenschutzgesetzes;
- Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz bei Inkassokosten für den Schuldner;
- Einsatz auf europäischer Ebene, zur kritischen Hinterfragung von Lockangeboten;
- Leitbild der Rechtssetzung im Verbraucherrecht, insbesondere auch bei der Umsetzung von Richtlinien: anzustreben sind klare, einfache, kohärente und verständliche Regelungen, die nicht auf eine Überbürokratisierung hinauslaufen (z.B. Informationspflichten mit Augenmaß). Im Interesse der MarktteilnehmerInnen ist eine ausreichende Zeitspanne vor dem Inkrafttreten sicherzustellen.
Ziel: Leistbare Energie - bewusste, sparsame und leistbare Energienutzung und Schutz energiearmutsbetroffener Haushalte vor Abschaltungen
Maßnahmen:
- Erarbeitung eines Masterplans zur Bekämpfung der „Energiearmut“;
- Die Regulierungsbehörde soll einen Vorschlag für einen Härtefonds für Zahlungsausfälle im Winter erarbeiten. Bei drohender Abschaltung soll eine finanzielle Unterstützung, die an eine verpflichtende Energieberatung gebunden ist, zweckgewidmet erfolgen;
- Wettbewerb zum Nutzen der KonsumentInnen stärken: mehr Anbieterwechsel durch offensivere Bewerbung;
- Schaffung von Anreizen für Energieberatungen durch die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) unter Einbindung ihrer Ombudsstellen und der Regulierungsbehörde für jene Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind;
- Prüfung der Verbesserung der Rechte der KonsumentInnen im Bereich der Nah- und Fernwärme in Analogie zu Strom und Gas;
- Durch Verlängerung des „Spritpreisrechners“ und Darstellung des Spritpreisniveaus im europäischen Vergleich soll die Transparenz am Treibstoffmarkt weiter ausgebaut werden.
Ziel: Gebührenbremse durch Transparenz der Gebühren
Herausforderung:Viele Familien in Österreich spüren, dass ihre monatlichen Fixkosten stetig steigen und der Anteil des verbleibenden Haushaltseinkommens sinkt.
Maßnahmen:
- Kostenwahrheit setzt Kostentransparenz voraus. Daher sollen die tatsächlich anfallenden Kosten von kommunalen Serviceleistungen künftig transparent und für jeden nachvollziehbar dargestellt werden.
Pensionen
Die Vorschläge und Maßnahmen haben als Grundlage und Ausgangssituation die von der Bunderegierung zu Grunde gelegten Prognosen. Angestrebt wird, dass die Bundesmittel zu den öffentlichen Pensionssystemen einen stabilen, entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung vertretbaren Verlauf nehmen. Priorität hat die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Bei einer signifikanten Abweichung von differenziert festgelegten Zielwerten wird vereinbart, Maßnahmen zu setzen, die dazu führen, den Pfad wieder zu erreichen.Ziele: 1. Alle Maßnahmen sollen zu einer langfristigen Sicherung des gesetzlichen auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems, zur nachhaltigen Sicherheit und zur Werterhaltung der Pensionen für die Anspruchsberechtigten führen.
Maßnahmen:
- Neuorganisation der Pensionskommission: Die Pensionskommission befasst sich in Zukunft mit der Gesamtbetrachtung der Alterssicherung in getrennter Darstellung der Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung, der öffentlich-rechtlichen Pensionen und der Betriebs- und Privatvorsorgepensionen.
- Die Pensionskommission setzt sich in Zukunft aus den für das oben genannte Ziel notwendigen Experten zusammen.
- Für spezifische Themen können in der Kommission Untergruppen eingerichtet werden.
- Die aus den Gutachten abzuleitenden Empfehlungen werden von einer aus den in der Kommission vertretenen Interessenvertretungen beschickten Gruppe erstellt und der Bundesregierung übermittelt. Diese Gruppe besteht aus den Sozialpartnern und den Generationen-Sozialpartnern.
- Ab 2015 Abgeltung der Teuerung nach dem Verbraucherpreisindex gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 108 ASVG.
2. Anhebung des faktischen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote Älterer nach einem gemeinsam festgelegten Pfad und Zeitplan:
- faktisches Pensionsalter von 58,4 (2012) auf 60,1 (2018)
- Beschäftigungsquote Männer Alter 55-59 von 68,1 % (2012) auf 74,6 % (2018)
- Beschäftigungsquote Männer Alter 60-64 von 21,6 % (2012) auf 35,3% (2018)
- Beschäftigungsquote Frauen Alter 55-59 von 47,9 % (2012) auf 62,9% (2018) Der Anstieg der Beschäftigungsquoten resultiert aus den (diese Altersgruppen betreffenden) bereits beschlossenen und den hier zusätzlich vereinbarten Maßnahmen. Maßnahmen:
- Konsequente Verwirklichung des Grundsatzes Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension. o Bei verdächtigen Krankheitsverläufen soll der Grundsatz Rehabilitation vor Pension schon möglichst früh aktiviert werden. o Verbesserte Koordination von Erkenntnissen aus Krankheitsverläufen mit der PV, sowie klare Regelung des Datenaustausches zwischen KV und PV o Rechtzeitige Maßnahmen zur Reintegrationo Umsetzung der Sozialpartnermaßnahmen in Bezug auf Meldesystem und Abklärung bei unklarer Befundung
- Verstärkte Anreize zur Weiterarbeit über das frühestmögliche Pensionsalter hinaus und Aufschub des Pensionsbezugs. o Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab. o Aufschub-Bonus: Für den Fall der Nicht-Inanspruchnahme einer (Regel)Alterspension wird der derzeitige Bonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht, von Erwerbseinkommen wird kein PV-Beitrag mehr eingehoben. Der Gesamterhöhungseffekt beträgt damit rund 10 % pro Jahr des Aufschubs.
- Intensivierte Bemühungen zur möglichst dauerhaften Reintegration ältere, arbeitslose Personen in den Erwerbsprozess. o Einstellbonus: Arbeitgeber erhalten eine Bonuszahlung, wenn sie arbeitslose Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen. Der Einstellbonus wird nach einer Mindestbeschäftigungsdauer gewährt. o Zielvorgabe für AMS: Die Dienstleistungen für Unternehmen sollen auf die Erhöhung der Beschäftigung von AN > 55 Jahre ausgerichtet werden.
- Ausweitung und Stabilisierung der Beschäftigung Älterer o Für Betriebe ab 25 Mitarbeitern wird eine Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer festgelegt. o Die geforderte Beschäftigungsquote der Altersgruppen 55-59 und 60 plus wird nach dem Branchendurchschnitt getrennt nach Geschlecht berechnet. o Die geltende Auflösungsabgabe wird für alle Betriebe unabhängig von der Größe bis 2016 zweckgebunden als Bonus zur Förderung der vorhandenen Beschäftigung 55 plus eingesetzt. o Anstelle der Auflösungsabgabe tritt für alle Betriebe, die über 25 Mitarbeiter beschäftigen und nicht ausreichend Mitarbeiter über 55 beschäftigen, ab 2017 eine neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze in Kraft. Diese ist gegenüber der Auflösungsabgabe aufkommensneutral. o Die Auflösungsabgabe entfällt für alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ab Inkrafttreten dieser neuen Maßnahme. o Die neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze wird zu 50 % als Bonus für die Beschäftigung älterer Mitarbeiter eingesetzt, die restlichen 50 % sind für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorzusehen. o Die Anzahl der Lehrlinge in den betroffenen Betrieben ist in einem entsprechenden Verhältnis anzurechnen. o Die Sozialpartner werden aufgefordert unverzüglich Gespräche über die Details der Regelungen aufzunehmen und verbindlich umzusetzen. Die Abwicklung erfolgt über den AMS-Verwaltungsrat. o Alle Unternehmen werden im Jahr 2014 über ihren aktuellen Älterenanteil und über den bis 2016 zu erreichenden Zielwert informiert.
- Wiedereingliederung nach langen Krankenständen
- Informative, einheitliche Gestaltung der Konto-Mitteilung (Konto- Erstgutschrift), insbesondere leicht nachvollziehbare Mitteilung über den bereits erworbenen Pensionsanspruch und über die zu erwartende Pensionshöhe (bei frühestmöglicher Inanspruchnahme einer Alterspension bzw. bei Inanspruchnahme der Alterspension erst zum Regelpensionsalter)
3. Halbjährliches Monitoring der Maßnahmen der letzten Jahre, speziell im Hinblick auf ihren Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer ab Juli 2014 (Stichtag 30.6.2014). Wird das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote bis Ende 2015 signifikant anzuheben nicht erreicht, sind unverzüglich verbindliche Maßnahmen zu setzen.
Maßnahmen:
- Das Monitoring umfasst neben einem Frühpensions- und Arbeitsmarkt- Monitoring (Altersgruppe ab 55) die Feststellung des laufenden Zielerreichungsgrades (faktisches Pensionsalter, Beschäftigungsquote) sowie ein Maßnahmenmonitoring um festzustellen, welchen Beitrag die gesetzten Maßnahmen zur Zielerreichung geleistet haben.
- Im Rahmen eines echten transparenten Frühpensionsmonitorings ist u.a. eine getrennte Betrachtungsweise nach Geschlecht, Altersgruppen (bis 50, 50-54, 55-59, 60-64) und Pensionsformen vorzunehmen. Auch die Rehageld-Bezieher sind gesondert auszuweisen.
- Zeigt das halbjährliche Monitoring der einzelnen Maßnahmen der letzten Jahre (IP-Reform, Anhebung der Altersgrenzen für Tätigkeitsschutz, etc), dass die erwarteten Effekte nicht erreicht werden, erfolgt eine ursachenspezifische Intervention.
- Im Zusammenhang mit den Veränderungen der Invaliditätspensionsregelungen soll das Monitoring darüber hinaus feststellen, in wie weit regionale Unterschiede, krankheitsbedingte Ursachen (diagnosebezogenes Krankenstandsmonitoring) und branchen-und betriebsgrößenbezogene Faktoren Auswirkungen auf die Zielerreichung haben.
- Das neue Monitoring ist gesetzlich zu verankern und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger durchzuführen. Setzen verbindlicher Maßnahmen mit dem Ziel, nachhaltig das Vertrauen ins Pensionssystem zu stärken:
- Wird durch das vereinbarte Monitoring eine Abweichung vom festgelegten Ziel des faktischen Pensionsantrittsalters oder der Beschäftigtenquote festgestellt, ist eine Analyse der Ursachen vorzunehmen. Darauf aufbauend sind einvernehmlich an den Ursachen orientierte Maßnahmen verbindlich zu setzen, um den Pfad wieder zu erreichen. Mögliche, über die derzeitige Rechtslage (fünf Nachhaltigkeitsfaktoren: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Bundesbeitrag) hinausgehende Maßnahmen sind z. B.: ein Solidarbeitrag bei der Aufwertung im Pensionskonto, ein Nachjustieren bei den neuen Anreizsystemen für mehr Beschäftigung oder die Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Zu-und Abschläge.
- Erzielt die Bundesregierung über die Maßnahmen keinen Konsens, tritt ein auf drei Monate befristetes Schlichtungsverfahren zwischen den Koalitionspartnern ein. Dabei stellt die Bundesregierung aus dem Sozial-und Finanzministerium je einen Vertreter. Den Vorsitz führt der Vorsitzende der Pensionskommission gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Fiskalrates. Die Vorschläge dieser Schlichtungskommission sind für die Koalitionspartner verbindlich.
4. Attraktivierung der Betriebs- und Privatpensionen – mehr Transparenz und einfachere Regelungen Maßnahmen:
- Neuordnung bzw. Harmonisierung der Förderinstrumente (Prämien, Steuerabsetzbeträge) für Eigenbeiträge zu Betriebs- und Privatpensionen
- Voraussetzung der Förderwürdigkeit bzw. Absetzbarkeit: Erfüllung von Qualitätskriterien (Sicherheit und Transparenz)
- Verbesserung der Transparenz: o Darstellung der Verzinsung auf Basis der gesamten Einzahlungen, inklusive aller Kosten o Transparenz eines Produktes als Voraussetzung für die Zuerkennung des Status der Förderwürdigkeit
- Umfassende Evaluierung (per 31.12.2015) der Wirkung der Pensionskassen/betriebliche Kollektivversicherungs- (BKV)Reform 2012 und der Neuordnung der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge 2013
- Pensionisten ohne Pensionskassenvorsorge/BKV sollen bei Pensionierung auch individuell von einer Vorsorgekasse in eine Pensionskasse/BKV wechseln können
5. Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen
Maßnahmen:
- Anrechnung Kindererziehungszeiten (KEZ): bei der Anrechnung der vier Jahre Kindererziehungszeiten soll auf Antrag für alle ab 1955 Geborenen eine zeitliche Verlagerung zur Versicherungslückenschließung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes ermöglicht werden (deckende KEZ der ersten 4 Lebensjahre können in nicht deckende Phasen vom 5. bis zum 7. Lebensjahr verlagert werden = Wartezeiteffekt). (Kosten sind zu überprüfen)
- Gezielte Informationskampagnen zu folgenden Themen sind durchzuführen: Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings für vier Jahre Kindererziehungszeiten; pensionsmindernde Wirkung von Teilzeitphasen und über die EuGH-Judikatur, wonach eine Kündigung von Frauen mit Erreichen des Regelpensionsalters eine Geschlechterdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz ist.
- Modelle eines automatischen Splittings für vier Jahre Kindererziehungszeiten sollen geprüft werden.
- Überarbeitung und kostenneutrale Neugestaltung der Hinterbliebenenversorgung und Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Zufälligkeiten bei deren Berechnung.
Sport
Mehr Bewegung für unsere Kinder durch die „tägliche Turnstunde“
Die Bekämpfung des Bewegungsmangels bei Kindern zählt zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Bewegung und Sport sollen aufgewertet werden.
Ziel:Einführung der „Täglichen Bewegungseinheit“ in Form von bis zu fünf Einheiten „Bewegung und Sport“ pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Schultyp und von der Organisationsform, unter Einbeziehung des Organisierten Sports.
Maßnahmen:
- Ausbau des wöchentlichen Mindestumfanges an Sport- und Bewegungsstunden ab dem Kindergarten bis zum Ende des Pflichtschulalters mit Erfolgsmessung;
- Schaffung des neuen Berufsbildes „Sport-Freizeitpädagoge/Bewegungscoach“ zum Einsatz von Sportexperten in begleitender, unterstützender und unterrichtender Form;
- Regelmodell zur Einbindung von Sportvereinen und Sportorganisationen und deren ausreichend qualifizierter Betreuer in die schulische Sportbetreuung;
- Sicherung von zusätzlichen Sportflächen (z.B. Sportanlagen der Vereine), Erarbeitung kreativer Bewegungsmodelle.
„Strategie 2018“ für den Leistungs- und Spitzensport
„Unterschiedliche Aufgabenträger“ in der Entwicklung und Unterstützung von Spitzensportleistungen führen aktuell zu Doppelgleisigkeiten, Ineffizienz und mangelnder Abstimmung zwischen Bund, Ländern und organisiertem Sport.
Ziel:Gemeinsame Planung und Umsetzung von für den Spitzensportrelevante Maßnahmen zwischen Bund, Ländern, Organisiertem Sport und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Maßnahmen:
- „Strategie Sport 2018“: Schaffung einer gemeinsamen Strategie-, Koordinations- und Planungsebene von Bund, Ländern und der Bundessportorganisation bzw. den Landessportorganisationen für Sportzentren, Förderungsprogramme und für spitzensportrelevante Einrichtungen;
- Entwicklung des österreichweiten „Sportstätten-Masterplans“;
- Koordinierte Ressourcennutzung bei Bewerbung um und Durchführung von Großsportveranstaltungen;
- Entwicklung von Talentfindungsprogrammen gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen.
Sport und Bewegung zum Partner des Gesundheitssystems machen
Bewegung und Sport werden in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung durch das Gesundheitssystem in der Prävention, Rehabilitation und als therapiebegleitendes Instrument nicht ausreichend genutzt.
Ziel:Das Sozialversicherungssystem soll in den kommenden Jahren verstärkt qualitätsgesicherte Angebote des organisierten Sports berücksichtigen.
Maßnahmen:
- Umsetzung NAP „Bewegung“ durch gemeinsame Strukturen der betroffenen Institutionen beim für Sport zuständigen Ministerium;
- Beschluss abgestimmter Maßnahmenpläne für präventive Bewegungsmaßnahmen unter Einbindung und Finanzierung der Sozialversicherungsträger;
- Förderung der Bewegung am Arbeitsplatz
- Förderung der Bewegungsfreundlichkeit des öffentlichen Raums.
Verbesserung der Strukturen, Aufgaben und Rahmenbedingungen
Die heimischen Sportstrukturen bieten viel Potential für Synergien. Gesellschaftliche Entwicklungen gehören besser berücksichtigt.Ziel:Optimierung der Strukturen des Sports und bessere Verankerung in der Gesellschaft.
Maßnahmen:
- Synergieprojekte fördern, z.B. durch ein neues „Haus des Österreichischen Sports“ für das Österreich Olympische Komitee, die Bundessportorganisationund Verbände;
- Erarbeitung von Vorsorgemodellen und Erarbeitung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich Berufs- und Karrieremodellen im Sport;
- Absetzbarkeit von Spenden und von Mitgliedsbeiträgen für Kinderbetreuung an gemeinnützige Sportvereine sowie Ausbau der Anreize des Freiwilligengesetzes;
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Stärkung des Mädchen- und Frauensports mit Hilfe von Förderunmaßnahmen durch diezuständigen Ministerien, Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
„Fairplay“ im Sport
Die Integrität des Sports ist durch Doping, Wettbetrug und Gewalt bedroht.
Ziel: Weiterentwicklung der Institutionen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Maßnahmen:
- Novelle des Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG);
- Bekämpfung von Wettbetrug: Beitritt zur Europaratskonvention;
- Finanzierung des Österreichischen Sportstätten-Masterplans durch Abgaben auf Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten internationaler Anbieter;
- Ausbau der Initiativen gegen „Fangewalt“.
Österreich in Europa und der Welt
Für Europa eintreten
Ziel: Vertrauen in die Europäische Union stärken
Herausforderung: Die Krise in Europa und die damit verbundenen Reformen haben bei vielen BürgerInnen zu einer Verunsicherung in Bezug auf den „Mehrwert“ der EU geführt. Wir sehen es deshalb als notwendig an, die Handlungsfähigkeit und die politische Schwerpunktsetzung der EU angesichts neuer Herausforderungen, insbesondere innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion, aktiv und abgestimmt weiterzuentwickeln.
Maßnahmen:
Stärkung der Funktionsweise und der demokratischen Legitimität der EU
- Österreich spricht sich im Rahmen der Debatte über die Zukunft der EU für einen europäischen Konvent aus.
- Erarbeitung der österreichischen Position dafür in einem transparenten und breit angelegten Diskussionsprozess.
- Schwerpunktsetzung auf die Stärkung der demokratischen Legitimität und der Rechenschaftspflicht sowie die Sicherstellung der österreichischen Budgethoheit.
- Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sowie die Stabilität des Euros zu sichern.
- Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU, wobei in sensiblen Bereichen das Einstimmigkeitsprinzip weiter gelten soll.
- Verbesserung der Funktionsweise der Eurozone, um die Kohärenz der Vorbereitung der Ratsentscheidungen zu stärken.
Europa bürgernäher gestalten
- Ausarbeitung eines österreichischen Aktionsplans zur Verbesserung der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene, um stärker darauf hinzuwirken, dass die EU nur in jenen Bereichen Vorschriften erlässt, die besser auf EU-Ebene geregelt werden können. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und der Umwelt, sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMUs, sollten hier im Vordergrund stehen.
- Die österreichische Bundesregierung setzt sich für Transparenz in der europäischen Rechtssetzung ein und unterstützt eine breite Anwendung des europäischen Transparenzregisters sowie die Einhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten und europäische Entscheidungsträger. Zudem ist mit effektiven Regeln möglichen Interessenskonflikten entgegenzuwirken.
- Unterstützung der Bemühungen, den Grundrechtsschutz auf das höchstmögliche Niveau zu bringen, insbesondere durch den raschen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Unterstützung für Bemühungen zur Durchsetzung der Gleichrangigkeit von sozialen Grundrechten aus der EU-Grundrechtscharta gegenüber den Marktfreiheiten des Binnenmarkts.
- Umfassende Folgenabschätzung im Vorfeld der EU-Gesetzgebung einfordern.
Europa diskutieren
- Ausbau und Förderung von EU-Kommunikationsinitiativen mit dem Ziel, eine sachlich differenzierte und kritikoffene Diskussionskultur zu den vielfältigen Themen der europäischen Integration zu pflegen. Besondere Zielgruppen sind Schulen, Betriebe, Gemeinden und Grenzregionen.
- Dazu soll unter anderem auch die Einrichtung eines Europafonds, um Bürgerprojekte zu Europa zu unterstützen, geprüft werden.
- Außerdem soll der Ausbau der Initiative „EU-Gemeinderäte“ angestrebt werden, mit dem Ziel, in jeder Gemeinde einen solchen zu etablieren.Ebenso sollen das Engagement und die grenzüberschreitenden Aktivitäten von EU-Betriebsräten unterstützt werden.
- Verleihung eines jährlichen „Europa-Staatspreises für Europa-engagierte BürgerInnen“ durch die österreichische Bundesregierung anlässlich des Europatages.
- Die Auseinandersetzung mit europapolitischen Themen soll in allen Schulformen gestärkt, Europaprojekte an Schulen, z.B. „Europa an deiner Schule“, gefördert und die Fortbildungsmöglichkeiten für LehrerInnen ausgebaut werden.
Erweiterungspolitik mit klaren Kriterien
- Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der EU-Erweiterung um weitere Nachbarn am Balkan, die alle eine klare Beitrittsperspektive haben. Ein EU-Beitritt ist für diese Staaten erst möglich, wenn sie alle festgelegten Kriterien erfüllen, wobei jeder Staat weiterhin nach seinen individuellen Fortschritten bewertet wird, und die Aufnahmefähigkeit der EU gegeben ist.
- Fortsetzung der Unterstützungspolitik für die einzelnen Westbalkanstaaten: Unterstützung für Programme, die es diesen Staaten erlauben, die Beitrittskriterien zu erfüllen und die regionale Kohäsion einschließlich des Abbaus der Wohlstandsgefälle zu stärken.
- Die Bundesregierung wird sich, wie in der Vergangenheit, für im österreichischen Interesse liegende Sonderregelungen (etwa Übergangsregelungen für den Arbeitsmarktzugang) einsetzen.
- Die Bundesregierung wird die österreichischen Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer Chancen auf diesen Märkten bestmöglich unterstützen.
- Österreich setzt sich für eine maßgeschneiderte Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei ein. Einem darüber hinausgehenden Verhandlungsergebnis kann nur mit Einbindung der österreichischen Bevölkerung zugestimmt werden. Die österreichischen BürgerInnen haben in einer Volksabstimmung das letzte Wort.
Mehr Zusammenhalt in gestärkten Regionen fördern
- Ausbau der EU-Donauraumstrategie sowie eintreten für die Schaffung einer makroregionalen EU-Strategie für den Alpenraum.
- Dem Ausschuss der Regionen kommt als Drehscheibe für Länder, Städte und Gemeinden weiterhin eine besondere Rolle zu.
- Die „Östliche Partnerschaft“ und der Schwarzmeerraum sind eine wichtige außenpolitische Dimension für Österreich. Die Bundesregierung wird sich weiterhin sowohl mit Hilfe der Europäischen Nachbarschaftspolitik als auch bilateral dafür einsetzen, dass die östlichen Nachbarstaaten der EU, wie die Ukraine, Moldau, Weißrussland und der Südkaukasus, insbesondere in den Bereichen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Fortschritte erzielen. Weitere Schritte können nur erfolgen, wenn der Reformwille ausreichend erkennbar ist, wobei klar zwischen der Nachbarschaftspolitik und der EU-Erweiterung zu unterscheiden ist.
Wachstum und Beschäftigung in Europa
Ziel: Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Europa stärken
Herausforderung: Die Eurozone und die Stabilität des Euro sind für Österreich von zentraler Bedeutung. In einigen Mitgliedsländern werden weitreichende Reformen durchgeführt, die den Menschen große Opfer abverlangen. Neben der Konzentration auf die Krisenbewältigung ist es notwendig, auf Grundlage einer wachstumsfreundlichen Haushaltspolitik Maßnahmen für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu setzen sowie nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen, um das europäische Lebensmodell sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu sichern. Dabei muss der Kampf gegen Arbeitslosigkeit eine Priorität darstellen, denn noch nie waren in der EU so viele Menschen arbeitslos wie heute. Österreich als Land mit einer der geringsten Arbeitslosenraten kann europaweit eine führende Rolle in diesem Bereich übernehmen. Insgesamt müssen die wirtschaftliche und die soziale Dimension in der Politik der EU gleiches Gewicht aufweisen.
Maßnahmen: Nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung schaffen
- Einsatz zur Erreichung der „Europa2020-Ziele“
- Vorreiterfunktion bei europäischen Initiativen für mehr und bessere Arbeitsplätze fortsetzen.
- Oberste Priorität geben für die Umsetzung der „Jugendgarantie“ in der EU und Förderung qualitativ hochwertiger beruflicher Ausbildungssysteme zur Bekämpfung der inakzeptabel hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern
- Verbreiten des erfolgreichen österreichischen dualen Ausbildungssystems als Musterbeispiel unter Einbeziehung der Sozialpartner
- Erleichterung des Zugangs zu EU-Fördermitteln, insbesondere für KMU.
- Zugang zu Finanzmitteln für die Realwirtschaft, insbesondere KMU, in der EU erleichtern, um die Wiederherstellung „normaler“ Kreditvergabe zu erreichen
- Unterstützung von Vorschlägen auf EU-Ebene zur Ermöglichung von Investitionen in Zukunftsbereiche wie z.B. Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung und soziale Dienstleistungen
- Unterstützung österreichischer Akteure bei der Teilnahme an Twinning und anderen EU-Förderprojekten
- Österreich unterstützt die schrittweise Schaffung einer Bankenunion, um in deren Rahmen durch Regulierungen der Banken und Finanzmärkte eine Gefährdung des Wohlstands von Staaten und Gesellschaften zu verhindern
- Einsatz für die rasche Einführung der Finanztransaktionssteuer
- Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
Wirtschaft stärken - Lohn- und Sozialstandards sichern
- Wachstums- und beschäftigungsfreundliche Konsolidierung sowie nachhaltige Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Binnennachfrage vorantreiben.
- Weiterentwicklung des Binnenmarktes als zentralem Pfeiler der europäischen Integration mit dem Ziel, die Rechte der ArbeitnehmerInnenund KonsumentInnen ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken sowie unfairen Steuerwettbewerb zu vermeiden.
- Sicherung der Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen bei der fortschreitenden Integration des Binnenmarktes, insbesondere bei der Schaffung neuer europäischer Gesellschaftsrechtsformen.
- Eintreten für den Schutz der Daseinsvorsorge und die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien, flächendeckenden und leistbaren Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen.
- Unterstützung europäischer Bestrebungen nach einem 20% Industrialisierungsziel bis 2020.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen in der EU mit dem Ziel, Leitbetriebe und Headquarter in Österreich anzusiedeln und unternehmerisches Potential in der Bevölkerung zu fördern.
- Neuausrichtung und Stärkung des Streitbeilegungsmechanismus SOLVIT, um eine rasche, unbürokratische und wirksame Beseitigung von Verstößen gegen Binnenmarktrechte für Unternehmen und BürgerInnen sicherzustellen.
- Einsetzen für ein europaweites Verwaltungsvollstreckungsabkommen zur effektiven grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen.
- Förderung europaweiter sozialer Mindeststandards ohne Absenkung nationaler Niveaus.
- Einfordern wirksamer europäischer Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, ohne Verschlechterung der österreichischen Kontrollstandards.
- Bekenntnis zu einem multifunktionalen Landwirtschaftssektor und der Stärkung der Regionen.
- Mitgestaltung ambitionierter europäischer Energie- und Klimaziele auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Wettbewerb.
- Eintreten für eine aktive Gleichstellungspolitik auf europäischer Ebene, im Hinblick auf die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Stärkung des sozialen Dialogs durch Einbindung der Sozialpartner auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene und unter Wahrung der sozialpartnerschaftlichen Autonomie.
Österreichs Verantwortung in der Welt wahrnehmen
Ziel: Außen- und europapolitisches Profil weiter stärken
Herausforderung: Österreich setzt sich aktiv für Menschenrechte, Frieden sowie soziale, wirtschaftliche und ökologische Sicherheit ein und beteiligt sich aktiv am Aufbau eines wirksamen multilateralen Systems mit den Vereinten Nationen als Zentrum, um damit die Schaffung einer geregelten und gerechten Weltordnung voranzubringen. Die Beteiligung an Friedenseinsätzen auf Basis der verfassungsrechtlich bestimmten Immerwährenden Neutralität ist ein zentrales Element der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik. Österreichs Position im globalen politischen und wirtschaftlichen Wettbewerb soll weiter gestärkt und die Beziehungen zu aufstrebenden Regionen vertieft werden.
Maßnahmen: Global mitgestalten – aktive Vermittlerrolle wahrnehmen
Für eine gerechte und faire Welt eintreten
Für eine sichere Welt eintreten
Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stärken
Aktive Friedenspolitik betreiben
Internationale Solidarität stärken
Ziel: Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken
Herausforderung: Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik stellt dabei eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Österreichs.
Maßnahmen:Entwicklungszusammenarbeit (EZA) als kohärente Gesamt-verantwortung wahrnehmen
- Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
- Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern.
- Die Zuständigkeit für die internationalen Finanzinstitutionen
(IFI) wird von BMF und BMeiA gemeinsam wahrgenommen. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Planung der Budgetmittel mit den
Zielsetzungen der Gesamtstrategie übereinstimmt.
Ausreichende Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen
- Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können.
Sicherheit und Rechtsstaat
Sicherheitspolitik
Sicherheit umfassend und integriert gestalten
Die österreichische Sicherheitspolitik muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Chancen und Herausforderungen angepasst werden. Die EU als umfassende Friedens-, Sicherheits- und Solidargemeinschaft bildet dafür den zentralen Handlungsrahmen.
Ziel: Sicherstellung einer umfassenden, integrierten, aktiven, solidarischen Sicherheitspolitik zur Gestaltung einer für Österreich, die Bevölkerung sowie die EU vorteilhaften Situation, zur Verhinderung des Entstehens oder Wirksamwerdens von Bedrohungen und zum Schutz der Menschen und des Staates.
Maßnahmen:
- Koordinierte Umsetzung der ÖSS, insbesondere durch Weiterentwicklung des Konzepts der Umfassenden Sicherheitsvorsorge (USV)
- Weiterentwicklung und verbesserte Nutzung des sicherheitspolitischen Lagebildes sowie Einrichtung eines gesamtstaatlichen Lagezentrums
- Ausbau der Sicherheitsforschung
- Stärkung gesamtstaatlicher Koordinationsstrukturen und Abläufe sowie der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit dem Parlament
- Laufende und umfassende Information der Bevölkerung über sicherheitspolitische Belange
Schutz kritischer Infrastrukturen und „Cyber-Sicherheit“ stärken
Der Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) und die Gewährleistung von „Cyber-Sicherheit“ sind von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, Sicherheit, das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung, das Funktionieren staatlicher Einrichtungen und die Nutzung des „Cyber-Raums“, der immer mehr zum vitalen Aktionsraum für Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wird.
Ziel: Der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Sicherheit des „Cyber-Raums“ und der Menschen im „Cyber Space“ werden im Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erhöht.
Maßnahmen:
- Erarbeitung eines gesamtstaatlichen Konzepts zur Steigerung der Resilienz Österreichs und zum Schutz kritischer Infrastrukturen
- Koordinierte Umsetzung, Evaluierung und erforderlichenfalls Anpassung der „Österreichischen Strategie für Cyber Sicherheit“ (ÖSCS)
- Schaffung der erforderlichen Struktur zur Koordination auf operativer Ebene im Bereich „Cyber-Sicherheit“
- Nutzung von Synergien, etwa bei der Stärkung der Kooperation zwischen Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in den Bereichen SKI und „Cyber Sicherheit“
- Schaffung notwendiger rechtlicher Grundlagen im Bereich SKI und eines Bundesgesetzes zur „Cyber Sicherheit“
- Mitgestaltung der Weiterentwicklung des Europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der internationalen Arbeiten zur „Cyber Sicherheit“
Stärkung der europäischen und internationalen Sicherheit
Die EU-Integration eröffnet die Chance auf eine selbstbestimmte, gemeinsame, europäische Zukunft. Gleichzeitig ist die sicherheitspolitische Situation in und um Europa durch neue Herausforderungen bestimmt. Diese sind komplexer, stärker miteinander verwoben und weniger vorhersehbar als bisher.
Ziel: Beitragsleistung zur Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und zum externen Handeln der EU, zum internationalen Krisen- und Konfliktmanagement sowie zur Handlungsfähigkeit Internationaler Organisationen
Maßnahmen:
- Förderung des Verständnisses und Akzeptanz der EU-Grundrechte
- Aktive Beitragsleistung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres
- Mitgestaltung der Weiterentwicklung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie der Sicherheitspolitik im Rahmen von Vereinten Nationen (VN), NATO-Partnerschaft, OSZE und Europarat
- Verstärkte Nutzung der Möglichkeiten für sicherheitspolitische Kooperationen in der Nachbarschaft und mit strategischen Partnern
- Ausbau der Beteiligung an zivilen Missionen und Erhaltung der Beteiligung an militärischen Missionen auf hohem Niveau gemäß den Vorgaben der ÖSS
- Anpassung des KSE-BVG an die geänderten Missionsprofile im Bereich des internationalen Krisen- und Konfliktmanagements
- Erstellung und Implementierung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatz-konzeptes sowie Umsetzung des Leitfadens „Sicherheit und Entwicklung“
- Aktive Beitragsleistung zur Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und zu Abrüstung und Rüstungskontrolle
Daten- und Informationssicherheit
Die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Diensten ist im Interesse der Sicherheit notwendig, etwa für die Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus und terroristischen Aktivitäten oder die Unterstützung von Staatsbürgern bei Notsituationen im Ausland. Es gibt aber auch nachteilige (z.B.: nachrichtendienstliche) Aktivitäten.
Ziel: Wirksamer Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen und der Integrität souveräner hoheitlicher Prozesse unter Beachtung rechtsstaatlicher Regeln.
Maßnahmen:
- Stärkung der Analysefähigkeiten und Kooperationen relevanter Einrichtungen und Schaffung bzw. Anpassung erforderlicher gesetzlicher Regelungen
- Förderung der Entwicklung und Produktion von sicherheitsrelevanten Kernkomponenten in Österreich und Europa
- Aktive Beteiligung an der Schaffung eines EU-Binnenmarkts im Bereich Daten und Förderung hoher Sicherheitsstandards, etwa für hochwertige Cloud-Dienste
- Verbesserte Netzwerkabsicherung durch entsprechende Bemühungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
- Vorantreiben der Arbeiten zu den EU-Richtlinien für „Cyber-Sicherheit“ und zum Datenschutz sowie eines Abkommens zwischen EU und USA, unter Berücksichtigung der Datensicherheit
- Bekämpfung von Wirtschafts- und Industriespionage auch im Zusammenwirkung mit der Wirtschaft
Inneres
Für eine moderne Polizei und Sicherheitsverwaltung
Die gesellschaftliche und demographische Entwicklung, unterschiedliche Belastungen im Dienstbetrieb sowie die Gewährleistung der größtmöglichen BürgerInnennähe sind die zentralen Herausforderungen einer modernen Polizei und Sicherheitsverwaltung.Ziel:Sicherstellung einer zeitgemäßen Polizeiarbeit durch einen zielgerichteten Personaleinsatz, eingebettet in eine leistungsfähige Organisation zur Gewährleistung einer hohen Außendienstpräsenz sowie Ausbau des Bürgerservices und Reduktion des Verwaltungsaufwandes für BürgerInnen und Behörden.
Maßnahme:
- Modernisierung der Ausrüstung und Infrastruktur
- PolizistInnen erhalten die beste Unterstützung durch Aus- und Fortbildung
- Schaffung einer leistungsfähigen Organisation
- Erhöhung des Anteils der Frauen und Personen mit Migrationshintergrund
- Sicherheitsforschungsprogramme nutzen und ausbauen
„Cyberinitiative“ und Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement
Der Staat, seine BürgerInnen sowie kritische Infrastrukturen sind von Krisen und Katastrophen sowie der missbräuchlichen Verwendung des „Cyberraumes“ bzw. von Daten bedroht.
Ziel:Intensivierung der Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie die Erhöhung der gesamtstaatlichen „Cybersicherheit“, Schutz kritischer Infrastrukturen und Gewährleistung der Datensicherheit.
Maßnahmen:
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit des Staates mit Akteuren der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Forschung
- Gewährleistung einer modernen Datensicherheitspolitik sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein sicheres, modernes, digitales Identitätsmanagement.
- Einrichtung eines „Cyber Security Centers“ im BMI
- Synergiegewinnung bei Personal, Ausbildung, „Cyber“, Einsätzen, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur und Forschung
Zeitplan: Ende 2015
Verfassungsschutzmaßnahmen und Terrorismusbekämpfung
Durch Extremismus, Terrorismus und Spionage ist die Sicherheit des Staates und seiner BürgerInnen bedroht.Ziel:Ausbau der präventiven und repressiven Mechanismen um eine effektive und effiziente Abwehr der Spionage und der Folgen von Extremismus und Terrorismus zu ermöglichen.
Maßnahmen:
- Modernisierung der Ausrüstung, Infrastruktur und Ausbildung
- Umfassende Zusammenarbeit von staatlichen und privaten Sicherheitsakteuren
- Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für den Staatsschutz
Zeitplan: 2014
Gesamtsteuerung Migration
Die Entwicklungen im Bereich Migration auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und welche Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten Österreich im Rahmen dieser Entwicklungen hat, sind zentrale Zukunftsfragen Österreichs.
Ziel:Harmonisierung der nationalen technischen, infrastrukturellen und legistischen Maßnahmen mit den europäischen bzw. internationalen Vorhaben. Entwicklung eines gesamtstaatlichen Handlungsansatzes für öffentliche und private Akteure.
Maßnahmen:
- Weiterentwicklung der gesamtstaatlichen Migrationsstrategie
- Schaffung von regionalen fremdenpolizeilichen Kompetenzzentren
- Intensivierung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit den Herkunftsländern
- Verstärkter Ausbau des Instruments der freiwilligen Rückkehr
- Asylverfahren sind rasch und qualitativ hochwertig weiter zu führen
- Verstärkter Kampf gegen illegale Migration
Bekämpfung der Kriminalität und Ausbau des Gewaltschutzes
Österreich muss weiterhin alles tun, um eine effektive und effiziente Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. Gewalt, besonders gegen Kinder, Frauen und SeniorInnen, als ungewollte gesellschaftliche Realität ist inakzeptabel.
Ziel:Aufrechterhaltung des hohen objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls durch die Stärkung der Präventions- und Informationsarbeit sowie einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung.
Maßnahmen:
- Legistische und operative Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
- „Kriminelles Vermögen“ abschöpfen, Finanzierung von Opferhilfe
- Verstärkter Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperkriminalität
- Legistische und operative Maßnahmen zum Schutz gegen Eigentumskriminalität
- Verstärkte Kooperation mit der Wirtschaft, Wissenschaft und privaten Sicherheitsdienstleistern
- Verbesserung der Erkennung von psychischer und physischer Gewaltzufügung
- Evaluierung des bestehenden Netzes an Gewaltschutzeinrichtungen, bei Bedarf Ausbau derselben
- Qualitäts- und Ausbildungsstandards für private Sicherheitsdienstleister
- Kommunale Präventionsprojekte zum Schutz von BürgerInnen und deren Eigentum
Verkehrssicherheit
Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung im nationalen und internationalen KontextZiel:Durch spezielle Verkehrsüberwachungsmodelle sollen die Verkehrssicherheit gefährdende Faktoren reduziert werden
Maßnahmen:
- Intensivierung von zielführenden Kooperationen, insbesondere im Ortsgebiet, wo sich viele besonders gefährdete VerkehrsteilnehmerInnen wie FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Kinder bewegen
- Verstärkung der internationalen, grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten zur Verkehrssicherheit
Landesverteidigung
„Ein Bundesheer für die Zukunft“
Zukünftige Herausforderungen und neue Aufgaben verlangen ein modernes und leistungsfähiges Bundesheer als Teil eines effizienten nationalen und europäischen Sicherheitsverbundes.
Ziel: Das Bundesheer muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie, des Wehrdienstberichtes, des Milizsystems und der immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Herausforderungen und Aufgabenangepasst werden. Eine Verbesserung der Fähigkeiten sowohl zur militärischen Landesverteidigung als auch für Assistenzeinsätze ist anzustreben.
Maßnahmen:
- Erstellung einer Teilstrategie „Verteidigungspolitik“
- Aufgabenorientierte Anpassung der Heeresorganisation und Schaffung eines Cyber Defence-Zentrums im BMLVS
- Reform des Bundesheeres unter Stärkung der Einsatzorganisation
- Erhöhung des Anteils von Soldatinnen
- Modernisierung des Ausbildungssystems
Wehrdienstreform
Die Wehrdienstreform ist abzuschließen.Ziel:Der Dienst im Bundesheer ist für Wehrdienstleistende attraktiv und nützt bestmöglich den Zwecken der Landesverteidigung. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) zieht dabei den höchstmöglichen Nutzen für seine Aufgabenerfüllung und Personalentwicklung.
Maßnahmen:
- Umsetzung des Berichts zur Reform des Wehrdienstes
- Steigerung der Einsetzbarkeit und Übungstätigkeit der Miliz auf Basis eines klaren Grundauftrages
Zeitplan: Legislaturperiode; erster Bericht zur Wehrdienstreform Ende 2014
Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
Neue Risikobilder wie „Cyber“, Terrorismus, Bedrohungen der kritischen Infrastruktur oder zunehmende Katastrophen erfordern eine vertiefte Zusammenarbeit mit anderen Ressorts und zivilen Organisationen.Ziel: Verbesserung des militärischen Schutzes in Österreich und Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Maßnahmen:
- Festlegung der erforderlichen Fähigkeiten und Einsatzstärken des Bundesheeres in einem gesamtstaatlichen Planungsprozess mit den assistenzanfordernden Behörden
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem ÖBH und relevanten Behörden und Blaulichtorganisationen
- Gewinnung von Synergien in den Bereichen Personal, Ausbildung, Einsätze, Fähigkeitsentwicklung, Logistik, Infrastruktur, Forschung und „Cyber“
Zeitplan: Legislaturperiode; Erstellung eines Masterplans bis Mitte 2014 für die Fähigkeiten und Einsatzstärken des Bundesheeres
Einsatz für europäische Solidarität und globalen Frieden stärken
Österreichs Sicherheitspolitik beginnt nicht an der Staatsgrenze. Sie ist vielmehr auf das Engste mit jener der EU und internationalen Entwicklungen verbunden. Österreich ist gefordert, auf Grundlage der Neutralität und in enger Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern für europäische Solidarität und globalen Frieden einzutreten.
Ziel:Stärkung der Beitragsfähigkeit zu einem militärischen Solidarbeitrag zum sicherheitspolitischen Handeln der EU, insbesondere zum gesamten Spektrum der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie zur Umsetzung der EU-Solidaritätsklausel unter Berücksichtigung der „Irischen Klausel“. Wahrnehmung der Rolle als verlässlicher und solidarischer Partner bei internationalen Einsätzen auf hohem Niveau.
Maßnahmen:
- Erstellung eines militärischen Auslands- und Kooperationsportfolios und dessen Einbettung in ein umfassendes gesamtstaatliches Auslandseinsatzkonzept
- Teilnahme an Maßnahmen der grenzüberschreitenden „internationalen humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe“ sowie der Konfliktvorsorge und Abrüstung
- Durchführung der notwendigen Anpassungen des Entsendegesetzes
Militärisches Modernisierungspaket
Das Bundesheer hat in Teilbereichen nicht die zukünftig notwendige militärische Leistungsfähigkeit.
Ziel:Das Bundesheer ist für die neuen Herausforderungen modern gerüstet.
Maßnahmen:
- Ausrichtung aller Beschaffungsvorhaben auf die neuen Aufgaben
- Sicherstellung eines bestmöglichen Schutzes für die SoldatInnen und Investitionen insbesondere in den Bereichen Führungs- und Aufklärungsfähigkeit, aktive Luftraumüberwachung und Modernisierung der Hubschrauber
- Bedarfsorientierte Modernisierung der Kaserneninfrastruktur und Zuführung von Verwertungserlösen an das BMLVS
Verteidigungsforschung und Innovation
Bislang sind die spezifischen Erfordernisse der Landesverteidigung in den nationalen Forschungsprogrammen nur teilweise erfüllt.
Ziel:Zur Sicherstellung von zukunftsorientierten und innovativen Fähigkeiten ist die Verteidigungsforschung zu intensivieren.
Maßnahmen:
- Erstellung eines Verteidigungsforschungsprogramms in Abstimmung mit dem gesamtstaatlichen Sicherheitsforschungsprogramm „KIRAS“
- Positionierung des ÖBH als Partner der Wirtschaft für Forschung, Innovation und Technologieentwicklung
- Fortsetzung der Kooperation des BMLVS mit außeruniversitären sicherheitspolitischen Forschungsinstituten auf hohem Niveau
Justiz
Verbesserter Zugang zum Recht:
Lange Verfahren belasten die Justiz und die Betroffenen über Gebühr und werden von der Bevölkerung als Defizit wahrgenommen
Ziel: Verbesserter Zugang zum Recht sowie erhöhter Rechtsschutz
Maßnahmen:
- Weiterführung der Reform der Bezirksgerichte
- Errichtung einer neuen Justizanstalt im Wiener Raum mit einer eigenen neuen Jugendabteilung
- Prüfung der Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung
- Schwerpunktsetzung in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption
- weiterer Ausbau des Rechtsschutzes für Opfer und Beschuldigte (insb. durch Ausbau der Prozessbegleitung, Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Opferschutzanwaltschaft u. eines adäquaten Ersatzes der Verteidigungskosten);
- Entlastung der Gerichte
- durch Verstärkung außergerichtlicher Konfliktlösung (wie z.B. Mediation)
- Durch Gruppen- und Sammelklagen sowie prozessleitende Maßnahmen (Innehaltung) sollen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener leichter und prozessökonomischer gerichtlich geltend gemacht werden können.
- Prüfung der Einführung moderner Protokollierungsmöglichkeiten (Video-technologie), Nutzung moderner Technologien der Aktenführung,
- Prüfung (Wieder-)Einführung des Mandatsverfahrens im Strafverfahren
- Evaluierung der Gerichtsgebühren in Hinblick auf Steigerung des Zugangs zum Recht
- Weitere Beschleunigung des Ermittlungsverfahren:
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten zur Lösung von Auffassungs-unterschieden
- Anpassung der strafprozessrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten an die technische Weiterentwicklung (unter Beachtung der gesetzlichen Determinierung)
- Optimierung des staatsanwaltschaftlichen Berichtswesens und der Entscheidungszeiträume im Ermittlungsverfahren,
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit staatlichen Kontrollbehörden (wie FMA, BWB etc.)
- Entlastung der Justiz durch weiteren Ausbau des PPP-Modells im nicht-hoheitlichen Bereich (Justizbetreuungsagentur)
Strafrecht
Nach 40-jähriger Geltung sind Änderungen auf Grund geänderter Werthaltungen und des technischen Fortschrittes angebracht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Strafprozessreform sind Anpassungen auch im strafprozessualen Bereich erforderlich.
Ziel:Änderungen des materiellen Strafrechts und Anpassungen der Strafprozessordnung.
- Materielles Strafrecht („StGB 2015“)
- Verhältnismäßigkeit der Strafen insbesondere zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sowie sexuelle Integrität
- Differenzierung der Strafdrohungen bei Einbruchsdiebstahl, Schaffung neuer Tatbestände gegen Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zum Schutz der kritischen Infrastruktur; Evaluierung der Tatbestände und Sanktionen im „Cyberstrafrecht“, gegen Menschenhandel und gegen Untreue sowie Bilanzdelikte; Einführung des Erschwernisgrunds „Gewalt in der Familie“; Überprüfung des Tatbestandsmerkmals der Gewerbsmäßigkeit
- Prüfung der Neuregelung der Unterbringung in Anstalten gemäß § 21 StGB
- Erhöhung der Effektivität des Verbandsverantwortlichkeits-Gesetzes (Strafhöhe, institutionelle Parteistellung)
- Verbesserte Erfassung der Phänomenologie des (Rechts-)Radikalismus
- Strafprozessrecht
- Umsetzung der Erkenntnisse des Unterausschusses des Justizausschusses zur Evaluierung der StPO-Reform 2008, insbesondere Neuregelung des Beschuldigtenbegriffes u. Schutz der Beschuldigtenrechte im staatsanwalt-schaftlichen Ermittlungsverfahren sowie Optimierung der Abschöpfung an Hand von best practice-Modellen; Neuregelung der Sachverständigen-Bestellung (Ausbau von Kooperationen)
- Reform des schöffen- und des geschworenengerichtlichen Verfahrens im Sinne besserer rechtsstaatlicher Nachvollziehbarkeit
- Schwerpunkt Jugend
- Prüfung und Umsetzung der Ergebnisse der „Task Force Jugendliche“
- Modernisierung des Jugendstrafrechts bzw. des Heranwachsendenstrafrechts
- Ausbau und Vertiefung der bestehenden Spezialzuständigkeiten für Jugend- strafsachen und Strafsachen junger Erwachsener auch auf Ebene der Staatsanwaltschaften und Gewährleistung von auf diesen Bereich fokussierten Fortbildungsmaßnahmen Zeitplan: Legislaturperiode; Reform StPO 2014; Reform StGB 2015
Zivilrecht
Mit den teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Regelwerken kann den Herausforderungen nur mehr bedingt Rechnung getragen werden.
Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft
- Überarbeitung des Schadenersatzrechtes unter Beibehaltung seiner Grund- prinzipien
- Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen, insbesondere für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt.
- Förderung der unterstützten Entscheidungsfindung (Betreutes Konto als erste Stufe, Sachwalterbestellung als ultima ratio)
- Stärkung der Verbraucherrechte
- Modernisierungen im Gesellschaftsrecht sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („ABGB 200+“); Evaluierung GmbH Gesetz; Wahrung der Einheit von Sitz und Verwaltung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
- Stärkung der Transparenz, der Befugnisse und Strukturen der Wettbewerbs- behörden
- Weiterentwicklung des Erbrechts (Pflichtteilsrecht, Verbesserung der Stellung von (kinderlosen) EhegattInnen und LebensgefährtInnen, Unternehmensnachfolge)
- Bei Stiftungen: Verwirklichung der Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen durch das BMF an die Statistik Austria, bei konzernleitenden Stiftungen Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist, Schaffung einer rechtlichen Grundlage für gemeinnützige Stiftungen in ausgewählten Bereichen unter Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstruktur
- Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes sowie der Interessen von Kunstschaffenden, Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen
Zeitplan: Legislaturperiode; Gesellschaft bürgerlichen Rechts 2014, Urheberrecht 2014
Staatsreform und Demokratie
Föderalismusreform
Herausforderung: Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung ist in manchen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und durch weitgehende Zersplitterung unübersichtlich. Zugleich stellt sich die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat in der derzeitigen Form als nicht effektiv dar.
Maßnahmen:
- Es soll eine klare und moderne Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern mit dem Bekenntnis zum modernen Föderalismus und unter Berücksichtigung der Rechtslage der Europäischen Union geschaffen werden.
- Die Bundesregierung bekennt sich zu einer effektiven Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung. Der Bundesrat soll in seinen Aufgaben gestärkt, in seiner Zusammensetzung verschlankt und wirksamer sowie kosten-günstiger gestaltet werden.
Umsetzung:Die Ausarbeitung der notwendigen Reformen soll gemeinsam mit den Oppositions-parteien erfolgen. Dazu wird auf parlamentarischer Ebene eine Föderalismusreform-Kommission eingesetzt, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll.
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG modern gestalten Ziel: Weiterentwicklung und Ausdehnung der Art. 15a-Vereinbarungen.
Herausforderung:Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gem. Art. 15a B-VG stellen ein erfolgreiches Instrument dar, bringen jedoch auch zum Teil nicht notwendigen Umsetzungsbedarf mit. Ähnliche Vereinbarungen wären auch in anderen Bereichen zielführend, sind jedoch vom rechtlichen Anwendungsbereich nicht umfasst.
Maßnahmen:
- Unmittelbare Anwendbarkeit bei hinreichend konkretisierten Vereinbarungen; Möglichkeit des NR für Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung (analog Art. 50Abs. 2 Z 4 B-VG).
- Klarstellung, dass Art. 15a-Vereinbarungen auch Regelungen über die Aus-übung der Kompetenzen von Bund und Ländern enthalten können.
- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können durch Verein-barungen für einzelne Angelegenheiten gemeinsame Einrichtungen schaffen.
- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können durch Verein-barungen für einzelne Angelegenheiten gemeinsame Einrichtungen schaffen.
- Generelle Öffnung der Vereinbarungen für Städte und Gemeinden, jeweils vertreten durch deren Interessenvertretungen.
- Prüfung der Möglichkeit für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Rechtsträger des öffentlichen Rechts, untereinander oder mit dem Bund oder den Ländern Vereinbarungen auch über die Ausübung ihrer Befugnisse in Vollziehung der Gesetze schließen zu können.
Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern reduzieren
Ziel: Entflechtung bestehender Zustimmungsrechte von Bund und Ländern.
Herausforderung: In der Bundesverfassung vorgesehene Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern sind zum Teil nicht mehr zeitgemäß und erschweren rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung.
Maßnahmen: Verzicht auf bestimmte Zustimmungsrechte in organisatorischen Angelegenheiten der jeweiligen Gebietskörperschaften.Zustimmungen der Bundesregierung entfällt bei:
- Erlassung und Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung,
- Bestellung des Landesamtsdirektors und -Stellvertreters,
- Änderung der Grenzen der Gemeinden, durch die Grenzen der Bezirksgerichtssprengel berührt werden,
- Änderung der Bezirkssprengel. Zustimmung der Landesregierung entfällt bei Änderung der Bezirksgerichtssprengel.Weiters entfällt die Bestimmung, wonach sich die Grenzen der politischen Bezirkebzw. der Ortsgemeinden und der Gerichtsbezirke nicht schneiden dürfen.
Koordination im Katastrophenfall verbessern
Ziel:Klare Zuständigkeiten im Bereich des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanage-ments.
Herausforderung: Naturkatastrophen erfordern rasches und koordiniertes Vorgehen aller Einsatz- und Hilfskräfte.
Maßnahmen:
- Kompetenzzuordnung des übergeordneten länderübergreifenden Krisen- und Katastrophenmanagements zum Bund.
- Umfassende Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maß-nahmen der Krisen- und Katastrophenkoordination im Sinn einer generellen Zuständigkeit zur Erlassung der erforderlichen Maßnahmen, soweit dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit oder zur Hilfeleistung während oder nach einem außer-gewöhnlichen Ereignis notwendig wird unter Entfall der derzeit vorgesehenenEinschränkung auf Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
- Es wird nicht mehr darauf abgestellt, ob die Maßnahmen zu einer Zeit notwendig werden, zu der die obersten Organe der Verwaltung des Bundes wegen höherer Gewalt dazu nicht in der Lage sind; vielmehr ist der Landeshauptmann verpflichtet, unverzüglich das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Organen der Verwaltung herzustellen.
Politische Partizipation und Grundrechte
Direkte Demokratie stärken
Ziel:
Politische Entscheidungsprozesse sollen näher an die Wählerinnen und an den Wähler herangeführt und transparenter gestaltet werden. Dazu sind die bestehenden Instrumente der parlamentarischen Kontrolle und Mitbestimmung durch die Ein-beziehung der Bürgerinnen und Bürger auszubauen und damit der Parlamentarismus zu stärken.
Maßnahmen: Die Koalition bekennt sich zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen im Sinne des Antrages 2177/A (idF des Begutachtungsentwurfs). Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, die bestehenden direkt demokratischen Einrichtungen einerseits zeitgemäß zu gestalten (Einführung einer zentralen Wählerevidenz, Nutzbarmachung internetbasierter Dienste für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den demokratischen Willensbildungsprozessen) und andererseits den parlamentarischen Beratungen den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Es wird daher angeregt, umgehend nach der Regierungsbildung eine Enquete-Kommission im Nationalrat einzusetzen, um den genannten Begutachtungsentwurf unter Einbeziehung der eingelangten Stellungnahmen zu überarbeiten.
Umsetzung: Einsetzung der Enquete-Kommission Anfang 2014
Wahlrecht personalisieren
Herausforderung: Das bisher vorgesehene System der Vergabe von Vorzugsstimmen im Landes- und Bundeswahlkreis durch das Eintragen des Namens oder der Listennummer des Kandidaten hat sich als sowohl für die Wähler als auch die Wahlkommissionen zu kompliziert und unpraktisch erwiesen.
Maßnahmen:
- In diesem Sinne sollen die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen auf allen drei Ebenen deutlich gesenkt werden; Regionalwahlkreis: 9%, Landeswahlkreis: 5%, Bundeswahlkreis: 5%, bei EU-Wahlen 5%.
- Einfache Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen soll auch für den Landes- und den Bundeswahlkreis ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen dieser Wahlkreise einzuschränken.
Umsetzung: Beginn der Arbeiten 2014.
Regeln des Mandats- und Amtsverlust verschärfen
Ziel: Bundes- und Landespolitiker sollen in der Gesellschaft ihre Vorbildwirkung entfalten.
Maßnahmen:
- Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit).
- Die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei die Bestimmungen zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen.
- Der Verfassungsgerichtshof erkennt auf Antrag über die Amtsenthebung oder die Aberkennung des Mandats.
- Lücken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane gegenüber den zu ihrer Kontrolle berufenen Vertretungskörpern sollen geschlossen werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.
Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis
Ziel: Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.
Herausforderung: Das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form ist überholt.
Maßnahmen: Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch
- eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informa-tionen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und
- ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzes-vorbehalt. Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetz-gebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungs-höfe unterliegen.Um notwendigen Schutzinteressen in gewissen Bereichen zu entsprechen, müssen Begleitregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene erlassen werden. Gleichzeitig sollen von einem Strafverfahren Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden.
Umsetzung:Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs zur B-VG Novelle 1. Halbjahr 2014.
Datenschutz modernisieren
Herausforderung: Datenschutz spielt eine wesentliche gesellschaftspolitische Rolle; Das geltende Datenschutzrecht entspricht den aktuellen Anforderungen aber nicht mehr.
Maßnahmen: Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.
Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken
Ziel: Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.
Herausforderung: Das Engagement gemeinnütziger Organisationen, von BürgerInneninitiativen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft soll gestärkt werden, sie sind Teil der lebendigen Demokratie in Österreich.
Maßnahmen:
- Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses.
- Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen.
- Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnis und der Zivilcourage.
Grundrecht auf Sterben in Würde
Ziel:Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen. Zugleich soll ein nachhaltiges Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden.
Maßnahmen: Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerungdes Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist.
Umsetzung:Vorlage eines Begutachtungsentwurfs 2014.
Moderner Staat
Dienstrecht modernisieren
Ziel:
Ein modernes, eigenständiges und einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene mit berufsspezifischen Ausprägungen, ist vorzubereiten. Es soll die Erfordernisse der Gemeinwohlorientierung im Sinne einer optimalen Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen mit einer öffentlich-rechtlichen Grundausrichtung berücksichtigen. Das neue Dienstrecht muss geeignet sein, die Rechtsstaatlichkeit in einem umfassenden Sinne sicherzustellen. Moderne Besoldungsverläufe sollen die Konkurrenzfähigkeit des Dienstgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt auch für die Zukunft absichern.Maßnahmen:
- Eine gleiche dienstrechtliche Basis mit einer einheitlichen, flacheren Besoldungsstruktur ist für zukünftige Vertragsbedienstete und Beamtinnen und Beamte vorzubereiten.
- Der Stufenbau des neuen Dienstrechts ist so anzulegen, dass berufsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden können.
Staatsaufgaben überdenken
Ziel: Aufgabenreform und Deregulierung zur Effizienzsteigerung und Entlastung in der Verwaltung sowie Senkung von Verwaltungslasten für Bürgerinnern und Bürger und Unternehmer.
Maßnahmen:
- Einsetzung einer „Aufgabenreform- und Deregulierungskommission“ zu Screenings, Prüfungen und konkreten Vorschlägen zu folgenden Punkten:o Welche Aufgaben müssen vom Staat wahrgenommen werden?o Welche Bestimmungen sind überflüssig und können beseitigt werden?o Welche bestehenden Regelungen können vereinfacht werden (inklusive Beseitigung von „golden plating“)? o Reduktion von administrativen Belastungen
- Prüfung des Rechtsbestandes unter Einbeziehung der bereits vorliegenden Vorarbeiten und Erstattung von ersten konkreten Umsetzungsvorschlägen innerhalb von sechs Monaten nach Konstituierung der Kommission
- Einführung eines „cutting-red-tape“-Prozesses zur Reduktion und Verein-fachung von Regelungen: Die Kommission identifiziert und prüft unter Ein-bindung aller Betroffenen belastende Bereiche und Regelungen und erstellt konkrete Deregulierungsvorschläge
- Die Bundesregierung erstellt einen jährlichen Bericht über die Umsetzung von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen
Umsetzung: Einsetzung der Kommission Anfang 2014.i
Amt der Bundesregierung schaffen
Ziel:Schaffung eines Amtes der Bundesregierung, das insbesondere durch die Bündelung und Koordinierung von Personal-, IT- und Supportaufgaben sowie durch die Ausübung von Controllingaufgaben für die ausgegliederten Rechtsträger und sonstigen Tochtereinrichtungen des Bundes Effizienz- und Effektivitätssteigerungen ermöglicht.
Maßnahmen:Das der Bundesregierung unterstellte Amt soll über folgende Kompetenzen verfügen:
- Bündelung geeigneter operativer Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung
- Koordination für E-Government und IT-Strategie.
- Einheitlicher Regierungsauftritt (Corporate Design und Internetauftritt).
- Zentrales Ressourcencontrolling (Finanz- und Personalcontrolling) der ausgegliederten Einrichtungen und sonstigen Tochtergesellschaften des Bundes.
- Optimierung von Supportleistungen (z.B. Fuhrpark und Raummanagement).
- Bildungsplattform für berufsbegleitende Fortbildung und berufliche Weiterqualifizierung (Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Mobilitätsmanagements unter Einbeziehung des Überstandspersonals des BMLVS, der Post, der Telekom Austria und der ÖBB in Kooperation mit denBildungseinrichtungen der Ressorts und der Länder.
- Verwaltungshochschule des Bundes:o Zentrale Ausbildungsstätte für alle Grundausbildungslehrgänge der Allgemeinen Verwaltung unter Einbeziehung der Ausbildungseinrichtungen der Ressorts sowie unter Beibehaltung ressortspezifischer Ausbildungsschwerpunkte. o Im Endausbau eine universitäre Ausbildungsstätte (für Bachelor- und Masterstudien) für die öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Städte und Gemeinden) auf der Basis von Bildungskooperationen mit Universitäten.
Umsetzung:
Schaffung der rechtlichen Grundlagen bis Ende 2015.Beschäftigungsperspektiven für Überstandspersonal bei ÖBB, Post und Telekom schaffenZiel:
Schaffung eines Anreiz- und Umschulungssystems für betrieblich nicht einsetzbare Bedienstete des ÖBB-Konzerns, der Österreichische Post AG und der A1-Telekom Austria AG, um diese Bediensteten für die Arbeit in anderen Dienststellen des Bundes fit zu machen (beispielsweise für die Arbeit in Finanzämtern zur Aufarbeitung der Grundsteuerbescheide).
Herausforderung:Die Telekom Austria, die Post und die ÖBB weisen einen Personalüberstand in unterschiedlichem Ausmaß aus. Diesen überwiegend definitiv gestellten Bediensteten kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen in den jeweiligen Unternehmen keine Beschäftigungsperspektive eröffnet werden. Für die Versetzung und Überlassung ist die Zustimmung des bzw. der Bediensteten notwendig.
Maßnahmen:
- Ausbau des bereits bestehenden Coachings für alle Betroffenen zu einer bedarfsgerechten, zielgerichteten Berufsvorbereitung und Weiterbildung.
- Die Sozialpartner werden beauftragt, weiterführende und präzise Maßnahmen zu entwickeln, wie Betroffene wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können.
Umsetzung:Laufende Umsetzung ab 2014.
Verwaltungsreform durch E-Government vorantreiben
Ziel:Durch strategische Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien soll Verwaltung effizient und bürgernah gestaltet werden.
Maßnahmen:
- Weitere Modernisierung der österreichischen Verwaltung durch Anpassung der bisher unternommenen Anstrengungen an die rasante technologische Weiterentwicklung im IT-Bereich (unter anderem durch gemeinsame Entwicklung von Lösungen durch Bund, Länder und Gemeinden und Aufgreifen neuer Impulse aus der Welt der neuen sozialen Netze, Forcieren von Open Government Data.
- Vereinfachung und Modernisierung bestehender Konzepte und verpflichtender durchgängiger Einsatz darauf basierender standardisierter Lösungen. Effizientere, flachere Verwaltungsprozesse über Behördengrenzen hinweg und Verringerung der Distanz der Verwaltung zum Bürger (etwa durch die Zurverfügungstellung von Supportprozessen für die Wirtschaft).
Moderner öffentlicher Dienst
Ziel:Moderne, transparente Personalpolitik und Verwaltungssteuerung im öffentlichen Dienst: Mobile, gut ausgebildete, für die Zukunft gerüstete Bedienstete als Stabilitätsfaktor.
Maßnahmen:
- Gleichstellung und Diversität: Ausbau der Gleichstellungsmaßnahmen und Instrumente.
- Die gemeinsame Weiterentwicklung des gesamten öffentlichen Dienstes in Österreich wird in einem politischen Paktum (gem. Art. 15a B-VG) durch VertreterInnen aller Gebietskörperschaften festgelegt. Insbesondere soll das Auseinanderdriften der Entlohnungsstrukturen in den einzelnen öffentlichen Diensten eingegrenzt werden und jedenfalls eine einheitliche Vorgehensweise bei der Übernahme der mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes getroffenen Gehaltsabschlüssen erfolgen.
- Wirkungsorientierung: Zentrale Koordinierung der Gleichstellung in der Wirkungsorientierung (durch Wirkungscontrollingstelle); Einheitliche Qualitäts-sicherung für die Angaben zur Wirkungsorientierung im Strategiebericht; Abstufen der Durchführungsverpflichtung für Folgenabschätzungen.
- Ausbau des gebietskörperschaftsübergreifenden Mobilitätsmanagements im Bundeskanzleramt.
- Weiterentwicklung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013: Stärkung der Eigenver-antwortung der Ressorts im Sinne einer effizienten Verwaltung; Evaluierung des BHG 2013 durch Nationalrat; Erhöhung der Transparenz der Budget-Personal-informationen (Leserechte in HIS und THEMIS für BKA).
- Verwaltungshochschule des Bundes unter Einbeziehung der Länder (sofern nicht im Amt).
Umsetzung:Laufende Umsetzung ab 2014 (Verwaltungshochschule ab 2016/17).
Finanzen
Finanzierungsvorbehalt
Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen - sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden – stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Das bedeutet, dass eine Umsetzung solcher Vorhaben nur dann erfolgen kann, wenn eine Bedeckung im Rahmen der dem jeweiligen Ressort zur Verfügung stehenden Budgets bzw. durch BHG-konforme Umschichtungen gegeben ist.Finanzmärkte sowie Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik
Ziele:
- Nachhaltige Überwindung der Krise, Abhängigkeit zwischen Banken und öffentlichen Haushalten weitest möglich überwinden, Finanztransaktionssteuer einführen, Finanzmarkt stabilisieren
- Stärkung von Wachstum und Beschäftigung
Herausforderungen:
- Die Stabilität der Eurozone und des Euro sind für Österreich von zentraler Bedeutung.
- Die Stabilitätsmechanismen auf europäischer und internationaler Ebene haben einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung geleistet. Diese Mechanismen werden auch künftig benötigt, um das Vertrauen in die Stabilität Europas sicherzustellen.
- Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat eines deutlich gezeigt: Eine Stabilisierung der Gesamtwirtschaft zu erreichen und zukünftige Krisen zu verhindern, setzt voraus, die wechselseitige Abhängigkeit zwischen Banken und öffentlichen Haushalten weitest möglich überwunden wird.
- Die Stabilität der Finanzmärkte ist eine Grundbedingung für eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Dafür müssen Regulierungslücken so weit wie möglich vermieden und Risiken bestmöglich kontrolliert werden.
- Die Akzeptanz der Bevölkerung für das europäische Krisenmanagement ist entscheidend, um dauerhaft ein politisch, sozial und wirtschaftlich stabiles Europa zu garantieren.
- Damit Europa dauerhaft aus der Krise findet, muss sichergestellt werden, dass in Zukunft Ungleichgewichte innerhalb der EU verringert werden und sichergestellt wird, dass Investitionen gesetzt werden können, um intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.
Maßnahmen:
- Österreich unterstützt die schrittweise Schaffung einer Bankenunion, um in deren Rahmen durch Regulierung der Banken und Finanzmärkte eine Gefährdung des Wohlstandes von Staaten und Gesellschaft zu verhindern.
- Künftig sollen in erster Linie die Banken selbst für ihre Risiken haften und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch Gläubiger von Banken müssen an den Risiken beteiligt werden, wobei Einlagen unter 100.000 € unberührt bleiben. Die Finanzmärkte müssen wieder vorrangig die Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten sicherstellen.
- Eine Regulierung des „Schattenbankensektors“ ist dringend notwendig, um Regulierungsarbitrage zu verhindern; europäische und internationale Initiativen werden von der Bundesregierung unterstützt.
- Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin auf europäischer Ebene für eine effektive Eindämmung von Spekulationsgeschäften mit Rohstoffderivaten ein.
- Die Bundesregierung setzt sich für einen baldigen Abschluss der EU- Verhandlungen über die Einlagensicherungsrichtlinie ein. Die Ausgestaltung des österreichischen Sicherungssystems wird im Anschluss evaluiert. Die Finanzierung soll ex ante durch die Kreditinstitute erfolgen.
- Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken wird das Bankeninterventions- und –Restrukturierungsgesetz(BIRG) um den Abwicklungsteil erweitert und die Benennung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als österreichische Abwicklungsbehörde soll geprüft werden.
- Die Bewerbung von Finanzprodukten muss so transparent wie möglich erfolgen, um den Konsumentinnen und Konsumenten rationale Kaufentscheidungen in Eigenverantwortung zu ermöglichen. So soll etwa die verpflichtende Angabe von Effektivverzinsungen geprüft werden.
- Es wird ein Rechtsanspruch auf ein Basisgirokonto auf Habenbasis geschaffen, welches vom Finanzsektor gegen einen angemessenen Kostenersatz angeboten wird.
- Solvency II (Versicherungsaufsichtsrecht) wurde auf EU-Ebene beschlossen und muss bis 31.3.2015 national gesetzlich geregelt werden. In der Zwischenzeit sollen die Guidelines von European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) gelten, die auf Solvency II vorbereiten. Im Jahr 2014 werden die erforderlichen legislativen Maßnahmen zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur koordinierten Vorbereitung auf Solvency II im Rahmen der EIOPA Preparatory Guidelines in Österreich gesetzt werden.
- Österreich anerkennt die wichtige Rolle der Stabilitätsmechanismen auf europäischer Ebene (ESM) und des Internationalen Währungsfonds und zeigt sich auch weiterhin solidarisch mit jenen Mitgliedstaaten, die zur Bewältigung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise vorübergehend finanzielle Unterstützung benötigen und sich dafür zur Einhaltung strenger Konditionalität verpflichten.
- Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird weiterhin vorangetrieben. Österreich wird sich an einer Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, darüber hinaus wird es die Bestrebungen zu einer möglichst weltweiten Einführung weiterführen.
- Laut dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion („Fiskalpakt“) muss dieser bis spätestens 2017 in die Europäischen Verträge Eingang finden. Dieser Überführung wird in Österreich eine eingehende - auch fiskalpolitische Maßnahmen betreffende - Evaluierung unter Einbindung des österreichischen Parlamentes und der Sozialpartner vorangehen.
- Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, Zukunftsinvestitionen im Rahmen der europäischen Haushaltspolitik setzen zu können, um geringem Wirtschaftswachstum und hoher Arbeitslosigkeit entgegenwirken zu können.
Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten
Ziel: Verbesserung der internationalen Transparenz in Steuerangelegenheiten und bessere internationale Zusammenarbeit.
Herausforderungen:Die Internationalen Behörden müssen zur Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs sowie der aggressiven internationalen Steuervermeidungsstrategien im globalisierten Wettbewerb verstärkt zusammenarbeiten.
Maßnahmen:
- Die Bundesregierung bekennt sich für die im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen zum Österreichischen Bankgeheimnis im Sinne eines umfassenden Datenschutzes.
- Vorrangig für die internationale Betrugsbekämpfung sind Transparenz und Offenlegung von anonymen Anlegerkonstruktionen. In diesem Zusammenhang ist die Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern an Unternehmens- und Stiftungskonstruktionen (Trusts nach britischem Recht, beneficial ownership etc) durch die zuständigen Behörden notwendig, um intransparente Strukturen in Europa wirksam bekämpfen zu können. Die bilateralen Abkommen Österreichs mit Liechtenstein und der Schweiz müssen im Zusammenhang mit internationalen Regulierungen (Zinsrichtlinie oder OECD) erhalten bleiben und die effiziente Quellenbesteuerung darf nicht an Wirkung verlieren.
- Die Bundesregierung strebt einen baldigen Abschluss eines verfassungskonformen FATCA Abkommens („Foreign Account Tax Compliance Act“) mit den USA an.
- Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für eine rasche Umsetzung der Zinsrichtlinie einsetzen und verlangen, dass die Verhandlungen mit den Drittstaaten über einen effektiven Datenaustausch zügig geführt und abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass gleicheWettbewerbsbedingungen für alle Finanzteilnehmer, insbesondere mit jenen EU-Drittstaaten (Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino)gewährleistet sind. Gravierende Nachteile für die österreichische Volkswirtschaft sollen dadurch abgewendet werden.
Status quo Budget 2013 sowie Ausblick 2014 bis 2018
Budget 2013: Trotz gedämpften Wachstums liegt der Budgetvollzug 2013 im Plan.
Budgetpfad 2014 bis 2018:Das Bundesministerium für Finanzen hat im Oktober 2013 auf Basis der aktuellen Budgetentwicklung und vom BMF getroffener Annahmen, der WIFO- Mittelfristprognose und der daraus resultierenden Steuereinnahmeprognose des BMF, dem Gutachten der Pensionskommission und der Bankenfinanzierungsschätzung der OeNB eine umfangreiche Projektion der Einzahlungen und Auszahlungen über den Bundesfinanzrahmen 2014 - 2018 vorgelegt. Diese Zahlen wurden auf Basis der getroffenen Annahmen mit Expertinnen und Experten von WIFO, IHS, Statistik Austria und OeNB erörtert.Die Finanzjahre 2012 und 2013 waren durch eine äußerst geringe wirtschaftliche Dynamik geprägt. Im Jahr 2012 wuchs das BIP real um 0,9%, im Jahr 2013 gehen die jüngsten Prognosen nur noch von einem Wachstum von rund 0,4% aus. Die Wirtschaft entwickelt sich 2013 deutlich schwächer als von Wirtschaftsforschern erwartet worden war. Im Dezember 2012 war das WIFO noch von einem Wachstum von 1% für 2013 ausgegangen. Die Wirtschaft wird heuer tatsächlich jedoch nur halb so stark wachsen, wie vorher erwartet, einhergehend mit einer steigenden Arbeitslosenquote. Ein schwächeres Wachstum führt im Budget mittelfristig zuhöheren Ausgaben und geringeren Einnahmen. Durch konsequente Haushaltsdisziplin und den bereits erfolgreich eingeschlagenen Konsolidierungspfad wird es voraussichtlich auch heuer gelingen, den BVA 2013 zu unterschreiten. Für die Budgetplanung bis 2018 wird die Bundesregierung trotz pessimistischerer Prognosedaten den Konsolidierungspfad weiter fortführen, begleitet durch Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln helfen. Die Budgetplanung bis 2018 wurde auf Basis einer vorgezogenen Mittelfristprognose des WIFO erstellt. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung sind geringere Einnahmen, steigende Kosten bei den Pensionen sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen bei den (teil-)verstaatlichten Banken, die zusätzliche Haushaltsdisziplin erforderlich machen. Um das schwache Wachstum kontinuierlich zu verbessern, werden folgende Offensivmaßnahmen zum bisherigen Rahmen umgesetzt: Hochwasserschutzmaßnahmen : 460 Mio Euro Ausbau schulische Tagesbetreuung: 400 Mio Euro Ausbau Kinderbetreuungseinrichtungen: 350 Mio Euro Forschungsförderung: 300 Mio Euro Wohnbau: 276 Mio Euro Vorbereitung Parlamentsausbau: 32 Mio Euro Pflegegeld und 24 Stunden-Pflege: 310 Mio Euro Pflegefonds Verlängerung 2017 und 2018 700 Mio Euro
Offensivmaßnahmen:Offensivmaßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: In den Jahren 2014 und 2015 werden eine Summe von jeweils 100 Mio. Euro für Offensivmaßnahmen zur Stärkung des Wachstums und der Beschäftigung in Österreich bereitgestellt.
Evaluierung der Haushaltsrechtsreform
Ziel: Evaluierung der Haushaltsrechtsreform
Herausforderungen: Österreich hat mit seinem neuen Haushaltsrecht, das in zwei Etappen in den Jahren 2009 und 2013 umgesetzt wurde, ein internationales Vorzeigemodell entwickelt. Mit dem Budget 2013 wurden die letzten Schritte der Haushaltsrechtsreform umgesetzt. Vor der gesetzlichen externen Evaluierung sollen die bisherigen Erfahrungen im praktischen Vollzug evaluiert werden.
Maßnahmen: Die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform soll in einem zweistufigen Prozess stattfinden:
- In einem ersten Schritt wird das BMF im zweiten Halbjahr 2014 unter Einbindung der Wirkungscontrollingstelle des BKA und aller Fachressorts die bisherigen Erfahrungen sammeln und evaluieren.
- In einem zweiten Schritt soll die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform bis Jahresende 2014 durch den Haushaltsrechtsbeirat im Parlament erfolgen. Die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform soll insbesondere folgende Themenbereiche erfassen:
- Bürokratie und Verwaltungsaufwand: Es ist zu prüfen, wie hoch der Verwaltungsaufwand der einzelnen Ressort bei der Erstellung der diversen Berichte ist. Außerdem sollen Möglichkeiten zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes geprüft werden.
- Berichtspflichten: Die Berichte der Ressorts, des BKA (Wirkungscontrolling) und des BMF sind im Hinblick auf ihre Übersichtlichkeit und ihre Lesbarkeit zu evaluieren.
- Rücklagen: Es ist zu prüfen, wie die geplante Auflösung von Rücklagen durch die einzelnen Ressorts transparenter gestaltet werden kann.
- Zeitlicher Ablauf der Budgetprozesse (Europäisches Semester): Es ist zu prüfen, ob der zeitliche Ablauf der Budgetprozesse innerhalb eines Jahres im Hinblick auf die europäischen Vorgaben optimiert werden kann.
Bundesweites Spekulationsverbot
Ziel: Umsetzung eines einheitlichen Spekulationsverbots für den gesamten Sektor Staat
Herausforderungen: Zu Stärkung des Vertrauens in die Finanzpolitik in allen Gebietskörperschaften ist beim Umgang mit öffentlichen Mitteln besondere Vorsicht geboten. Sowohl bei der Finanzierung, als auch bei der Veranlagung öffentlicher Mittel ist risikoavers vorzugehen.
Maßnahmen: Ziel der Bundesregierung ist es, ein einheitliches Spekulationsverbot für alle Gebietskörperschaften im Verfassungsrang umzusetzen. Im Zentrum soll eine risikoaverse Finanzgebarung aller Gebietskörperschaften stehen. Die Umsetzung soll durch eine Verankerung mittels Bundesverfassungsgesetz sowie durch eine Vereinbarung der Gebietskörperschaften gemäß Art. 15a B-VG und ein einfaches Bundesgesetz erfolgen. Die Details der Umsetzung sollen auf den bereits formulierten Gesetzen aus dem April 2013 aufbauen und folgende Eckpunkte enthalten:
- Eine Verankerung in der Bundesfinanzverfassung ist vorrangig anzustreben.
- Spekulationsverbot auf Basis des von der Landesfinanzreferentenkonferenz vorgelegten Entwurfes ist umzusetzen.
- Die generellen Richtlinien der österreichischen Bundes- Finanzierungsagentur sind mittels Bundesgesetz umzusetzen
- Das Spekulationsverbot ist im BHG 2013 festzulegen.
- Analoge Anwendung auf alle öffentlichen Haushalte ist sicherzustellen.
- Die gesetzliche Verankerung des einheitlichen Spekulationsverbot soll bis Ende 2014 erfolgen.
Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte
Ziel:Einführung von harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften in allen öffentlichen Haushalten
Herausforderungen:Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften.
Maßnahmen:Die Haushaltsregelungen werden nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit gestaltet, wobei diese Grundsätze – soweit dies nicht bereits in Art. 51 B-VG erfolgt ist – für alle Gebietskörperschaften rechtlich verbindlich zu verankern sind. Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Diese Verordnung ist bis Mitte 2014 zu erlassen. Im Hinblick auf die erforderliche Vorbereitungszeit ist eine ausreichende Übergangsfrist bis zu deren Inkrafttreten vorzusehen, wobei etwaige landesrechtliche Umsetzungen jedenfalls bis Ende 2014 erfolgen sollen (Inkrafttreten bis spätestens Ende 2017 mit Wirkung für das Budget 2018). Sonstige Vorschriften für die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften werden bundesweit einheitlich durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geregelt.
Steuerstrukturreform: Entlastung, Systemvereinfachung sowie Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gebühren
Ziele: Steuerentlastung und Steuervereinfachung, Lohnverrechnung vereinfachen sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht um ein transparentes, nachvollziehbares, sozial treffsicheres und entbürokratisiertes System zu schaffen.
Herausforderung: Das EStG stammt aus dem Jahr 1988. Im Lauf der Jahre haben verschiedenste Bestimmungen und Ausnahmeregelungen das System unübersichtlich und intransparent gemacht. Dadurch und zusätzlich durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen mit dem SV-Bereich sowie unterschiedliche Prüfprinzipien (Anspruchs- bzw. Zuflussprinzip) wurde die Lohnverrechnung wesentlich verkompliziert, und bedeutet sowohl für die Betriebe als auch die Kontrollbehörden einen enormen bürokratischen Aufwand. Ein transparentes Steuersystem ist Voraussetzung dafür, dass alle Steuerpflichtigen einen angemessenen Beitrag zahlen. Ein einfacheres und transparenteres Regelwerk führt zudem zur Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht effektivere Kontrollen. Das Gebührengesetz sowie die Bundesverwaltungsabgabenverordnung sind historisch gewachsene Gebilde und enthalten Bestimmungen, die intransparent und nicht mehr zeitgemäß und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sind.
Maßnahmen:
- Das Einkommenssteuergesetz und die Lohnverrechnung sollen vereinfacht werden. Dabei wird das Einkommensteuergesetz neukodifiziert und eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen mit dem Sozialversicherungssystem angestrebt.
- Die Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestaltet. Ausnahmen und Begünstigungen sollen auf ökonomische bzw. soziale Wirkung geprüftwerden.
- Der Eingangssteuersatz soll - unter gleichzeitiger Abflachung der Progression – in Richtung 25% gesenkt werden, sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume gegeben sind.
- Im Rahmen dieser Steuerreform sollen die Familien besonders berücksichtigt werden.
- Im Bundesministerium für Finanzen wird mit Jänner 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende 2014 den Reformpfad zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vorzulegen hat. Diese besteht unter Federführung des BMF aus Experten der Sozialpartner, der Selbstverwaltungskörper, der Wissenschaft und Vertreter der Regierungsparteien. Bis Ende 2015 hat die legistische Umsetzung zu erfolgen.
- In Zusammenarbeit mit den Finanzausgleichspartnern und den anderen Ressorts wird das BMF bis Ende 2015 einen Begutachtungsentwurf für die Gebührenreform erarbeiten.
- Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare, einfache und verwaltungsfreundliche Regelung unter dem Einsatz von E-Government.
- Der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll von 1.460 € auf 3.000 € angehoben werden.
Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen
Ziel:Unerwünschte Steuergestaltung hintanhalten, Lenkungseffekt nutzen, Steuerlücken sollen konsequent geschlossen und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand sichergestellt werden.
Herausforderung:Strukturelle Mängel im bestehenden Steuersystem beseitigen. Die Beschäftigung älterer Dienstnehmer soll gefördert, die Verteilung der Belastung treffsicherer und gerechter gestaltet, die Eigenkapitalbasis gestärkt und Investitionen in die Realwirtschaft gefördert werden.
Maßnahmen:
- Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von „Golden Handshakes“, um ältere Dienstnehmer in Beschäftigung zu halten. Sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern sollen die unerwünschten Effekte durch Nichtabsetzbarkeit und den Wegfall privilegierter Steuersätze beseitigt werden. Ausgenommen davon sind Sozialpläne, gesetzliche Abfertigungenfreiwillige Abfertigungen im Ausmaß von höchstens Drei-Monatsgehältern. Besteht für einzelne AN-Gruppen keine Möglichkeit gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen zu erhalten, ist auf einen Gleichklang der Besteuerung mit den anderen Gruppen zu achten.
- Die Bankenabgabe wird unter Beibehaltung des derzeitigen Aufkommens auf die Bemessungsgrundlage Bilanzsumme umgestellt, der Satz für den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe wird gleichzeitig auf 45% erhöht;
- Sachbezug von Dienstautos: unter Beibehaltung der Luxustangente von 40.000 Euro wird der maximale Deckel von 600 Euro auf 720 Euro angehoben.
- Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 01.01.2016
- Die Absetzbarkeit von Jahreseinkommensanteilen über 500.000 € auf Ebene des Betriebes bzw. der Körperschaft soll nicht mehr abzugsfähig sein.
- Die Solidarabgabe wird verlängert, damit besonders einkommensstarke Gruppen auch in Zukunft einen gerechten Beitrag leisten.
- Die Gruppenbesteuerung wird räumlich auf EU/EWR und DBA-Staaten mit umfassenden Amtshilfeabkommen beschränkt, die Firmenwertabschreibung wird für Neuanschaffungen abgeschafft und die Abzugsfähigkeit von ausländischen Verlusten wird mit 75% des österreichischen Gewinns beschränkt. Im EStG werden Verluste zu 100% vortragsfähig.
- Die Kapitalherabsetzung von GmbHs soll steuerlich nicht gefördert werden, da eine Verschlechterung der Eigenkapitalbasis nicht Ziel der „GmbH light“Reform war. Daher Auffüllungsverpflichtung für jene mit Kapitalherabsetzung mit zukünftigen Gewinnen und für alle Neugründungen. „GmbH light“ nur noch für Neugründungen.
- Umstellung der Rückstellungsberechnung auf UGB-konformes Abzinsungsmodell mit Zinssatz 3,5%. Die gewinnerhöhende Auflösung bestehender Rückstellungen wird auf die folgenden 3 Jahre gleichmäßig verteilt.
- Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll auf Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken, eingeschränkt werden. Zu Evaluierungszwecken wird die Maßnahme bis 2016 befristet.
- Damit in Zukunft auch Nicht-EU-BürgerInnen kapitalertragssteuerpflichtig werden, wird die beschränkte Steuerpflicht im EStG entsprechend erweitert und Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Quellenbesteuerung reformiert.
Ökologisierung und Gesundheit
Ziel: Mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem sollen in Zukunft ökologische und gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden.
Herausforderung: Im Steuer- und Abgabensystem sind neben dem fiskalischen Ziel auch Lenkungsaspekte zu beachten. Letztere sollen in der Steuer- und Abgabengesetzgebung gezielter eingesetzt werden.
Maßnahme
- Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems oDie NOVA soll vereinfacht, ihr Lenkungseffekt damit gleichzeitig verstärkt werden. oFür die motorbezogene Versicherungssteuer sowie die KFZ-Steuer wird ein Stufensystem eingeführt, sodass auch Fahrzeuge mit höhererMotorisierung auch einen höherer Beitrag entfällt.
- Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte oErhöhung der Alkoholsteuer um 20%.oUnter Maßgabe der europäischen Vorgaben wird die Schaumweinsteuer (inkl. Prosecco) auf 1 € pro Liter erhöht. oDie Tabaksteuer wird in den kommenden 4 Jahren stufenweise angehoben.
Investitionsfördernde Maßnahmen
Ziel: Wachstum durch Investitionen, mehr Beschäftigung schaffen und Verwaltungskostensenken
Herausforderung: Nach wie vor ist die derzeitige wirtschaftliche Situation in Österreich durch eine Investitionsschwäche und steigende Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet. Trotz positiver Signale muss die Investitionstätigkeit und die Beschäftigungsentwicklung durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden, damit sich die negative Entwicklung am Arbeitsmarkt entspannt.
Maßnahmen: Um die anhaltende Investitionsschwäche der Wirtschaft zu reduzieren und somit das Wachstum anzukurbeln, sollen folgende Maßnahmen nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten ehestmöglich umgesetzt werden.- Eigenkapital stärken durch Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 01.01.2016
- Lohnnebenkostensenkung durch AUVA Beitragssenkung und IESG
- Einführung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft NEU
Steuerbetrug bekämpfen und Steuerumgehung unterbinden
Ziel: Steuerbetrug effektiv bekämpfen, Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie von Unternehmerinnen und Unternehmern und deren Beschäftigten tatsächlich erwirtschaftet werden. Steuerumgehung, insbesondere unter Ausnützung von Steuer-Oasen (Offshore Konstruktionen) soll effektiv unterbunden werden. Österreich wird die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung aktiv unterstützen. Gleichzeitig wird die Österreichische Bundesregierung auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug verschärfen und nationale Lücken schließen.
Herausforderungen:Nach Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den Mitgliedsstaaten der EU jährlich bis zu eine Billion Euro an Steuereinnahmen durch Steuerbetrug und Steuerumgehung verloren. Das österreichische Steuerrecht ist im internationalen Vergleich missbrauchssicher ausgestaltet, doch sind gewisse Anpassungen an die Entwicklungen im internationalen Wirtschaftsleben auch für Österreich notwendig. Gerade im Bereich der konzerninternen Verrechnungsmethoden von immateriellen Wirtschaftsgütern (Lizenzen, Patente) sowie des globalisierten Internetbusinesses (digitale Wirtschaft) besteht derzeit ein steuerlicher Gestaltungsspielraum. Beschränkte personelle Ressourcen in der operativen Finanzverwaltung.
Maßnahmen:
- Steuervermeidung und Gewinnverschiebung
- Gestaltungskonstruktionen in Verbindung mit aggressiver Steuerplanung durch Offshore-Konstruktionen (Niedrigsteuerländer), wie z.B. Konzernfinanzierung und Lizenzzahlungen an Tochtergesellschaften (Briefkastenfirmen) in Steueroasen, soll eingeschränkt werden und die Finanzierungszinsen bzw. Patentrechte und Lizenzgebühren sollen im Inland steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein.
- Steuerbetrug
- Um Steuerbetrug effektiver bekämpfen zu können, sollen folgende
Maßnahmen gesetzt werden:
- Gründung eines Amtes für Betrugsbekämpfung im BMF.
- Bei Geldwäschemeldungen mit Verdacht auf Steuerhinterziehung soll das Verwertungsverbot nicht mehr angewendet werden.
- Informationen über Anmeldungen bei der Sozialversicherung sind der Finanzverwaltung zu übermitteln. o Glückspielvergehen haben zu einer abgabenrechtlichen Prüfung zu führen.
- Im operativen Finanzverwaltungsbereich ist ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen.
- Eine gemeinsame Ausbildung für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung wird bis 2016 umgesetzt.
- Einheitliche Prüfstandards werden bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben bis 2016 etabliert.
Beteiligungen des Bundes
Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine strategische Neuausrichtung und damit verbunden eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes notwendig. Ziel ist eine ganzheitliche Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang neue Beteiligungen in die neue Struktur Eingang finden. Die ÖIAG neu bleibt als Aktiengesellschaft bestehen. Es wird ein Aufsichtsrat von 12 Kapitalvertretern (AN-Beteiligung nach Drittelparität) eingerichtet, wobei die Mitglieder gemäß eines nach österreichischem Corporate Governments-Kodex definierten Kompetenzprofils sowie eines „fit & proper-Tests“ ausgewählt und bestellt werden.
Ziele:
- Sicherung und Ausbau des Standortes im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs (insbes. Der qualifizierten Beschäftigung durch Erhalt der Wertschöpfungskette, im besonderem der Headquarter sowie der F&E-Einheiten)
- Langfristige Weiterentwicklung und Wertsteigerung der bestehenden Beteiligungen
- Weiterentwicklung der bestehenden ÖIAG hin zu einer Beteiligungs- und Standortholding
- Privatisierungen auf relevante Beteiligungsgrößen (Sperrminorität)
- Einsatz von Mitarbeitererfolgsbeteiligungsmodellen zur Standortsicherung (z.B. Mitarbeiterstiftungen)
Glücksspiel
Ziel:Spielerschutz ausbauen und Jugendschutz im Bereich Glücksspiel und Wetten sicherstellen, illegales Glücksspiel effektiv bekämpfen, Rechtssicherheit für legales Glücksspiel garantieren und den Rechtsrahmen weiterzuentwickeln, damit attraktives, aber sicheres Glücksspiel und Wettwesen in Österreich ermöglicht wird.
Herausforderungen:Einerseits müssen Standards einen maximalen Spielerschutz sicherstellen, gleichzeitig muss legales Glücksspiel attraktiv genug gestaltet werden, um einem Abwandern in den illegalen Bereich entgegen zu wirken. Einheitliche Standards auch im Wettwesen, Im Bereich Spielerschutz muss die Balance zwischen Kontrolle und Datenschutz gefunden werden.
Maßnahmen:
- a. Spielerschutz
- Um die Prävention von Spiel- und Wettsucht zu verbessern, wird eine ressortübergreifende Studie in Auftrag gegeben, die einerseits Möglichkeiten zur besseren Prävention, andererseits auch die damit verbundene Beschaffungskriminalität untersuchen wird.
- Das gesamte automatisierte Glücksspiel wird an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) angebunden, um die technischen Aufsichtsmöglichkeiten auszuweiten und eine effiziente Kontrolle in diesem Bereich zu gewährleisten.
- Die Einführung einer betreiberunabhängigen Spielerkarte soll geprüft werden.
- Die Bundesregierung wird die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels weiter fortsetzen. Dies umfasst einerseits die fortgesetzten Tätigkeiten der Finanzpolizei. Eine klare Abgrenzung zwischen verwaltungsbehördlicher Verfolgung und gerichtlicher Strafverfolgungszuständigkeit unter Aufrechterhaltung einer effizienten Bekämpfung des illegalen Glückspiels ist durch Anpassungen im Glücksspielgesetz (GSpG) und Strafgesetzbuch (StGB) herbeizuführen, um eine effiziente verwaltungsrechtliche Kontrolle, Beschlagnahme und Sanktionierung zu gewährleisten.
- Um die Sanktion der Behörde im Umgang mit illegalen Glücksspielanbietern effektiver zu gestalten, soll in Zukunft die Betriebsschließung bei wiederholten Verstößen gegen glücksspielrechtliche oder wettrechtliche Bestimmungen durch die Bundesbehörden ermöglicht werden.
- Weiters sollen die Werbeverbote für nicht lizenzierte Anbieter, insbesondere im Online-Bereich, effektiver umgesetzt werden.
- Im Bereich Online-Gaming wird die Bundesregierung einen besonders strengen Maßstab an Spielerschutzstandards setzen. Daher sollen im Kampf gegen das nicht lizenzierte Online-Glücksspiel neue, auch grenzüberschreitend wirkende Kontroll- und Sanktionsmechanismen eingeführt werden. Dabei sind Maßnahmen wie IP- und Payment Blocking ebenso zu prüfen wie eine Umsetzung auf europäischer Ebene. Um Wettbetrug zu unterbinden, sind verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene entscheidend. Im Zuge dessen sollen auch „Live-Wetten“ verboten werden. Dafür wird sich die Bundesregierung einsetzen und diese Diskussion in den europäischen Gremien einbringen.
- Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Urteil festgehalten hat, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, das Pokerspiel generell dem Regime des Glücksspielgesetzes zu unterwerfen, allerdings die Regelungen im Glücksspielgesetz zur Lizenzierung von Pokersalons aufgehoben hat, strebt die Bundesregierung eine Neuregelung der Regulierung von Poker an. Zur Schaffung von Rechtssicherheit sowie zur Hintanhaltung von mit dem Glücksspiel verbundenen nachteiligen Folgen soll das Pokerspiel generell dem Regime des Glücksspielgesetzes unterworfen und einem verfassungskonformen Konzessionssystem unterstellt werden.
- Im Bereich der Wetten müssen Wettteilnehmer und Wettteilnehmerinnen besser vor Betrug und Manipulation geschützt werden. Die Bundesregierung will daher bundesweit einheitliche Standards entwickeln und einen bundesweit einheitlichen Wettbegriff definieren, der Sportwetten, aber auch Gesellschaftswetten umfasst. Die Bundesregierung strebt an, die Rechtsgrundlagen der Sportwetten zu harmonisieren. Bundesweit harmonisierte Standards sollen neben Transparenzbestimmungen auch strenge Regeln im Jugend- und Spielerschutz enthalten. Dabei soll auch eine klare Abgrenzung zwischen Sportwetten und Glückspiel sichergestellt werden, um das Anbieten sogenannter unechten Sportwetten, wie z.B. virtuelle Wettbewerbe, zu unterbinden. Wettbüros werden analog zum Automatenglücksspiel an das Bundesrechenzentrum angeschlossen, um Wetteinsätze und Auszahlungen zu kontrollieren.
Ressourceneinsatz im Verwaltungsbereich
Ziel: Moderne, effiziente Verwaltung durch Implementierung von Benchmarksystemen sowie weitere Kostendämpfung im Personal- und Sachaufwand
Herausforderung:Im öffentlichen Dienst ist auf Bundeebene der Personalabbau 2012 bis inkl. 2014 in Umsetzung (Stabilitätspaket 2012). An einer schlanken Verwaltung soll weiter festgehalten werden. Trotz abnehmender Personalstände ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer serviceorientierten Verwaltung sicherzustellen.
Maßnahme:Unter Berücksichtigung ressortspezifischer Notwendigkeiten wird im Zuge der Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmengesetzes weiterhin ein restriktiver Einsparungspfad bis 2018 ausgearbeitet werden. Die Länder und Gemeinden verpflichten sich innerhalb der Grenzen des Stabilitätspakets eine gleichgelagerte Maßnahme umzusetzen (Ausgangspunkt: Rechnungsabschluss 2011; die Ergebnisse sind von Ländern und Gemeinden gemeinsam zu erbringen) Eine gebietskörperschaftsübergreifende Reformgruppe hat begleitend bis Ende 2014 eine umfassende Aufgabenreform durchzuführen mit dem Ziel, jene Aufgabengebiete zu identifizieren, die innerhalb der Gebietskörperschaften als auch zwischen den Gebietskörperschaften zu Doppelgleisigkeiten und ineffizienter Ressourcenbindung ohne Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger führen. Aufgabe der Reformgruppe ist es, den vorgegebenen Pfad durch geeignete Maßnahmen zu unterlegen; die Ergebnisse sind jährlich anhand der Rechnungsabschlüsse auf deren Wirkung zu evaluieren. Die geeigneten Maßnahmen haben sich insbesondere an vergleichbaren Benchmarks zu orientieren. Die Reformgruppe wird überall dort, wo vergleichbare Kenndaten durch die Statistik Austria geliefert werden können, ein Benchmark System für die Verwaltung entwickeln (vgl. am Beispiel „Personalausgaben 2012 je Einwohner – BH auf BH-anteilige Bevölkerung“, Quelle: Statistik Austria; darausergibt sich, dass das Burgenland die niedrigsten Verwaltungskosten in den Bezirkshauptmannschaften hat).
Entbürokratisierung im Steuerrecht
Ziel: Entbürokratisierung und Verwaltungskosten für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung senken
Herausforderung: Kontinuierliche Modernisierung der Verwaltung im Sinne der Effizienz, Kostendämpfung und Serviceorientierung. Die Projekte „Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger“ und „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ waren 2006 bis 2013 sehr erfolgreich, trotzdem empfinden Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen bürokratischen Hürden als belastend.
Maßnahmen:
- Die Projekte „Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger“ und „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ werden weitergeführt, um die erreichten Maßnahmen nachhaltig zu sichern.
- Kleinstbetragsrechnung von 150 Euro auf 400 Euro erhöhen
- Vorausgefüllte Steuererklärung bei Finanz Online anbieten
- Stark vereinfachte Einkommensteuererklärung für die Veranlagung aller Einkunftsarten
- Im Zuge der Steuerreform vereinfachte Lohnverrechnung und Harmonisierung der Bemessungsgrundlage
- Abschaffung des Wareneingangsbuches
- Praktikable Regelung von haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten; Evaluierung des Dienstleistungsschecks
Förderungen
Ziel: Transparenz über Förderangebot aller Gebietskörperschaften sowie Kostendämpfung auf Basis einer Förderreform
Herausforderung:Das Förderwesen der Gebietskörperschaften ist derzeit unzureichend abgestimmt. Dadurch kommt es zu Doppel- und Mehrgleisigkeiten, die einem effizienten monetären Mitteleinsatz widersprechen.
Maßnahme:Die Bundesregierung hält an der Umsetzung der Transparenzdatenbank fest.Auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011 werden bei den Ermessensausgaben, die nicht gesetzlich determiniert sind, in den Jahren 2014 bis 2018 5 Prozent bei allen Gebietskörperschaften eingespart.Bis 31.3.2014 hat das BMF den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine strukturelle Förderreform (incl. Art. 15a-B-VG Vereinbarung und Verordnung des BMF hinsichtlich Mindeststandards) vorzulegen mit dem Ziel, Doppel- u d Mehrgleisigkeiten zu beseitigen.Die FAG-Partner haben das Ziel, die Maßnahmen und den Ertrag zu definieren.Die Erreichung der Ziele ist jährlich zu evaluieren.
Finanzausgleichsreform
Ziel: Erarbeitung eines neuen, aufgabenorientierten Finanzausgleichsgesetzes
Herausforderungen:Das aktuell gültige Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008) wurde 2011 verlängert und ist somit bis Ende 2014 gültig. Eine umfassende Reform des Finanzausgleichs hat zu erfolgen. Um den nötigen zeitlichen Rahmen für eine Reform zu bekommen, wird der bestehende Finanzausgleich bis Ende 2016 verlängert.
Maßnahmen:Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG Vereinbarungen - soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind - stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln. Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:
- Stabilitätspakt: Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 wird mit Wirksamkeit ab 2014 an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen angepasst.
- Transparenz in den Finanzströmen: Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers.
- Aufgabeadäquate Mittelausstattung: Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften hat unter Berücksichtigung der jeweils zu tragenden Aufgaben und Zielorientierung stattzufinden.
- Doppelgleisigkeiten: Die Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung der Gebietskörperschaften ist prüfen. Effizienzsteigerungen durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sind zu realisieren. FAG a) Verlängerung bis 2016b) Einsetzung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Finanzausgleichspartner: Diese hat bis 31.12.2015 Reformvorschläge für eine neuen FAG vorzulegen.